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Lehrkrankenhaus



Lehrkrankenhaus, oft auch Akademisches Lehrkrankenhaus ist eine Zusatzbezeichnung für ein Krankenhaus, an dem ein Teil der deutschen Medizinerausbildung einer Universitätsklinik stattfindet. Das Lehrkrankenhaus gehört dabei selbst nicht zur Universität.

Lehrkrankenhäuser können Krankenhäuser unterschiedlicher Versorgungsstufen sein, zum Teil können auch Fachkrankenhäuser (z.B. ein orthopädisches Fachkrankenhaus) Lehrkrankenhaus sein, die Studentenausbildung findet dann nur für genau umrissene Abschnitte in diesem bestimmten Fach statt. Ein Lehrkrankenhaus ist durch einen Vertrag mit einer bestimmten medizinischen Fakultät verbunden, nur von dieser Fakultät kommen Studenten zur Ausbildung an das Lehrkrankenhaus. Lehrkrankenhaus und Universität liegen meist im selben Bundesland, eine medizinische Fakultät hat meist mehrere Lehrkrankenhäuser. Das Lehrkrankenhaus erhält von dieser Fakultät eine Vergütung für die Studentenausbildung.

Die Zusatzbezeichnung "Lehrkrankenhaus" findet sich häufig auch in der öffentlichen Darstellung (beispielsweise im Briefkopf). Chefärzte von Abteilungen, die an der Ausbildung teilnehmen, müssen eine Lehrbefähigung vorweisen. Studenten werden im klinischen Teil des Medizinstudiums betreut, insbesondere im praktischen Jahr. Sie können im Regelfall selbst wählen, ob sie das praktische Jahr (oder Teile davon) an einem Lehrkrankenhaus oder an der Universitätsklinik selbst ableisten möchten.

Das Konzept einer praxisnahen Ausbildung von Medizinstudenten am Krankenbett wurde schon im Mittelalter in den Krankenhäusern Persiens verwirklicht. (Siehe: Medizin des Mittelalters.)

 
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