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Knallzeuge



Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt einen bestimmten Vorgang gesehen zu haben, jedoch erst nach dem eigentlichen Geschehnis (Unfall, Einbruch, etc.) reagiert und hingesehen hat, und somit nicht Zeuge wurde.

So dreht sich der Knallzeuge z. B. bei einem Auffahrunfall erst nach dem Geräusch, welches beim Auffahren entsteht, um, ist aber dennoch fest davon überzeugt, den Unfallhergang gesehen zu haben.

Siehe auch: Ohrenzeuge


Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Knallzeuge aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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