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Kyasanur-Wald-FieberDas Kyasanur-Wald-Fieber (engl.:Kyasanur Forest-Disease) ist eine Infektionskrankheit, die durch das Arbovirus KFD-Virus ausgelöst wird. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
KlassifikationOrdnung: Nidovirales, Familie: Flaviviridae, Gattung Arbovirus. +s RNA-Virus, behüllt, linear, nicht segmentiert. ÜbertragungDas Virus wird durch den Biss der Nymphen verschiedener Zeckenspezies übertragen (z.B. Haemaphysalis spinigera). Virusreservoir sind kleine Nagetiere. Nebenwirte sind Vögel und Fledermäuse, die vor allem für die Verbreitung der infizierten Zecken sorgen. Affen und der Mensch sind Zufallswirte und dienen ebenfalls als Reservoir. Der Erreger ist für Laborpersonal hochinfektiös, dementsprechend sollten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. VorkommenSüd-West-Indien (Karnataka), Nord-Ost-Pakistan (Rawalpindi) GeschichteErstmalig wurde das Virus 1955-1957 in einem Waldgebiet an der Südwestküste Indiens (Mysore) entdeckt. Zunächst erschien die Erkrankung als Zoonose, die mehrere Affen befiel („Monkey disease“). Erst später erkrankten auch Menschen. Zu Beginn wurde es zu einer Variante der Russischen Zecken-enzephalitis eingestuft. Erst im Jahr 1990 wurde es als eigene Krankheit anerkannt. Wirtstiere erkranken nicht. KlinikNach einer Inkubationszeit von drei bis sieben Tagen treten Fieber, Kopfschmerzen, Glieder- und Muskelschmerzen auf. Als Komplikation kann eine hämorrhagische Verlaufsform hinzukommen (Blutungen aus Mund, Nase und Magen-Darm-Trakt). Meist verschwinden die Symptome nach einer Woche, möglich ist jedoch ein zweiter Fieberanstieg mit Meningismus. Die Letalität (Sterblichkeit) kann zwischen 5 und 15 % liegen. TherapieEine spezifische Therapie gibt es nicht, an Impfstoffen wird gearbeitet. Die Diagnose erfolgt mittels Immundiagnostik oder Virusnachweis. VorbeugungIn Endemiegebieten ist Zeckenschutz angezeigt (Repellentien, geschlossene helle Kleidung, regelmäßige Selbstuntersuchung nach Zecken). Der Kontakt mit infizierten Personen sollte gemieden werden. Nach dem IfSG §6 sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an virusbedingtem hämorrhagischen Fieber meldepflichtig.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kyasanur-Wald-Fieber aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |