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Me-too-Präparat



Unter einem Me-too-Präparat versteht man nachgeahmte Arzneimittel, die sich durch geringe chemische Variation eines bereits bekannten Wirkstoffes von diesem unterscheiden und Vorteile diesem gegenüber bringen sollen (engl. Me too = ich auch).

Der therapeutische Mehrwert von Me-Too-Präparaten ist umstritten. Die Einordnung von patentgeschützten Arzneimitteln als Me-Too-Präparate hat bei der Einführung der Festbeträge 2005 zu erheblichen Kontroversen zwischen der pharmazeutischen Industrie und dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen geführt.

Me-Too-Präparate sind keine Generika, die im Vergleich zum Originalpräparat identische Wirkstoffe enthalten.

 
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