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Ärztekammer
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
OrganisationSie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft verantwortlich. Die Bundesärztekammer ist Arbeitsgemeinschaft der deutschen (Landes-)Ärztekammern. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer des Bundeslandes, in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. AufgabenDie Aufgaben der Ärztekammern sind jeweils durch Gesetze der Bundesländer (Kammergesetze) geregelt. Sie umfassen im Allgemeinen:
GeschichteDie Geschichte der Ärztekammern beginnt in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts. Durch eine Königliche Verordnung vom 25. Mai 1887 „betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung für Preußen“ war die Errichtung von Ärztekammern in jeder Provinz angeordnet worden. Im Dritten Reich wurden die Ärztekammern durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433) gleichgeschaltet. Dadurch wurden der Deutsche Ärztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelöst. Rechtsnachfolger wurden die neu gegründete Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands. Nach dem Zweiten Weltkrieg lösten die Alliierten die Reichsärztekammer auf. Danach hatten in den westlichen Besatzungszonen Ärztekammern ihre Arbeit zunächst auf freiwilliger Basis wieder aufnehmen können. Zuerst wurde in Bayern 1946 eine Landesärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildet, bis 1962 in allen anderen westdeutschen Bundesländern und West-Berlin. Nach 1990 entstanden auch in den fünf neuen Bundesländern Ärztekammern. Die Finanzierung der Ärztekammern erfolgt durch Beitragszahlungen der Mitglieder, d.h. der Ärzte des jeweiligen Bundeslandes. Beiträge zur Landesärztekammer zahlen sämtliche approbierten Ärzte des Landes. Die Aufgaben und Stellung der Ärztekammern werden zunehmend politisch in Frage gestellt, da sie bisher eine weitgehend parteipolitisch unabhängige Interessenpolitik für Ärzte und Patienten vertreten haben. Insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung, Fort- und Weiterbildung gibt es staatliche Eingriffe in ihre Aufgaben. Siehe auchGesundheitspolitik - Gesundheitswesen - Ärztevereinigung Literatur
Kategorien: Berufsrecht der medizinischen Berufe | Medizinrecht |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ärztekammer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |