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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist eine deutsche Verordnung, die den Arbeitsschutz bei Gefahren durch Lärm und Vibrationen sicherstellen sollen. Sie wurde als Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien u.a. aufgrund der §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes erlassen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenNeben den Grenzwerten für Lärm und Vibrationen, die auf Beschäftigte einwirken dürfen, bestimmt sie zudem die anzuwendenden Methoden zur Ermittlung dieser Werte, so wie auch verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Gefahren durch diese Expositionen. Dazu gehören neben technischen Mitteln, wie z.B. Gehörschutz, auch die Schulung der Beschäftigten sowie medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Im letzten Abschnitt der Verordnung sind zulässige Ausnahmen, Übergangsfristen und Ordnungswidrigkeiten geregelt.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lärm-_und_Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |