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Legalisierung von Drogen
Die Legalisierung des Konsums, des Besitzes, der Produktion und der Weitergabe von illegalen Drogen ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Drogenpolitik. Der Debattenschwerpunkt liegt auf der Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ wie bestimmter Cannabis-Produkte, doch auch die Legalisierung sogenannter „harter Drogen“ wird diskutiert. Die Debatte ist schon seit Jahrhunderten im Gange und zeichnet sich durch ideologisch verhärtete Fronten aus. Weiteres empfehlenswertes FachwissenArgumente für eine LegalisierungEs existieren drei große Argumentationen für eine Legalisierung von Drogen, die allerdings häufig vermischt werden oder nur für Teilbereiche benutzt werden. FreiheitsargumentationDiese Argumentation baut auf das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Geist bzw. Körper des Individuums. Der mündige Mensch habe die Freiheit, sich für den Konsum von Drogen zu entscheiden. Der Staat hingegen habe kein Recht, regulierend einzugreifen. Bekanntester Verfechter dieser Argumentation war Timothy Leary. Aber auch der liberale Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman sprach sich mit dem Freiheitsargument für eine Drogenlegalisierung aus. Weiter wird argumentiert, die durch das Verbot provozierte Reaktanz könne viele Heranwachsende erst recht in den Drogenkonsum treiben (Reiz des Verbotenen). VerschwörungsargumentationEs wird angenommen, dass die Geheimdienste sowohl direkt als auch indirekt am Handel mit illegalen Drogen profitieren. Weil Geheimdienste per definitionem von niemandem kontrolliert werden, kann der Staat nicht garantieren, dass seine Geheimdienste die Gesetze einhalten. Würde den Geheimdiensten ihre finanzielle Grundlage entzogen, würde nach der Verschwörungstheorie die Welt friedlicher werden.[1] Kriminologische ArgumentationWeniger bekannt und häufig als zynisch kritisiert ist die Auffassung, dass die Kriminalisierung des Drogenkonsums diesen nicht verhindern könne, indessen der Ausbildung und dem Wachstum organisierter Kriminalität unnötig Vorschub leiste. Die Kriminalisierung führe Konsumenten wie Vertreiber zudem in eine gesellschafts- und staatsfeindliche Haltung, ohne dass es dafür einen hinreichenden Grund gebe. Nach Grundsatz nullum crimen sine lege ist die sogenannte Drogenkriminalität ausschließlich und zwingend ein Produkt der Prohibition. KostenargumentationDiese Argumentation baut auf die Behauptung, dass die durch die Prohibition entstandenen gesamtgesellschaftlichen Kosten höher seien, als die Kosten, welche durch eine Legalisierung entstünden. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Prohibition setzen sich wie folgt zusammen:
Diese These wird dadurch gestützt, dass es dem Rechtsstaat auch nach beinahe einem Jahrhundert der Prohibitionspolitik nicht gelungen ist, die Zahl der Drogentoten sowie der damit zusammenhängenden Kriminalität (z. B. Beschaffungsdelikte) zu senken. Selbst immer wieder erhöhte Strafen und strengere Kontrollen scheinen nicht gegriffen zu haben. Die Befürworter schließen daraus, dass man Drogen komplett legalisieren solle, um die Abgabe über Jugendschutzgesetze, Steuern (eine Verbrauchsteuer analog zur Alkohol- und Tabaksteuer) und Qualitätsrichtlinien und Begrenzungen kontrollieren zu können. VerhältnismäßigkeitsargumentationDie Legalisierung von Cannabis wird besonders heftig diskutiert, da es aus medizinischer Sicht Gründe gibt, Cannabisprodukte besser als Volksdrogen wie Tabak und Alkohol zu behandeln, der Staat also bei Drogen mit niedrigerem Gefährdungspotential schärfere Sanktionsmaßnahmen erhebe, und damit das rechtsstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit breche. Der Nutzen des Verbots bilde dafür keine hinreichende Rechtfertigung, da bei weichen Drogen wie Cannabis die Gefahr, wegen des Besitzes der Droge angezeigt zu werden, gering sei und die Hemmschwelle, Cannabis zu konsumieren, deshalb ohnehin tief liege. Deshalb sänke die Hemmschwelle nur unwesentlich stärker, wenn weiche Drogen legalisiert würden. Mit Blick auf Cannabis wird auch die Einstiegsdrogen-Theorie (s. unten) angezweifelt, etwa in einer vom Bundesministerium für Gesundheit unter Horst Seehofer beauftragten Studie von Dieter Kleiber und Renate Soellner.[2] Außerdem erschwert im Fall von Cannabis das Verbot auch die Nutzung als Rohstoff und in der Medizin erheblich. KrankheitsargumentationDiese Argumentation wird hauptsächlich durch die Ansicht getragen, dass Drogensucht keine Straftat, sondern eine Krankheit sei, und den Süchtigen geholfen werden sollte, statt sie in die Kriminalität zu treiben. Allerdings vermischt sich diese Argumentation mit den Argumenten gegen eine Legalisierung, die zum Teil auch eine Unterstützung von Drogensüchtigen fordern, gleichzeitig aber nicht auf den präventiven Charakter der Prohibition verzichten will. Liberalisierung von harten DrogenEinige Befürworter einer Legalisierung von sogenannten weichen Drogen wünschen sich für die sogenannten harten Drogen wie z. B. Kokain, Heroin und Crack eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Im Gegensatz zur Legalisierung weicher Drogen soll dabei der Umgang mit harten Drogen nur liberalisiert werden. Sie fordern jedoch auch, dass für Abhängige von zum Beispiel Heroin staatlich kontrollierte Abgabestellen eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Süchtigen die Möglichkeit haben, unter ärztlicher Kontrolle chemisch saubere Drogen zu durch ehrliche Arbeit finanzierbaren Preisen zu konsumieren. Hiervon versprechen sich die Befürworter der Entkriminalisierung einen drastischen Rückgang der Drogentotenzahlen (oft durch unvorsichtigen Konsum chemisch verunreinigter Drogen oder einer Überdosis wegen zu stark konzentrierter Drogen verursacht), der Beschaffungskriminalität (niedrigere Preise) sowie eine Eindämmung von Krankheiten wie AIDS und Hepatitis C (durch eine Garantie auf sterile Spritzen). Außerdem werde auch hier dem Schwarzmarkt das Fundament untergraben. Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, die seit 1998 in Deutschland generell erlaubt wurde, verfolgt ähnliche Nahziele und ist mit Einschränkungen auch im Rahmen einer allgemeinen Drogenprohibition möglich. Argumente gegen eine LegalisierungFürsorgepflicht des StaatesDie Grundlage der Argumentation gegen eine Legalisierung von Drogen besteht in der Fürsorgepflicht des Staates für den Bürger. Entgegen der Freiheitsargumentation habe der Staat die Pflicht, die Bürger von gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen abzuhalten. Die Fürsorgepflicht gehe hier über die Freiheitsrechte der Bürger, zumal konsumbedingte Gesundheitsschäden des Einzelnen letztendlich (z. B. durch die Belastung des Gesundheitssystems und durch geringere Arbeitsfähigkeit der Konsumenten) auch die Gesellschaft schädigen. Die meisten der im Folgenden aufgeführten Argumente basieren auf dieser Bejahung einer die persönlichen Freiheiten einschränkenden Fürsorgepflicht des Staates. Gefahr eines DrogenboomsDie Gegner einer Legalisierung von sogenannten „weichen Drogen“ befürchten, dass sie zu einem „Drogenboom“ führen könnte, da dann die Hemmschwelle zum Konsum der zuvor illegalen Drogen sänke. Befürworter der Legalisierung kritisieren dieses Argument und halten dagegen, dass die teilweise Entkriminalisierung in Ländern wie den Niederlanden nicht zu einer nennenswerten Erhöhung der Konsumenten-Anzahl geführt habe. Kriminologische ArgumentationVereinzelt wird auch – in Umkehrung der oben erwähnten kriminologischen Argumentation – die Befürchtung geäußert, die organisierte Kriminalität würde sich nach einem Wegbrechen des gewinnträchtigen Schwarzmarktes nicht einfach in Luft auflösen, sondern dann anderen – immer noch verbotenen – Einkommensmöglichkeiten nachgehen. Cannabis als EinstiegsdrogeAußerdem sehen die Gegner einer Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ diese als Einstiegsdrogen an, die die Konsumenten näher an die sogenannten „harten Drogen“ heran- und in die illegale Drogenszene einführten. Da bei einer Liberalisierung „weicher Drogen“ der „Kick der Illegalität“ wegfalle, würden Jugendliche, die diesen Kick suchen, sich möglicherweise zu einem Umstieg auf „härtere“ Drogen veranlasst sehen.[3] Diese Argumentation ist umstritten, da es medizinische und soziologische Untersuchungen gibt, die die Theorie der Einstiegsdroge widerlegen und behaupten, diese sei nur durch einen Fehlschluss entstanden. Von Legalisierungs-Befürwortern wird auch behauptet, dass gerade durch die Illegalität von Cannabis eine „Vermischung der Szenen“ stattfände und der Kontakt zu sogenannten „harten Drogen“ erleichtert oder sogar erst möglich gemacht werden würde. Unvereinbarkeit mit abstinenzorientierter PolitikAls Argument gegen die kontrollierte Abgabe sogenannter „harter Drogen“ führen Kritiker an, dass Drogensucht zwar tatsächlich eine Krankheit sei, aber schon jetzt die Möglichkeit bestehe, günstig bzw. kostenlos saubere Spritzen zu beziehen sowie sich in einer Klinik von seiner Sucht mittels Entzugstherapie „heilen“ zu lassen. Eine kontrollierte Abgabe sei daher nicht notwendig und unterminiere die Motivation für eine Entzugstherapie. Mischkonsum mit anderen Drogen (Medikamenten)Ein weiteres Problem bei der Drogenfreigabe sei, dass es zu noch unbekannten Wechselwirkungen mit zugelassenen Arzneimitteln kommen könnte. Außerdem seien eventuell noch nicht vorhersehbare Gesundheitsschäden möglich. VerkehrsunfälleEin weiteres Argument gegen Drogenfreigabe ist, dass mit zunehmender Liberalisierung die Anzahl rauschbedingter Verkehrsunfälle zunähme, da der Konsum nicht nur anstiege, sondern auch gesellschaftlich akzeptierter würde. Nach Meinung der Gegner einer Legalisierung könne Autofahren unter Einfluss bislang illegaler Drogen somit ähnlich wie bei Alkohol für weite Teile der Gesellschaft den Charakter eines Kavaliersdelikts annehmen. Medizinische und psychologische RisikenMedizinische Forschungsergebnisse liefern Hinweise, dass regelmäßiger Cannabis- und der Konsum anderer illegaler Drogen (vor allem bei Minderjährigen) Schädigungen des Gehirns nach sich ziehen und die Hirnreifung behindern kann.[4] In der Entwiklungspsychologie wurde beobachtet, dass intensiver Drogenkonsum in der Pubertät die Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben gefährden kann. Dies gilt natürlich auch für den intensiven Konsum legaler Drogen. Nachgewiesen wurden außerdem erhöhte Risken, eine chronische Bronchitis auszubilden, an Krebs der Atemwegsorgane zu erkranken, oder nach Konsum während einer Schwangerschaft ein untergewichtiges Baby auf die Welt zu bringen. Dies wird besonders in der Diskussion um Cannabis als Argument vorgebracht, da Cannabis oft vermischt mit Tabak geraucht wird und dieser Mischkonsum die beschriebenen Probleme hervorbringen kann. Diskutiert wird ferner ein möglicherweise erhöhtes Risiko für vulnerable Personen, eine Schizophrenie zu entwickeln. Bei einer Reihe psychischer Erkrankungen könne der Cannabiskonsum zunächst eine Linderung der Symptome, im Langzeitverlauf aber eine Verschärfung der Krankheit nach sich ziehen.[5] Mangelnde kulturelle VoraussetzungenSelbst manche Cannabis-Konsumenten würden eine Legalisierung nicht begrüßen. Ihr Argument dagegen ist, dass eine neue Mehrheit von Cannabiskonsumenten entstünde, welche die Droge exzessiv, ohne großes Hintergrundwissen und hauptsächlich unkultiviert konsumierte. Die heutige Situation bestehe darin, dass regelmäßige Konsumenten sich intensiv mit den Eigenschaften und Risiken von Cannabis auseinandergesetzt hätten, während potentielle „Gelegenheitskiffer“ nach einer Legalisierung nur zu Cannabis griffen, um sich zu profilieren. Frühintervention bei psychosozialen FehlentwicklungenEin weiteres Argument gegen eine Liberalisierung sogenannter „weicher Drogen“ richtet sich nicht gegen deren Konsum an sich, sondern postuliert rechtsmissbräuchlich, die Prohibition verschaffe den zuständigen Behörden eine Handhabe, bei – oft mit Drogenkonsum einhergehenden – Frühmanifestationen psychozozialer Fehlentwicklungen früher und effizienter zu intervenieren, als dies sonst möglich wäre. Politische Vorstöße1992 wurde Absinth mit reglementierten Thujongehalt in der EU legalisiert. Die „Harmonisierung“ von nationalen Gesetzen und Bestimmungen hatte in diesem Fall ausnahmsweise zu einem Bürokratieabbau geführt. In der Schweiz scheiterte eine Liberalisierung weicher Drogen 2004 im Parlament, indem der Nationalrat sich überraschenderweise weigerte, auf eine entsprechende Regierungsvorlage einzutreten. In der Folge wurde die Volksinitiative 'für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz' lanciert, welche eine Entkriminalisierung von Konsum, Besitz und Anbau zum Eigenbedarf anstrebt.[6] Parlamentarische Beratung und anschliessende Volksabstimmung stehen bevor (Stand Ende 2007). Als Konsultativorgan befasste sich auch die Jugendsession mit dem Volksbegehren und beschloss in der Plenarsitzung vom 23.11.2007 mit deutlichem Mehr eine ablehnende Stellungnahme.[7] Siehe auchEinzelnachweise
Literatur
Legalisierungsinitiativen
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Legalisierung_von_Drogen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |