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Meckel-DivertikelDas Meckel-Divertikel („Meckel'sches Divertikel“, diverticulum ilei) – benannt nach dem deutschen Anatom Johann Friedrich Meckel dem Jüngeren (1781–1833) – ist eine Ausstülpung des Leerdarms (Jejunum) bzw. Krummdarms (Ileum), das einen Rest des embryonalen Dottergangs (Ductus omphaloentericus, die Verbindung zum Dottersack) darstellt. Beim menschlichen Neugeborenen ist dieses Divertikel ca. 30–50 cm, bei Erwachsenen 60–90 cm vor dem Eintritt des Hüftdarms (Ileum) in den Blinddarm, in der dem Mesenterialansatz abgewandten Seite der Darmwand, lokalisiert. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
HäufigkeitJe nach Blickwinkel wird die Häufigkeit unterschiedlich angegeben. Laut pädiatrischen Sektionsstudien wird es in 1,5 % aller Fälle gefunden; Chirurgen sehen es mit 3,2–4,5 % häufiger, wenn sie z. B. anlässlich einer Blinddarmoperation danach suchen. Besonders häufig kommt ein Meckel-Divertikel bei Menschen mit einer Form der Trisomie 21 (Down-Syndrom) vor. Medizinische BedeutungIn der Regel machen Meckel'sche Divertikel keine Beschwerden. Ist der Dottergang jedoch teilweise offen, kann Darminhalt hineingelangen und bei Aufstauung zu Entzündungen führen. Die Symptome unterscheiden sich dann kaum von der akuten Blinddarmentzündung: Fieber, Brechreiz und heftige rechtsseitige Bauchschmerzen. Eine Operation ist in solchen akuten Fällen die einzig sinnvolle Therapie. In über 30–50 % der Fälle kann das Divertikel statt der üblichen Dünndarmschleimhaut auch Magenschleimhaut – meist vom Corpus-Typ – oder seltener (ca. 5 %) Zellen der Bauchspeicheldrüse enthalten. Die Säurebildung solcher Zellen kann dazu führen, dass Geschwüre und Blutungen auftreten. Die Geschwüre sind meist an der Divertikelbasis gelegen. Selten kann es zu einem Durchbruch und einer Bauchfellentzündung (Perforationsperitonitis) kommen. Als Ursache für Blutungen im Verdauungstrakt ist das Meckel-Divertikel selten verantwortlich zu machen: 3–5 % der Blutungen stammen aus dem Dünndarm, 30 % davon aus einem Meckel'schen Divertikel. Bei Verdacht auf ein ektopes Geschwür kann die Diagnose vor allem bei Kindern durch die Na-99mTc-Pertechnetat-Szintigrafie gesichert werden, da sich dieses insbesondere in der Magenschleimhaut anreichert. Selten kann sich das Divertikel als Invagination ins Lumen des Ileums oder des Colons vorstülpen. Bleibt zwischen Meckel-Divertikel und Bauchnabel ein bindegewebiger Strang bestehen – in der Regel löst sich dieser mit der Rückbildung des Dottergangs auf –, kann dies die Ursache für einen Bridenileus sein. Bleibt dieser Strang komplett offen spricht man von einem „persistierenden Ductus omphaloentericus“; verschließt sich dagegen der innen offene Strang sowohl an Nabel als auch Darmansatz spricht man von einer „Dottergangzyste“. Bei der Operation wird in der Regel die eigenständige Gefäßversorgung des Divertikels unterbunden und an der Basis entfernt (rezesiert). Die so entstehende Öffnung des Darms wird quer vernäht. Bei sehr großen Divertikeln kann eine Segmentresektion notwendig werden. DiagnoseIn der Regel wird ein Meckel-Divertikel zufällig bei einer Laparoskopie oder Laparotomie entdeckt, da es sich klinisch meist stumm verhält. Aufgrund der oft vorhandenen ektopen Magenschleimhaut lässt es sich am besten mittels Szintigrafie mit Natriumpertechnetat 99m-TcO4 darstellen. Bei negativem Befund kann, falls kein akutes Abdomen vorliegt, ein Kontrastmittel-Einlauf durchgeführt werden. Eine vielversprechende Methode scheint die Push-Endoskopie zu sein. Computertomografie und Abdomen-Sonografie sind nicht hilfreich. Charles Horace Mayo: „Ein Meckel-Divertikel wird häufig vermutet, oft gesucht und selten gefunden.“ Juristische ProblematikWird ein Meckel-Divertikel zufällig befundet (gynäkologische-, Gallen- oder Blinddarm-Laparoskopien) so muss dieser Befund dokumentiert werden. Tritt kurze Zeit nach der Befunderhebung eine Komplikation dieses Divertikels ein, so wurden in der Vergangenheit, vor allem in den USA Operateuren ein Kunstfehler unterstellt und dies zur Schadensersatzklage gebracht. Wenn der Operateur den Divertikel jedoch reseziert und dabei eine Komplikation auftritt, kann dies zu seinen Lasten ausgelegt werden (eigenmächtiges Handeln mit nachteiligen Folgen für den Patienten) beziehungsweise muss es nicht vom Patienten bezahlt werden, so keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Eine bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anweisung gibt es hierzu jedoch (Stand 2006) nicht. Siehe auch
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Meckel-Divertikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |