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Körperspende



Bei einer Körperspende wird der eigene Leichnam einem anatomischen Institut zu Lehr- und Forschungszwecken oder auch zur Plastination[1] vermacht. Beweggrund des Körperspenders kann sein, die wissenschaftliche Ausbildung von Medizinstudenten im Präparierkurs zu fördern oder die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten, weil das Institut die Kosten der Bestattung ganz oder teilweise übernimmt. Eine direkte Gegenleistung erhält der Körperspender de jure nicht.

Inhaltsverzeichnis

Vorgehensweise

Wer seinen Körper spenden will, muss hierfür bereits zu Lebzeiten eine Vereinbarung mit einem entsprechenden Institut abschließen. Diese Vereinbarung kann im Allgemeinen, wenn der Spender es wünscht, wieder rückgängig gemacht werden, wobei Kosten anfallen können. Die Hinterbliebenen können weder die Vereinbarung widerrufen noch einen verstorbenen Angehörigen ohne dessen Zustimmung für die Körperspende freigeben. Es kann jedoch passieren, dass das entsprechende Institut nicht vom Ableben des Körperspenders informiert wird, denn dies geschieht im Allgemeinen nicht automatisch durch die Behörden. Deshalb wird Körperspendern empfohlen, ihre Entscheidung den Angehörigen mitzuteilen.

Bedingungen

Unter folgenden Umständen wird ein Verstorbener trotz abgeschlossener Vereinbarung üblicherweise nicht angenommen:

Weitere Bedingungen unterscheiden sich je nach Institut, von denen es eine größere Zahl gibt.[2] Auf folgende Punkte ist beispielsweise zu achten:

  • Kosten
  • Darf der Körperspender zugleich Organspender sein?
  • Bis zu welcher Entfernung werden die Kosten für die Überstellung der Leiche übernommen?
  • Was passiert, wenn die Leiche nicht angenommen wird? Werden bereits bezahlte Kostenbeiträge rückerstattet?
  • Verpflichtet sich das Institut – sofern alle Bedingungen erfüllt sind – zur Übernahme des Körpers und anfallender Bestattungskosten?
  • Was passiert mit den sterblichen Überresten nach Abschluss der Arbeiten?

Manche Institute nehmen nur Spender, die ein gewisses Alter überschritten haben.

Beispiele

Die Medizinische Universität Wien nahm in manchen Jahren aufgrund von Angebotsüberschuss vorübergehend keine neuen Vereinbarungen für Körperspenden an. Danach wurde ein Kostenbeitrag eingeführt, der derzeit (2006) 400 Euro beträgt. Dieser Betrag ist bereits mit dem Abschluss der Vereinbarung zu bezahlen.

Am Zentralfriedhof Wien wird einmal jährlich eine Gedenkfeier für verstorbene Körperspender abgehalten und es gibt einen Ehrengrabstein, an dem Angehörige eines Körperspenders Andacht halten können.

Quellen

  1. http://www.bodyworlds.com/de/koerperspende/koerperspende.html
  2. Information des Bundesverbandes der Körperspender e. V. (PDF-Datei; 71 kB)
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Körperspende aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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