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Karl BonhoefferKarl Friedrich Bonhoeffer (* 31. März 1868 in Neresheim (Württemberg); † 4. Dezember 1948 in Berlin) war ein Psychiater, Neurologe und Medizinischer Gutachter. Mit seiner Frau Paula von Hase, einer Tochter des Theologen Karl Alfred von Hase, hatte er insgesamt acht Kinder: Karl Friedrich, Walter, Klaus, Ursula, Christine, Dietrich und dessen Zwillingsschwester Sabine sowie Susanne.
Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
ÜberblickBonhoeffer studierte von 1887 bis 1892 Medizin an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, in Berlin und München. In Tübingen wurde er Mitglied der A.V. Igel. Eine erste Anstellung fand er im heimatlichen Heidenheim, wenig später folgten 20 Jahre in Breslau als Leiter der Psychiatrischen Klinik und der Beobachtungsstation für „geisteskranke Verbrecher“, die nur kurz unterbrochen waren für die Zeit 1903/1904 in Königsberg und Heidelberg. 1897 habilitierte er sich an der Universität Breslau, und hier entstanden seine als wissenschaftlich anerkannten Arbeiten über Alkohol-, „Degenerations“- und symptomatische Psychosen, die seinen Ruhm begründeten und ihm 1912 das damals in Deutschland führende Ordinariat für Psychiatrie und Neurologie an der Berliner Charité einbrachten, das er bis 1938 innehatte. Bonhoeffers Anliegen im beruflichen Bereich war es, die Psychiatrie als anerkanntes, wissenschaftliches Fach in der Medizin fest zu etablieren und weg von der reinen „Anstaltsmedizin“ weiterzuentwickeln. So hatte er die Vorstellung, dass „psychische Krankheiten“ in nervenärztlichen und Allgemeinpraxen, in Ambulatorien und Polikliniken behandelt werden sollen. Zu allen die damalige Öffentlichkeit dominierenden psychiatrischen Fragen war Bonhoeffer als Gutachter tätig, beispielsweise zur „verminderten Zurechnungsfähigkeit“ (die damals in das Strafgesetzbuch eingeführt wurde), zu Renten-, Unfall- und Kriegsneurosen, zur Bekämpfung des Morphinismus und Kokainismus usw. 1912 führte er den Begriff des „akuten exogenen Reaktionstyps“ ein. (Näheres hierzu unter Organisches Psychosyndrom) Als Gutachter war Bonhoeffer während der Zeit des Nationalsozialismus an Zwangssterilisationen beteiligt. Beispielsweise empfahl er am 9. Dezember 1941 die Zwangssterilisierung des als „Halbjuden“ klassifizierten Gottfried Hirschberg. Des weiteren stellte er dem mutmaßlichen Reichstagsbrandstifter Marinus van der Lubbe ein psychiatrisches Gutachten aus, in dem er diesem geistige Zurechnungsfähigkeit bescheinigte. Von 1934 bis 1938 soll Bonhoeffer mindestens 68 Gutachten angefertigt haben, von denen die knappe Hälfte den Vermerk „Sterilisation“ enthalten hätten. Nach Angaben seiner Biographen erfolgte aus seiner Sprechstunde heraus jedoch keine Meldung zur Sterilisation, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre. Bonhoeffer leistete nach Auffassung einiger Historiker in der Zeit des Nationalsozialismus Widerstand gegen das „Euthanasie“-Programm, die Tötung psychiatrisch Kranker im Rahmen der Aktion T4, indem er Kontakt mit damals Verantwortlichen und mit GegnerInnen der T4-Aktion aufnahm, zum Beispiel mit Friedrich von Bodelschwingh. Erfolglos bemühte er sich bei der Verwaltung der Charité, die Entlassung der jüdischen Ärzte Paul Jossmann (1891-1978), Arthur Kronfeld (1886-1941), Franz Kramer (1878-1967), Erwin Straus (1891-1975) und anderer zu verhindern. Karl Bonhoeffer unterstützte außerdem seinen 1906 geborenen Sohn Dietrich, der als protestantischer Theologe und Vorkämpfer in der Bekennenden Kirche im April 1943 aus dem Hause seines Vaters abgeholt und kurz vor Kriegsende am 9. April 1945 als Widerstandskämpfer hingerichtet wurde. Ebenfalls am 9.April wurde sein Schwiegersohn Hans von Dohnanyi, der Mann der Tochter Christine, im KZ Sachsenhausen erhängt. Ein weiterer Sohn Klaus Bonhoeffer, sowie der Schwiegersohn Rüdiger Schleicher, der Mann der Tochter Ursula, wurden am 23. April 1945 von der SS in der Nähe des Lehrter Bahnhofs erschossen. Am 18. August 1942 wurde Bonhoeffer zum außerordentlichen Mitglied des wissenschaftlichen Senats des Heeres-Sanitätswesens ernannt. 1968 erschien seine schon 1947 als Fahnenabzug fertiggestellte Arbeit Führerpersönlichkeit und Massenwahn. [1] Gesetz zur Verhütung erbkranken NachwuchsesEin spezieller Punkt war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, zur Unfruchtbarmachung der „geistig Minderwertigen“, welches 1934 in Kraft getreten war. Bonhoeffer, der die Eugenik grundsätzlich befürwortete, versuchte nach Auffassung einiger Historiker, die negativen Auswirkungen des Gesetzes durch Publikationen und Lehrgänge abzumildern. Zu diesem Zweck wollte er möglicherweise den Kreis der zwangsweise zu sterilisierenden Menschen durch eine klare psychiatrische Diagnose eingeschränkt sehen. So schrieb Bonhoeffer im Vorwort eines 1934 erschienenen Buches, das in der Zeit des Nationalsozialismus zum Standardwerk wurde:[2]
Bibliographie
Quellen
Literatur
Siehe auch
Kategorien: Neurologe | Mediziner (19. Jahrhundert) | Mediziner (20. Jahrhundert) |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Karl_Bonhoeffer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |