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Keimfähigkeit



Mit Keimfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit des Pflanzensamens einen Keimling zu bilden. Ein Same, der keinen Keimling bilden kann, wird landläufig als taub bezeichnet.

Üblicherweise wird die Keimfähigkeit und Triebkraft mit einer größeren Menge an Pflanzensamen unter definierten Bedingungen getestet. Die verwendeten Labor-Methoden werden von der International Seed Testing Association festgelegt und sind weltweit gültig. Die Keimfähigkeit und Triebkraft wird in % der Samen, die einen Keimling gebildet haben, angegeben. Eine Mindestkeimfähigkeit für Saatgut das in den Handel kommt ist im Saatgutverkehrsgesetz vorgeschrieben und liegt bei Nutzpflanzen in der Regel über 90 %.

Siehe auch: Keimruhe, Saat, Saatbett, Lichtkeimer, Feldaufgang.

 
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