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Kindervorsorgeuntersuchung



Die Kindervorsorgeuntersuchungen (Früherkennungsmaßnahmen) erfolgen in Deutschland in folgenden Zeitfenstern:

  • U1: 1.-4. Lebensstunde
  • U2: 3.-10. Lebenstag; Neugeborenen-Untersuchung auf Stoffwechselstörungen am dritten Lebenstag
  • U3: 4.-6. Lebenswoche
  • U4. 3.-4. Lebensmonat
  • U5: 6.-7. Lebensmonat
  • U6: 10.-12. Lebensmonat
  • U7: 21.-24. Lebensmonat
  • U7a: 3 Jahre *)
  • U8: 3,5-4 Jahre
  • U9: 5 Jahre
  • U10: 7.-8. Lebensjahr *)
  • U11: 9.-10. Lebensjahr *)
  • J1: 12-13-14 Jahre
  • J2: 16.-18. Lebensjahr *)


Für Österreich siehe Mutter-Kind-Pass.

Vorsorgeuntersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pädiatrie. Deswegen sind Kinder- und Jugendärzte für diese Untersuchungen besonders qualifiziert.

Seit Mai 2006 bekommen alle Kinder und Jugendliche ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier neuen Vorsorgen ( *) ), welche Lücken zwischen den bisherigen Terminen schließen, um eine bessere Prävention in den verschiedenen, für die Entwicklung des Kindes entscheidenden Altersstufen zu ermöglichen. Leider werden diese von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Name Alter Untersuchung
U1 1.-4. Lebensstunde Die U1 dient dazu, Defekte vitaler Funktionen aufzudecken, die sofortiges Handeln erfordern, während die U2 eine ausführliche Untersuchung des Kindes ist, bei der auch ganz besonders Haltung, Motorik und Muskelgrundspannung (Tonus) untersucht werden.

Ziel ist die Beurteilung des kindlichen Gesundheitszustandes mit allen Sinnen, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:

  • 1. Inspektion: Hautfarbe, Ödeme, Blutungen, Geburtsverletzungen, Angiome, Symmetrie und Beschaffenheit der Fontanellen, Augen, Ohren und des Mundes sowie der Extremitäten (Fussstellung, Faltenasymmetrien), Gelenke , Wirbelsäule.
  • 2. Auskultation: Herz und Lunge (Fragestellung: Herzfehler, Atmungsannomalien)
  • 3. Palpation: Abtasten des Bauches (Tumorsuche), Genitalien (Descensus des Hodens), Leistenpulse, Analregion
U2 3.-10. Lebenstag Die U2 findet in der Regel am dritten Lebenstag eines Säugling statt. Zumeist wird die Untersuchung noch in der Klinik durchgeführt und beinhaltet die Beurteilung von Haut, Organe, Geschlechtsteile sowie eine Blutentnahme zum Screening auf versch. Erbkrankheiten.

Synonym zum Screeing-Begriff wird auch häufig die Bezeichnung Guthrie-Test oder PKU-Test verwendet. Das aus der Ferse des Neugeborenen entnommen Blut wird dabei auf folgenden Stoffwechselerkrankungen untersucht: Krankheiten des Aminosäurestoffwechsels (Phenylketonurie, Leucinose, Tyrosinämie), Zuckerstoffwechselstörungen (Galaktosämie), Unterfunktion der Schilddrüse und Mukoviscidose. Der Test kann frühestens 48 Stunden nach der Geburt durch geführt werden, da die kindlichen Stoffwechselleistungen erst dann ausreichend entwickelt sind,um repräsentative Laborergebnisse zu erzielen.

Zusätzlich erfolgt eine Sonographie beider Hüften (Hüftultraschall), um eine Hüftdysplasie zu diagnostizieren (bei 1-3% aller Neugeborenen). In den letzten Jahren hat auch der Hörtest Eingang in das Untersuchungskonzept gefunden, da ein frühes Erkennen einer Hörstörung die Möglichkeit bietet, das betroffene Kind in seiner sozialen und emotionalen Entwicklung nachhaltig zu fördern und Sprachentwicklungsstörungen zu vermeiden.

Üblicherweise informiert der Kinderarzt im Rahmen dieser Untersuchung auch über Rachitis- und Kariesprofilaxe mit Vitamin-D-Präparaten.

U3 4.-6. Lebenswoche U3 ist die erste beim eigenen Kinderarzt stattfindende Untersuchung. Überprüfung von Körperfunktionen, Hörvermögen und das sogenannte Neugeborenen-Hüftscreening.
U4 3.-4. Lebensmonat In den folgenden Untersuchungen (bis U7) wird das Hauptaugenmerk auf die zeitgerechte körperliche Entwicklung des Kindes gelegt, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken. Hierbei sollte in der Unterhaltung mit dem Arzt unbedingt über zeitgerechte Impfungen gesprochen werden.
U5 6.-7. Lebensmonat
U6 10.-12. Lebensmonat
U7 21.-24. Lebensmonat
U7a 3 Jahre *) Bei der U7a geht es im Wesentlichen um Erkennen und Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
U8 3,5-4 Jahre Bei der U8 werden u.a. die Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit des Kindes sowie Reflexe, Muskelkraft, Aussprache und der Zahnstatus untersucht.
U9 5 Jahre Die U9 findet im Jahr vor der Einschulung statt und ist damit besonders wichtig. Sie beinhaltet wiederum Tests auf Koordinationsfähigkeit (Grob- und Feinmotorik), das Sprachverständnis sowie das Hör- und Sehvermögen.
U10 7.-8. Lebensjahr *) Die U10 soll mit U11 die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS).
U11 9.-10. Lebensjahr *) Schwerpunkte der U11 sind: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u.a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).
J1 12-13-14 Jahre Die vorletzte Untersuchung der „U-Reihe“ ist die J1 (Jugendgesundheitsuntersuchung), bei der noch einmal auf Haltungsanomalien untersucht wird. Des weiteren werden der Impfstatus, Strumaprophylaxe, Blutdruck, besondere familiäre Situationen, schulische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Pubertätsentwicklung und Sexualverhalten werden besprochen.
J2 16.-18. Lebensjahr *) Schwerpunkte der letzten Vorsorgeuntersuchung J2 sind: Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.

Richtlinien und weitere Untersuchungen

Die Kinder-Vorsorge-Untersuchungen müssen nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen erfolgen. Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte vorgeschlagen worden. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt (noch) nicht die Kosten dafür.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kindervorsorgeuntersuchung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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