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Johann Paul KremerJohann Paul Kremer (* 6. Dezember 1883 in Stelberg bei Köln, † 1965) war ein Universitätsprofessor, Anatom, Chirurg und KZ-Arzt in Auschwitz-Birkenau. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Kindheit und Jugend, Hochschul-KarriereJohann Paul Kremer wurde als Sohn eines Landwirts geboren und besuchte zunächst die Volksschule seines Heimatortes, anschließend die Höhere Bürgerschule und später das Progymnasium in Wipperfürth, das er mit der mittleren Reife verließ. Als Externer bestand er 1909 in Trier das Abitur und studierte in Heidelberg, Straßburg und Berlin Biologie, Mathematik und Philosophie. Nach der Promotion 1914 zum Dr. phil begann er ein Studium der Medizin und bestand 1918 das medizinische Staatsexamen. Danach promovierte er erneut, diesmal zum Doktor der Medizin. In der Folgezeit arbeitete er als Assistenzarzt und Oberarzt an der Charité. Nachdem er in Bonn als Chirurg und Anatom gearbeitet hatte, war er ab 1927 am Anatomischen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster tätig und habilitierte sich 1929. 1936 wurde er zum außerordentlichen Professor für Anatomie und menschliche Vererbungslehre an selbiger berufen. Er hielt bis 1945 Vorlesungen in den Fächern Vererbungslehre, Sportmedizin, Röntgenologie und Anatomie. Tätigkeit als KZ-ArztAm 30. Juli 1932 trat Johann Paul Kremer der NSDAP (Mitgliedsnummer 1 265 405) und 1934 der SS (Mitgliedsnummer 262 703) bei. Während der Semesterferien 1942 meldete er sich zum SS-Lazarett nach Prag und wurde am 29. August 1942 zum KZ Auschwitz-Birkenau abgeordnet, wo er am 30. August 1942 eintraf. Er blieb dort bis zum 18. November 1942 aushilfsweise als Lagerarzt, ohne allerdings zum festen Stammpersonal des Lagers zu zählen. In dieser Zeit war er stellvertretend bei Exekutionen anwesend, um den Tod der Häftlinge festzustellen. Außerdem war er während seiner Aushilfszeit bei fünfzehn sogenannten "Sonderaktionen", d. h. Vergasungen zugegen. Seine Beteiligung bestand darin, die medizinische Sicherheit des eingesetzten SS-Santitätsdienstgrades (SDG) zu gewährleisten, falls dieser beim Umgang mit den Giftstoffen einen Unfall erleide. Ferner vertrat er den Lagerarzt Friedrich Entress bei den "Arztvorstellungen", d. h. turnusmäßigen Selektionen von Häftlingen im Häftlingskrankenbau des Stammlagers Auschwitz I. Erkrankte, nicht arbeitsfähige Häftlinge wurden dabei ausgesondert und durch den anwesenden Sanitätsdienstgrad (SDG) durch eine Phenolinjektion ins Herz getötet (siehe: Aktion 14f13) . Im Interesse an seinen Forschungen zu den Veränderungen im menschlichen Organismus als Folge von Hunger, insbesondere zur braunen Atrophie, erhielt Kremer die Erlaubnis Häftlinge nach ihrem Tod zu obduzieren und den noch warmen Leichen Teile von Leber, Milz und Bauchspeicheldrüse zu entnehmen. Über seine Zeit in Auschwitz verfasste Kremer ein Tagebuch[1] über den Holocaust aus Sicht eines Täters, in dem Alltägliches neben Unvorstellbarem zu finden ist. Das Tagebuch gehört dadurch zu den furchtbarsten Prosatexten des letzten Jahrhunderts in deutscher Sprache. Es war Beweismittel in zahlreichen Prozessen und wurde sehr häufig zitiert. (Auszüge siehe unten) Leben nach dem KriegIm August 1945 wurde Kremer von den Briten verhaftet und im ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme interniert. Bei einer Hausdurchsuchung wurde sein Tagebuch beschlagnahmt und später den polnischen Behörden zur Verfügung gestellt. Kremer wurde an Polen ausgeliefert und vom Obersten Polnischen Volkstribunal am 22. Dezember 1947 zum Tode verurteilt. Kremer sollte im Januar 1948 hingerichtet werden. Kurz vor dem Hinrichtungstermin wurde er zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe begnadigt und im Januar 1958 wegen guter Führung entlassen. Er wurde in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben, und die Westfälische Wilhelms-Universität bereitete dem „Spätheimkehrer“ einen feierlichen Empfang. Vom Schwurgericht beim Landgericht in Münster wurde Kremer allerdings bald darauf wegen Mordes angeklagt. Am 29. November 1960 verurteilte ihn das Gericht wegen Beihilfe zum Mord in zwei Fällen zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 10 Jahren. Die polnische Strafhaft wurde als hinreichende Sühne angesehen und Kremer war frei. Am 4. Juni 1964 sagte Kremer im 1. Auschwitzprozess in Frankfurt am Main aus, diesmal als Zeuge. Kremers TagebuchAls Lagerarzt verfasste Kremer 1942 im KZ Auschwitz-Birkenau ein ausführliches Tagebuch, in dem er unter anderem 15 „Selektionen“ und „Sonderaktionen“ (Vergasungen) andeutete. Auszug:
20. September 1942.
... 17. Oktober 1942.
18. Oktober 1942.
19. Oktober 1942.
24. Oktober 1942.
25. Oktober 1942.
31. Oktober 1942.
Quellen
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Johann_Paul_Kremer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |