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KastrationUnter einer Kastration (lat.: castrao, castratus für schwächen, berauben, entnehmen, entkräften) wird üblicherweise die operative Entfernung der Keimdrüsen verstanden. Beim Mann (Hoden) sprich man von Orchiektomie, bei der Frau (Eierstöcke) von Ovarektomie. Als Kastration wird auch die Zerstörung der Keimdrüsen durch ionisierende Strahlung bezeichnet (Röntgenkastration, Menolyse). Beim Mann wird eine Gesamtdosis von ca. 10-12 Gray benötigt. Die Hormonproduktion kann auch durch Pharmaka („chemische Kastration“, beispielsweise durch Cyproteronacetat) unterdrückt werden. Von unblutiger Kastration spricht man, wenn die Keimdrüsen (insbesondere die Hoden) durch Abquetschen der Blutgefäße ausgeschaltet werden. Dies wird vor allem bei Tieren praktiziert (siehe unten). Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
FolgenEine Kastration ist in jedem Fall ein schwerwiegender Eingriff mit weitreichenden Folgen für Menschen oder Tiere, sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechtes.
Am schwerwiegendsten ist der Eingriff, wenn er vor der Pubertät vorgenommen wurde. Die Folgen bei einem Knaben sind beispielsweise:
Bei Kastration im Erwachsenenalter bleiben diese Wirkungen aus, aber es kann kommen zu
Die Kastration von Frauen (Ovariektomie) durch operative oder radiologische Ausschaltung der Eierstöcke beziehungsweise ihrer Funktion wirkt sich genauso stark aus, allerdings mit anderer Ausprägung. Möglicherweise erwünschte Folgen einer Kastration
Medizinische Anwendung beim ProstatakrebsDie operative oder chemische Kastration kann in der Behandlung des Prostatakarzinoms angewendet werden. Da Prostatakarzinome in vielen Fällen testosteronabhängig sind, kommt es nach der Entfernung der Hoden (Orchiektomie) oder der chemischen Kastration mit LHRH-Analoga meist zu einem deutlichen Rückgang bzw. Stillstand der Krankheit, so dass der Patient meist über Jahre vor der Krankheit wieder Ruhe hat. Als „unerwünschte Effekte“ können die oben genannten Folgen auftreten, die nur teilweise medizinisch behandelt werden können. HistorischesDie Kastration an Männern wurde in der gesamten Geschichte und vielen Kulturen durchgeführt: an Feinden zur Demütigung und um ihnen leichter ihre Frauen nehmen zu können und an Sklaven – besonders solchen, die einen Harem bewachen sollten (siehe Eunuch). Erwachsene Kriegsgefangene oder Sklaven wurden überdies kastriert, um sie nicht nur zu erniedrigen, sondern auch fügsamer zu machen, da durch die starke Reduzierung des Testosterons die Aggressionsbereitschaft nachlässt. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden auch Knaben zur Erhaltung ihrer hohen Stimme kastriert, eine Praktik, die noch bis vor 150 Jahren regelmäßig in Italien angewandt wurde. Ein berühmtes Beispiel ist Carlo Broschi, genannt Farinelli, der italienische Kastratensänger. Laut verschiedener Quellen soll die mythische assyrische Königin Semiramis eine der ersten Herrscherinnen gewesen sein, die die Kastration von gefangenen Feinden befahl. Die Priester der antiken Göttin Kybele (Galli, auch Galloi) waren Eunuchen. Der Kult hatte sich aus Kleinasien über das gesamte Römische Reich verbreitet. Jedes Jahr zur Zeit des Frühlingsfestes fanden rauschhafte Feste statt, bei denen sich Anhänger des Kultes selbst verstümmelten. Sie schnitten sich mit einem Zeremonienschwert oder auch einem scharfkantigen Gegenstand die Genitalien ab und warfen diese in die Menge der Zuschauer. Der Betreffende musste den Eunuchen-Neuling mit Frauenkleidern versorgen. Viele Eunuchen-Priester litten infolge der stümperhaft durchgeführten Kastration unter Infektionen der Harnröhre und unter dauerhafter Blasenschwäche. Im Kaiserreich China wurden noch bis zur Gründung der Republik 1912 Knaben von ihren Eltern als Palasteunuchen an den Kaiserhof verkauft und in einer lebensgefährlichen Prozedur von dafür ausgebildeten Leuten kastriert. Jedoch gibt es von jeher auch Kulturen, welche die Kastration strikt ablehnen, als Beispiel sei das Judentum genannt; orthodoxe Juden kastrieren auch keine Tiere. Der frühchristliche Theologe Origenes hatte sich selbst entmannt, um ideal ehelos zu leben (Matthäus 19, 11 f.), scheint das aber später als Irrweg angesehen zu haben. Die Kirche missbilligte eine solche Verstümmelung, aber erst Papst Sixtus V. sprach ein klares Verbot aus (7. Juni 1587), (siehe auch: Eunuchen für das Himmelreich). Trotzdem lebte die Kastration als religiöse Praxis immer wieder auf. In Russland und Rumänien erlebte sie im 19. Jahrhundert durch die Skopzen sogar eine regelrechte Blüte. Der irreversible Eingriff der chirurgischen Kastration wurde oft bei wiederholt rückfälligen und anders nicht beeinflussbaren Sexualstraftätern vorgenommen. Die (reversible) hormonelle Kastration durch Antiandrogene wird in einzelnen Bundesstaaten der USA weiterhin bei Sexualstraftätern (mit deren Einwilligung) vorgenommen. Jedoch ist diese Therapie wesentlich weniger wirksam, als vielfach in der Öffentlichkeit angenommen wird: Es hat eine ganze Reihe von Fällen gegeben, wo chemisch oder körperlich Kastrierte dennoch weiterhin Sexualstraftaten begingen. Weibliche KastrationIm Gegensatz zur männlichen Kastration hat die Kastration von Frauen keine große Tradition. Das liegt daran, dass der erforderliche Eingriff (Öffnen der Bauchdecke) wesentlich schwerwiegender ist als bei Männern, früher nahezu unmöglich. Deshalb konzentrierten sich Maßnahmen sexueller Disziplinierung bei Frauen auch immer auf andere Praktiken, wie Beschneidung, Infibulation, Ablation der Brüste. Diese Praktiken sind auch bei weiblichen Skopzen belegt. RechtEine ohne Einwilligung am Menschen vorgenommene Kastration ist strafbar als schwere Körperverletzung (§226 StGB). Die Einwilligung kann bei Körperverletzung jedoch gegen die guten Sitten verstoßen und daher für die Rechtswidrigkeit der Tat bedeutungslos sein. Die Kastration Minderjähriger ist verboten (§ 1631c BGB) wird jedoch bei intersexuellen Menschen mit der Begründung einer Heilbehandlung auch an Kleinkindern und Jugendlichen durchgeführt. Die Kastration kann dazu führen, dass ein Sexualstraftäter, gegen den Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet ist, nicht mehr als gefährlich anzusehen ist. Gemäß § 67d Abs. 2 StGB kann dann eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht kommen. In Österreich ist die Kastration – außer bei medizinischer Indikation – verboten. In sie kann auch nicht eingewilligt werden (§ 90 Abs. 3 StGB). Entfernt ein Arzt seiner Patientin bei einer Operation den Eierstock ohne ihre Einwilligung und noch dazu ohne Notwendigkeit die Gebärmutter, steht der Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. Angemessen sind dafür 10.000 Euro (Az.: 9 O 12563/02, LG München). Kastration in heutiger ZeitIn der heutigen Zeit wird die Kastration in den meisten Kulturen grundsätzlich und einhellig abgelehnt. Eine Kastration Minderjähriger zur Bewahrung der Stimme ist – wie oben beschrieben – verboten. Eine freiwillige Kastration Erwachsener (über 25 Jahre) ist in Deutschland durch das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG[1]) vom 15. August 1969 geregelt. Bei Einwilligungsunfähigen ist jedoch die Kastration auch durch Einwilligung des Betreuers und Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Rahmen dieses Gesetzes möglich. Das andere Gesetz, nach dem „freiwillige Kastrationen“ durchgeführt werden ist das TSG, das transsexuellen Menschen den Geschlechtswechsel ermöglichen soll. In Deutschland muss sich z. B. ein verheirateter Mensch, der sich einer „Geschlechtsanpassung“ unterziehen will, scheiden und kastrieren lassen, um die volle rechtliche Gleichstellung im anderen Geschlecht zu erhalten. Auch bei intersexuellen Menschen ist eine Kastration möglich. Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht. Eine Änderung an der „sexuellen Orientierung“ wird nicht erwartet, sondern der verminderte Drang (bzw. Leidensdruck) diese „sexuelle Orientierung“ in die Tat umzusetzen. Eine Alternative ist eine medikamentöse Kastration mit Antiandrogenen. Tiere
Im Bereich der Veterinärmedizin hat die Kastration auch heute noch einen hohen Stellenwert. Im Bereich landwirtschaftlicher Nutztiere kommt diese Methode zum Einsatz, um von Sexualhormonen bewirkte geschmackliche und geruchliche Veränderungen des Fleisches zu verhindern (von Geruchs- und Geschmacksveränderungen geht man in Deutschland, anders als in den anderen europäischen Ländern, beim Hausschwein aus) oder um die Schlachtleistung zu verbessern (Schwein, Rind). Zur Kastration weiblicher Tiere wird häufig eine Ovariohysterektomie durchgeführt. Männliche Pferde werden kastriert, um ihr Sexualverhalten zu verhindern und auch um sie fügsamer zu machen. Das gleiche Ziel verfolgt die Kastration von Katze, Hund und Frettchen. Diese Indikation ist vom Standpunkt des Tierschutzes aus umstritten. Nachteile von Kastrationen sind eine Neigung zur Harninkontinenz, unerwünschte Adipositas (Verfettung), unerwünschte Wesensveränderungen sowie Fellveränderungen. Die Kastration wurde früher von den so genannten reisenden Sauschneidern ausgeführt. Neben der chirurgischen Entfernung der Gonaden, wird im klinischen Sprachgebrauch auch die funktionelle Ausschaltung der Hodenfunktion bei männlichen Tieren als Kastration bezeichnet. Dies kann bei Wiederkäuern durch Quetschen des Samenstrangs und damit der Blutgefäße des Hodens durch den intakten Hodensack mittels Elastrator oder Burdizzo-Zange („unblutige Kastration“) erfolgen. Auch eine „hormonelle Kastration“ durch die Gabe von Gestagenen ist möglich. Im Bereich der im Haushalt gehaltenen Heimtiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten etc.) schließlich dient die Kastration hauptsächlich der Vorbeugung unerwünschten Nachwuchses. Vielfach tragen verschnittene Tiere eigene Bezeichnung wie Kapaun (Hahn), Poularden (Hennen), Wallach (Hengst), Ochse (Stier), Hammel (Widder), Borg (Eber), Gelze (Sau), Schnitzkalbin (Kuh) usw. Ein weibliches kastriertes Nutztier wird auch als Nonne bezeichnet. Das Tierschutzgesetz erlaubt nach § 6 Abs. 5 die Entnahme der Fortpflanzungsorgane, als einzige Ausnahme gegenüber anderen Organen oder Körperteilen, zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres. VerschnitteneVon der Römisch-katholischen Kirche wurden per Dekret von Papst Sixtus V. vom 7. Juni 1587 folgende Gruppen unter dem Oberbegriff „Verschnittene“ zusammengefasst. Auch die Bibel berichtet von bzw. über Verschnittene, beispielsweise im Matthäus-Evangelium, Kapitel 19, Vers 12 (siehe: Eunuchen für das Himmelreich).
Im üblichen Wortgebrauch wird „Eunuch“ häufig mit „Kastrat“ gleichgesetzt. Verwandte Themen
Quellenangaben
Kategorien: Urologie | Gynäkologie und Geburtshilfe | Veterinärmedizin |
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