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KopfzwangshaltungEine Kopfzwangshaltung ist eine abnormale Kopfhaltung, meist zur Kompensation einer Augenmuskelgleichgewichtsstörung. Sie kann in Form von Kopfdrehung, -neigung, hebung oder -senkung oder einer Kombination aus allen genannten Formen auftreten. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIst z. B. ein Augenmuskel gelähmt oder nur eingeschränkt funktionsfähig, können die beiden Augen nicht mehr parallel in die entsprechende Blickrichtung schauen. Es entsteht ein Schielwinkel und somit Doppelbilder. Um diese Doppelbilder zu vermeiden, wendet der Patient den Kopf in die Richtung, in der der Muskel eingeschränkt ist. Das „zur Seite drehen des Kopfes“ kompensiert dann die fehlende Funktion des Muskels und wird Kopfzwanghaltung genannt.
Es kommt auch vor, dass Personen mit einer Augenmuskelgleichgewichtsstörung eine Kopfzwangshaltung einnehmen, um den Abstand der Doppelbilder voneinander so weit zu vergrößern, dass deren Auftreten nicht mehr störend wirkt. In diesem Fall ist der Kopf entgegen der Zugrichtung des betroffenen Muskels gerichtet. Eine weitere Ursache für die Einnahme einer Kopfzwangshaltung ist ein sog. Nystagmus (Augenzittern). Hierbei kann in manchen Fällen über die Kopfhaltung eine relative oder sogar absolute Ruhe des Augenzitterns und damit eine Verbesserung der Sehschärfe erreicht werden. Die exakte Analyse und Messung aller Komponenten einer Kopfzwangshaltung ist ein wichtiger diagnostischer und therapeutischer Aspekt in dem Bereich der Strabologie und der Neuroophthalmologie. Eine Kopfzwangshaltung ist nicht immer kompensatorischer Natur. Ein Beispiel hierfür ist der sog. Torticollis spasticus. Literatur
Kategorien: Neuroophthalmologie | Strabologie | Krankheitssymptom |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kopfzwangshaltung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |