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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung



Basisdaten
Titel: Verordnung zum Schutz der
Beschäftigten vor Gefährdungen
durch Lärm und Vibrationen
Kurztitel: Lärm- und Vibrations-Arbeits-
schutzverordnung
Abkürzung: LärmVibrationsArbSchV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
FNA: 805-3-10
Datum des Gesetzes:Art. 1 V. v. 6. März 2007
(BGBl. I S. 261)
Inkrafttreten am: 9. März 2007
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist eine deutsche Verordnung, die den Arbeitsschutz bei Gefahren durch Lärm und Vibrationen sicherstellen sollen. Sie wurde als Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien u.a. aufgrund der §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes erlassen.

Neben den Grenzwerten für Lärm und Vibrationen, die auf Beschäftigte einwirken dürfen, bestimmt sie zudem die anzuwendenden Methoden zur Ermittlung dieser Werte, so wie auch verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Gefahren durch diese Expositionen. Dazu gehören neben technischen Mitteln, wie z.B. Gehörschutz, auch die Schulung der Beschäftigten sowie medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Im letzten Abschnitt der Verordnung sind zulässige Ausnahmen, Übergangsfristen und Ordnungswidrigkeiten geregelt.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lärm-_und_Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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