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Kupieren




 Unter Kupieren (französisch: couper = abschneiden) versteht man das operative Entfernen von einigen Schwanzwirbeln bei Pferden und Hunden, aber auch das Kürzen von Schwänzen bei Schafen und Schweinen, die modebedingte Verkleinerung von Ohren bei Hunden sowie das Verstümmeln von Schnäbeln beim Geflügel, ebenso wie das Enthornen von Rindern. Das Entfernen von Katzenkrallen und Stimmbändern fällt ebenfalls unter diesen Begriff.

Inhaltsverzeichnis

Pferde

Fahrpferden (siehe auch Fahrsport) wurden früher regelmäßig die Schweifrüben kupiert, da sich damit die Gefahr verringerte, dass die Leinen eingeklemmt wurden. In verschiedenen Ländern der EU ist das inzwischen verboten und gilt als Tierquälerei.

Schweine

In der Massentierhaltung werden, um Kannibalismus bei zu engen Haltungsbedingungen vorzubeugen, die Schwänze von Zuchtschweinen nach wenigen Lebenstagen ohne Narkose kupiert. Dies geschieht einfach durch das Abzwicken des Schwanzes mittels einer Zange. In verschiedenen Ländern der EU ist das inzwischen verboten und gilt als Tierquälerei.

Geflügel

In der heutigen Massentierhaltung kommt es wie bei den Tieren zu ausgeprägtem kannibalistischen Verhalten. Dem wurde dadurch begegnet, dass dem Geflügel die Schnäbel so stark kupiert wurden, dass sie gerade noch in der Lage waren, Futter und Wasser aufzunehmen. In verschiedenen Ländern der EU ist das inzwischen verboten und gilt als Tierquälerei.

Katzen

Das Entfernen der Krallen von Katzen ist in verschiedenen Ländern der EU verboten und gilt als Tierquälerei.

Rinder-Enthornung

Das übliche Enthornen von Rindern im Alter von einem Jahr ist gesetzlich erlaubt, obwohl immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die Hörner für das Rind eine wichtige Funktion besitzen (Herdenverhalten, Rangordnung, Milchqualität) und das Enthornen Auswirkung auf die gesamte Physis des Tieres hat. Diesem entgeht man heute dadurch, dass vermehrt hornlose Rinderrassen gezüchtet werden.

Entfernen der Stimmbänder

Das operative Entfernen der Stimmbänder bei Versuchstieren ist in der EU verboten. Das Entfernen wird durchgeführt, damit die Tiere nicht in der Lage sind, als Reaktion auf oftmals äußerst schmerzhafte Tierversuche Schmerzlaute von sich zu geben.

Hunde

Kupieren der Rute

Das Kupieren von Hunderuten wurde eingeführt, um bei kurzhaarigen Rassen das Verletzungsrisiko durch Anschlagen des von Fell nur ungenügend gepolsterten Schwanzes zu vermeiden. Jagdlich geführten Hunden sollte bei der Arbeit im dichten Holz eine höhere Beweglichkeit ermöglicht werden. Deshalb darf dieser Eingriff bei Jagdhunderassen, aus gesundheitlichen Gründen, auch heute noch durchgeführt werden.

Das Kupieren der Rute bei Hunden wird in einem Alter von 1-3 Tagen vorgenommen, heutzutage meist unter Vollnarkose. Durch wissenschaftliche Untersuchungen wurde die Behauptung widerlegt, dass die Hunde keine Schmerzen hätten (wenn dies ohne Narkose durchgeführt wird). Danach empfinden neugeborene Hunde Schmerzen wesentlich stärker als ausgewachsene Hunde[1]. Bei dem Eingriff wird die Haut zirkulär mit einem Skalpell eingeschnitten und zurückgezogen und der Schwanz wird zwischen den Wirbeln gekappt. Ein Vernähen ist in der Regel nicht notwendig, da sich die Wunde innerhalb kürzester Zeit verschließt, wird aber heutzutage oft gemacht. Bei älteren Hunden ist das Kupieren des Schwanzes ein weitaus aufwändigeres Operationsverfahren. Es bedarf neben einer adäquaten Schmerz- oft auch einer auf den Eingriff folgenden Antibiotikatherapie.

Kupieren der Ohren

Das Kupieren der Ohren wird in der Regel im Alter von 7-14 Wochen durchgeführt. Dies erfolgt in Vollnarkose. Dabei wird das Ohr in einer sog. Kluppe, einer Metallklemme eingeklemmt. Diese gibt die spätere Form des Ohres. Vor dem Einklemmen in der Kluppe müssen die Ohren genauestens abgemessen werden, damit gleichgroße Ohren geschnitten werden. Wenn das Ohr später stehen soll, muss mindestens 2/5 der gesamten Ohrlänge abgeschnitten werden. Nachdem das Ohr beschnitten wurde, werden die Ränder vernäht, damit sich ein Wundrand bildet. Die Ohren werden dann unter Spannung über den Kopf des Hundes mit Klebeverband befestigt, damit sich die Wundränder nicht zusammenziehen können und somit die neue Form der Ohren zerstört wird. Nach dem Eingriff sollte aufgrund der Infektionsgefahr eine adäquate Antibiotikatherapie durchgeführt werden und postoperativ eine angemessene Schmerztherapie.

Nach einer Woche werden dann die Ohren für mehrere Wochen bis Monate in einem Gestell, welches auf dem Kopf platziert wird eingespannt oder mittels Tampons hochgeklebt. Dies ist notwendig, da der Knorpel des Ohres nicht hart genug ist um das Ohr in aufrechter Position zu halten. Dieser Vorgang ist zum Teil langwierig wenn das Ohr nicht adäquat kupiert wurde.

Aufgrund von falsch angelegten Kluppen, zu lang oder zu schmal geschnittenen Ohren oder nicht sachgerecht durchgeführtem Hochbinden gibt es manchmal Schwierigkeiten. Es kann passieren, dass entweder nur ein Ohr steht oder beide Ohren nicht zum Stehen kommen. In solchen Fällen sind erneute Korrekturoperationen notwendig, wie z. B. das Einsetzen von Silikonstäbchen in das Ohr zur Stabilisierung, ebenso werden Muskelstraffungen am Kopf oder Hautentfernungen durchgeführt.

Rechtliche Bestimmungen

In vielen Ländern Europas ist das Kupieren bei Hunden mittlerweile verboten, in der Schweiz seit 1997, in Deutschland seit 1987 (Ohren) bzw. 1998 (Schwanz), in Österreich seit 2000. Ausnahmen sind Amputationen aus medizinischer Indikation (z. B. Tumore, Schwanzabriss) oder in Deutschland bei jagdlicher Nutzung. Dieses Kupierverbot gilt auch dann, wenn der Eingriff in den Ländern durchgeführt wird, wo dies noch erlaubt ist. In die Schweiz und einigen anderen europäischen Ländern dürfen kupierte Hunde auch nicht mehr eingeführt werden (Ausnahmen sind Kurzbesuche von Ausländern, ein Nachweis der Amputation infolge medizinischer Indikation oder nachweisliches Kupieren vor Inkrafttreten der Bestimmungen).

Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).

Ausstellungsverbot

Seit 2002 gilt beim VDH ein Ausstellungsverbot für Hunde aus dem In- und Ausland, deren Ohren nach dem 1. Januar 1987 oder deren Rute nach dem 1. Juni 1998 amputiert wurden. Aus diesem Grund werden heute viele Ausstellungen für bestimmte Hunderassen im Ausland durchgeführt (z. B. in Italien und in Tschechien).

Quellen

  1. Erhardt W, Henke J, Haberstroh J: Anästhesie und Analgesie beim Klein- und Heimtier. Schattauer Verlag, Stuttgart, New York, 2004,371 ISBN 3-7945-2057-2
 
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