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Leitmerkmalmethode



Die Leitmerkmalmethode ist ein Werkzeug zur Ermittlung der tatsächlich (objektiv) vorhandenen Arbeitsbelastung. Sie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) entwickelt. Mit der Lastenhandhabungsverordnung von Dezember 1996 hat das System des deutschen Arbeitsschutzrechts ein neues wichtiges Hilfsmittel zur Minimierung und Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten bekommen.

Die ist ausgearbeitet für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten

  1. des Heben, Haltens und Tragens und
  2. bei Tätigkeiten des Ziehens und Schiebens.

Methodisch werden im ersten Schritt die vier Leitmerkmale

  1. Zeitdauer/Häufigkeit
  2. Lastgewicht
  3. Körperhaltung und
  4. Ausführungsbedingungen

erfasst. Anschließend wird aus den Einschätzungen der Leitmerkmale mathematisch ein Risikowert berechnet, der die weitere Herangehensweise (Maßnahmenplan nach der Gefährdungsbeurteilung) ergibt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsräte sind zu beteiligen.

Für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach der Leitmerkmalmethode stellt die BAuA umfangreiche Hilfen zur Verfügung.

  • LASI
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Leitmerkmalmethode aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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