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KlonenDer Begriff Klonen (vom griechischen κλον: Zweig, Schößling) bezeichnet einen Prozess zur Erzeugung einer identischen Kopie, des Klons. In der Biologie bezieht sich das Klonen auf Prozesse zur Erzeugung von identischen Kopien einer DNA (wird als molekulares Klonen oder Klonieren bezeichnet), einer Zelle oder eines Organismus. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
BegriffsklärungIn Zoologie und Botanik einerseits und der Reproduktionsmedizin und Zellbiologie andererseits wird bei der Definition des Begriffes Klonen von unterschiedlichen Bedingungen ausgegangen. So verstehen Zoologie und Botanik unter Klonen die teils künstliche, teils aber auch natürliche, Entstehung neuer, erbgleicher Organismen aus größeren Gewebe- oder Organeinheiten eines gegebenen Organismus (vegetative Vermehrung). Einzellige Tiere wie Amöben oder Pantoffeltierchen, einige niedere Tiere wie Polypen, alle Bakterien und alle Pflanzen besitzen die Möglichkeit des Klonens zur ungeschlechtlichen, d. h. vegetativen Vermehrung von Natur aus - Klonen stellt einen bedeutenden Beitrag in der Vermehrung dieser Lebewesen dar. Bei höheren Tieren ist die vegetative Vermehrung bedingt durch die wachsende Komplexität (d. h. die Zunahme der Zellzahl, die dauerhafte und weitgehend unumkehrbare Differenzierung der Zellen und der Bildung von Organen aus Geweben) sowie der ausschließlich heterotrophen Ernährungsweise nicht mehr möglich. Bei Amphibien können verlorene Extremitäten zwar unter Umständen vollständig regenerieren; das Heranwachsen eines kompletten Individuums aus einer Extremität, beispielsweise einem Bein, ist jedoch unmöglich. Im Gegensatz hierzu bezeichnet man in der Reproduktionsmedizin und Zellbiologe als Klonen im engeren Sinne die künstliche Erzeugung eines vollständigen Organismus oder wesentlicher Teile davon, ausgehend von genetischer Information (DNA), die einem bereits existierenden Organismus entnommen wurde. Hierbei wird in einem Zwischenschritt die Gewinnung bzw. Erzeugung von totipotenten Zellen nötig, in der Regel embryonaler Stammzellen. In allen Fällen kann auf diese Weise eine Ontogenese (Entwicklung) vollzogen werden, die zu einer genetisch identischen Kopie des Organismus führt. Diese wird als Klon bezeichnet. Die normalerweise nötigen Vorgänge der Fertilisation (Befruchtung), bei der zwei haploide („halbe“) Genome zweier Individuen zu einem neuen diploiden Chromosomensatz vermischt werden (Geschlechtliche Fortpflanzung), wird umgangen. Bei höheren Organismen sind streng genommen alle Zellen trotz unterschiedlicher Funktionen Klone der befruchteten Eizelle (Zygote). Klonen (vegetative Vermehrung) ist somit Voraussetzung zur Bildung, Integrität und Funktion eines mehrzelligen Organismus, in dem alle Zellen das gleiche Erbgut tragen. Das natürliche Pendant zum künstlichen Klonen ist die Entstehung eineiiger Zwillinge durch Teilung der Zygote und getrennter Entwicklung der „Tochterzygoten“ zu eigenständigen Keimen. Umgekehrt kann ein künstlich erzeugter Klon eines bereits ausgewachsenen Individuums auch als sein zeitversetzt lebender eineiiger Zwilling bezeichnet werden. KlontechnikenIn der LandwirtschaftIn der Landwirtschaft hat die ungeschlechtliche, d. h. vegetative Vermehrung, das Klonen von Kulturpflanzen, eine sehr lange Tradition. Damit soll erreicht werden, dass das Genom von Kulturpflanzen, die in der Regel durch Züchtung gewonnen wurden und bestimmte genetisch determinierte Eigenschaften besitzen, durch die Vermehrung nicht verändert wird. Zum Beispiel sind aus Knollen entstehende neue Kartoffelpflanzen Klone, genauso alle Zwiebelpflanzen. Auch der gesamte Weinanbau beruht auf Stecklingsvermehrung und Weinsorten sind im biologischen Sinne Klone. Das Gleiche gilt für alle Apfelsorten und die meisten anderen Obstsorten, die vegetativ durch Veredelung vermehrt werden. Bei ausdauernden Kulturpflanzen, etwa bei Reben, wird meist klonenreines Pflanzgut in Verkehr gebracht, d. h. alle Reben eines bestimmten Klones stammen von einer einzigen Mutterpflanze ab. Somit ist gewährleistet, dass der gesamte Bestand innerhalb einer Kultur, etwa eines Weinberges, größtmöglich homogen ist. Der klonenreine Anbau wird teilweise mit uniformen Weinen in Verbindung gebracht, daher pflanzen einige Winzer mittlerweile Klonengemische, also verschiedene Klonherkünfte etwa der Sorte Riesling, an. Für eine detaillierte Auflistung von in der Landwirtschaft verwendeten Klonierungstechniken siehe vegetative Vermehrung. In der Zellbiologie und ReproduktionsmedizinBei Embryos höherer Organismen ist die Entnahme von Zellen vor dem 8-Zell-Stadium eine der Möglichkeiten zur Herstellung von Klonen. Theoretisch ist die Herstellung von acht genetisch identen Organismen (Klone) durch diese Methode möglich. Die heute verwendete Methode des Klonens beruht auf der natürlichen Entwicklung eines neuen Organismus nach Nukleustransfer des Erbmaterials in eine normale Eizelle. Es gibt bisher kein Verfahren, mit dem man aus einem ausgewachsenen Tier ein neues, identisches, ausgewachsenes Tier herstellen könnte. Für einen Nukleustransfer wird dem zu klonenden Organismus eine Zelle entnommen und daraus der Zellkern isoliert. Dieser Zellkern wird in eine in vitro befruchtete Eizelle (siehe auch IVF), deren Zellkern entnommen worden ist, eingesetzt. Zur Anregung des natürlichen Programmes der weiteren Entwicklung wird die Eizelle entweder einem Stromstoß oder einem chemischen Stimulus ausgesetzt. Je nach Art der weiteren Verwendung wird mit der Zelle nun unterschiedlich verfahren, siehe dazu die entsprechenden Abschnitte. Da die Mitochondrien der Eizelle, die über eigene Erbinformationen verfügen, bei diesem Vorgang nicht ausgetauscht werden, entsteht mit dieser Methode kein genetisch identischer Klon, es sei denn, die befruchtete Eizelle stammt vom Quellorganismus selbst. Ansonsten trägt der Klon im Zellkern die Erbinformation aus dem Quellorganismus, in den Mitochondrien aber die (Mitochondrien-)Erbinformation des Organismus, von dem die verwendete Eizelle stammt. Therapeutisches KlonenBeim therapeutischen Klonen wird der Embryo nach wenigen Zellteilungen zerstört und die einzelnen Zellen in eine Kultur zum weiteren Wachstum gebracht. Mit Hilfe geeigneter chemischer und biologischer Stimuli (Wachstumsfaktoren) lässt sich aus diesen Stammzellen möglicherweise jede Gewebeart, vielleicht sogar ganze Organe züchten, oder die Stammzellen werden direkt in den Körper des Patienten eingebracht. Bis zum Jahr 2006 ist noch von keiner erfolgreichen Behandlung mit dieser Methode berichtet worden. Der Vorteil dieser geklonten embryonalen Stammzellen liegt zum einen gegenüber adulten pluripotenten Stammzellen in der (zur Zeit noch) größeren Vielfalt an züchtbaren Gewebearten und zum anderen gegenüber fremder bereits existenter embryonaler Stammzellen (z. B. aus überzähligen Embryonen von IVF-Versuchen) in der weitgehend vollständigen genetischen Identität dieser Stammzellen mit dem Patienten (nur das Genom der Mitochondrien (ca. 0,002% des Gesamtgenoms) entspricht bei einer fremden Eizellspende nicht dem Genom des Patienten). Damit ist eine immunologische Abwehrreaktion des Empfängerkörpers weitgehend ausgeschlossen. Gefahren, wie das Entstehen von Tumoren (Krebs) durch diese Stammzellen, sind noch nicht abschätzbar und müssten vor einer Anwendung dieser Methode am Menschen wohl erst noch abgeklärt werden. Reproduktives KlonenBeim reproduktiven Klonen wird der Embryo in einer Leihmutter eingepflanzt und die natürliche Entwicklung zum vollständigen Organismus abgewartet. Die Methode des Nukleustransfers ist bis heute bei vielen Säugetieren gelungen. Bei Tieren verlief das Klonen bereits erfolgreich bei Labor-Mäusen (Cumulina), Labor-Ratten, Hausrindern, Hausziegen, Hausschweinen, Kaninchen und Hauskatzen (Katze CC), Afrikanischer Wildkatze/Nubischer Falbkatze (Felis silvestris lybica), Weißwedelhirsch, Banteng, Europäischem Mufflon (Ovis orientalis musimon) und Gaur. Berühmt wurde das Schaf Dolly aus Schottland, das schon im Februar 2003 infolge einer schweren Lungenentzündung eingeschläfert werden musste. Es erreichte mit nur sechs Jahren nicht das natürliche Alter eines „normalen“ Schafes, litt aber bereits an altersspezifischen Krankheiten (erwähnte Lungenkrankheit, Arthritis, stark degeneriertes Genom). Am 28. Mai 2003 kam in Italien das Hauspferd Prometea, das erste Klon-Pferd, zur Welt und am 24. April 2005 in Südkorea der erste Klon-Hund mit Namen Snuppy. 2007 wurde wurde von Stammzellenforschern erstmals ein Rhesusaffe geklont. Heute werden vor allem Zuchtpferde mit hohen sportlichen Erfolgen bereits im größeren Umfang geklont. Die Ausbeute, also die Anzahl der tatsächlich entwickelten Organismen im Vergleich zu der Gesamtzahl an Zellen, die dem Nukleustransfer unterzogen worden, ist allerdings jedes mal sehr gering. Nur wenige Promille bis Prozent der so erzeugten Eizellen entwickeln sich zu Embryonen und Föten und werden gesund geboren. Als Grund für die hohe Fehlerquote werden epigenetische Phänomene angenommen (Imprinting). Menschen wurden bisher nicht geklont. Die seit den 1990er Jahren vom Menschen angewandte Technik des Klonens ermöglicht insbesondere die gleichförmige Vervielfachung von als nützlich erachteten kultivierten Pflanzen und Tieren, ohne die bei allen bisherigen Verfahren der Züchtung folgende Variation hinzunehmen. 2006 berichtete Karl Illmensee in den Archives of Andrology, er habe 2003 in den USA erstmals das Erbgut aus Körperzellen einer US-Amerikanerin in zehn Eizellen übertragen. 64 Stunden später habe sich aus einer der Eizellen in achtzelliger Embryo entwickelt. 2004 und 2005 seinen derartige Klon-Embryonen in die Gebärmutter von insgesamt fünf Erbgut-Spenderinnen eingepflanzt worden, ohne dass sich aber eine erfolgreiche Schwangerschaft daraus entwickelt habe. GesetzeslageWährend derzeit weltweit weitgehend Einigkeit besteht, dass das reproduktive Klonen zu ächten ist und verboten sein sollte, so herrscht über die Zulässigkeit des therapeutischen Klonens erbitterter Streit, der sogar vor der UNO ausgetragen wurde. Dort hat man sich im Rechtsausschuss nicht auf ein Konvention zum Verbot des Klonens einigen können, weil etwa 60 Staaten unter der Führung Costa Ricas und der USA damit zugleich ein weltweites Verbot des therapeutischen Klonens verbinden wollte. Ebenso wenig fand der entgegengesetze Vorschlag Belgiens die notwendige Zweidrittelmehrheit, der die Regelung des therapeutischen Klonens den einzelnen Staaten freistellen wollte. Am 8. März 2005 wurde eine unverbindliche Deklaration erarbeitet, die diesen Streit in der Schwebe lässt. In Deutschland ist das reproduktive Klonen gemäß § 6 und das therapeutische Klonen nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetz strafbar, weil durch die Entnahme der embryonalen Stammzellen aus dem jungen Embryo in vitro der Embryo nicht einem seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet wird. Damit ist aber nicht gesagt, dass diese Form des Klonens für alle Zeiten unzulässig ist, weil der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) das Embryonenschutzgesetz entsprechend ändern könnte. Das wäre nur dann wiederum ausgeschlossen, wenn das therapeutische Klonen zugleich gegen die Menschenwürde des Embryos in vitro verstieße. Diese Frage nach dem grundrechtlichen und bioethischen Status eines Embryos in vitro vor der Einnistung in den Mutterleib ist heftig umstritten und derzeit noch nicht geklärt. Die herrschende Meinung nimmt an, dass mit der Verschmelzung der Vorkerne von Ei- und Samenzelle zum Hauptkern der Zygote menschliches Leben entsteht, das sich von da an als Mensch weiterentwickelt und dem deshalb auch der Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG zukommt. Dieser früheste Zeitpunkt, ab dem ein Lebensschutz jedenfalls begründbar erscheint, liegt auch dem Grundgedanken des Embryonenschutzgesetzes zu Grunde. Allerdings ist auch in Deutschland die Ansicht im Vordringen begriffen, die den Lebensschutz des Grundgesetzes mit der Nidation, also der Einnistung des Embryos in den mütterlichen Organismus, einsetzen lässt. Das legen Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahe, nach denen eine Wechselwirkung zwischen Embryo und Mutterkörper erforderlich ist, damit sich der Embryo überhaupt zu einem Menschen entwickeln kann. Ohne diesen Impuls, ohne Nidation entsteht niemals ein Mensch, der Embryo entwickelt sich gleichsam ins Nichts. Dieser Ansicht entspricht die geltende Rechtslage in Großbritannien. Die rechtliche Lage in einzelnen Ländern der Europäischen Union zum Klonen hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in einem Überblick erarbeitet. [1] Klonen in Kunst und LiteraturVor allem in zahlreichen Science-Fiction-Werken tritt reproduktives Klonen häufig als Mittel zur Fortpflanzung einer Spezies auf. So besteht die zivilisierte Gesellschaft in Aldous Huxleys Roman Schöne Neue Welt ausschließlich aus unterschiedlich entwickelten Klonen und in den berühmten Star Wars Filmen werden mehrere Millionen Klon-Krieger zum Aufbau von Armeen in einer Art Massenproduktion hergestellt. Hierzu werden riesige Klonkammern und Wachstumsbeschleuniger verwendet. Zunehmend befassen sich viele Medien auch mit den unmittelbaren ethischen Folgen des Klonens. So beleuchtet der deutsche Film Blueprint mit Franka Potente das Leben einer Pianistin und ihrer geklonten Tochter und der amerikanische Film Die Insel erzählt von Klonen, die als eine Art Ersatzteillager von einem Konzern gezüchtet und manipuliert werden. Der deutsche Autor Andreas Eschbach beleuchtet das Klonen in seinem Sachbuch „Das Buch von der Zukunft“ und im Jugendroman „Perfect Copy“. Siehe auch
Literatur
Einzelnachweis
Kategorien: Medizinethik | Medizinrecht | Embryologie | Genetik | Reproduktionsmedizin | Gentechnologie | Fortpflanzung | Biologische Untersuchungsmethode |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Klonen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |