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Klinisches EthikkomiteeDas Klinische Ethikkomitee ist im Gegensatz zur medizinischen Ethikkommission nicht für die Beurteilung von Forschungsvorhaben zuständig, die eine Beteiligung von gesunden Probanden oder Patienten einschließen. Die Einrichtung von klinischen Ethikkomitees begründet sich in einer ethischen Verunsicherung in der Medizin durch zunehmende Möglichkeiten, Leben entscheidend in seinem Verlauf und in seinern Formen zu beeinflussen und in der Absicht, diese Möglichkeiten mit dem (mutmaßlichen) Willen eines Patienten in Einklang zu bringen. Bei dem klinischen Ethikkommitee handelt es sich um ein interdisziplinäres Team, das dazu beitragen soll, dass Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht, Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Mitgefühl als moralische Werte die Entscheidungen und den Umgang mit Menschen (Patienten) in einem Krankenhaus prägen. Es richtet sich daher an Patienten, Angehörige, Pflegende, Ärztinnen und Ärzte aber auch allen anderen Mitarbeitern eines Krankenhauses. Kompetent und zeitnah soll geholfen werden bei anstehende oder auch schon bereits getroffene Entscheidungen in den verschiedenen Bereichen wie Medizin, Pflege und Ökonomie, diese ethisch zu reflektieren und aufzuarbeiten. So werden durch die interdiszplinäre Zusammenarbeit Empfehlungen und Stellungnahmen herausgegeben , die in gerade in ethischen Grenzbereichen die Entscheidungsfindungen erleichtern können. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
ZielsetzungAufgabe des Klinischen Ethik-Komitees (KEK) soll es sein, in Form eines Ethischen Konsils (EK) betroffenen Menschen in ethischen Krisensituationen zur Beratung zur Verfügung zu stehen. Ein EK ist eine ethische Beratung unter all den Personen, die mit der Behandlung eines Patienten befasst sind, wenn es Unklarheiten bezüglich der weiteren Behandlung gibt. Sie ist auf einen konkreten Fall bezogen, der auf einer der Stationen oder Abteilungen auftritt. Bei dem Ethischen Konsil soll bei der Entscheidungsfindung über die weitere Therapie bei kritisch kranken Patienten den (mutmaßlichen) Willen des kranken Menschen in seiner jetzigen Situation zu ermitteln und zu berücksichtigt werden, sodass alle an der Therapie Beteiligten davon ausgehen können, weiterhin zum Wohle des Patienten zu handeln. Empfehlungen und StellungnahmenEin weiteres Ziel ist die Erarbeitung von Leitlinien für den ethischen Umgang mit wiederkehrenden klinischen Problemsituationen. Sie geben eine begründete Orientierung für die Urteilsbildung im konkreten Einzelfall medizinischer und pflegerischer Entscheidungen. Hier am Beispiel des Ethikkomitees der Universität Erlangen:
Geltungsbereich, Anwendung, InformationswegeDiese Verfahrensanweisung gilt für alle Mitarbeiter in entsprechender Klinik. Sie wird hier an alle Abteilungen versandt. Im Anschreiben wird auf das Angebot hingewiesen, das Konzept der Klinischen Ethik-Komitees (KEK) persönlich in den Abteilungen und Stationen vorgestellt. Dies geschieht in jedem Fall auf den Intensivstationen, den onkologischen Stationen und den internistischen Stationen mit einem hohen Anteil an geriatrischen Patienten. Für alle interessierten Mitarbeiter soll das Konzept auf einer zentralen Veranstaltung im Rahmen eines „Ethiktages“ vorgestellt werden. Zum Erfahrungsaustausch werden auch externe Referenten eingeladen, die auch zu Arbeitsgruppen zur Verfügung stehen sollten. Die organisatorische Durchführung kann dem Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der betreffenden Klinik übergeben werden. Konsequenzen und Umsetzung der EmpfehlungenDie Empfehlungen des EK und KEK erfolgen im Konsens. Im Ausnahmefall werden die alternativen Voten dargestellt. Patienten und Angehörige werden vom behandelnden Arzt informiert. Da die rechtliche Verantwortung für das weitere Vorgehen immer beim verantwortlichen Arzt liegt, kann die Entscheidung des EK nur als eine Empfehlung ausgesprochen werden. Falls der behandelnde Arzt ihr nicht folgt, informiert er das EK und gibt seinerseits eine zusätzliche Begründung für sein Abweichen. DokumentationMit Hilfe des in Anlehnung an den Nijmegener Modell entwickelten Fragebogen wird ein Protokoll erstellt, in dem die Aussagen der Teilnehmer anonymisiert werden. Das Protokoll wird Bestandteil der Krankenakte, zumindest das Abschlussvotum. Nach der Anonymisierung der Patientendaten erhält das KEK eine Kopie. Die Schweigeverpflichtung und die Vorschriften des geltenden Datenschutzes sind zu beachten. Wirtschaftliche AuswirkungenDie enstehenden Kosten sind hauptsächlich durch die Arbeitszeit der beteiligten Mitarbeiter bedingt, durch die Zusammenkünfte des KEK und bei der Einberufung eines EK, sowie durch die Fortbildung der Mitglieder des KEK´s und der öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen. Mitglieder (bsp.)
Literatur
Quellen und Links
Kategorien: Klinische Forschung | Medizinethik |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Klinisches_Ethikkomitee aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |