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Intermediäres LebenDas intermediäre Leben ist in der Thanatologie (Teilgebiet der Rechtsmedizin oder Pathologie) die Phase vom Individualtod (heute in Deutschland definiert als Hirntod) bis zum Absterben der letzten Körperzelle (dem absoluten Tod), in welcher gegebenenfalls noch Organe oder Gewebe im Rahmen der Organspende entnommen werden können. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDa das Sterben ein Prozess ist und der Individualtod mit dem Erlöschen (lediglich) der Hirnfunktionen angesetzt wird, gibt es bei gerade Verstorbenen noch so genanntes supravitales Gewebe, das aufgrund größerer Toleranz des Sauerstoffmangels (verglichen mit Nervengewebe) weiter überlebt, selbst wenn der Blutkreislauf zum Erliegen gekommen ist. Je nach Umgebungstemperatur und anderen Faktoren (Fieber oder Unterkühlung zum Todeszeitpunkt, Strahlung) kann diese intermediäre Phase unterschiedlich lange dauern, jedoch ist sie sicherlich mit dem Auftreten von flächiger Fäulnis zu Ende. Besonders langlebig in diesem Sinne sind Knorpel und Hornhäute der Augen, da diese Gewebe schon physiologischerweise nur indirekt über Diffusion, also nicht direkt über den Blutkreislauf, mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Hornhäute bleiben bis 72 Stunden postmortal transplantierbar. So sind Gewebe des intermediären Lebens auch noch zu so genannten supravitalen Reaktionen fähig, wie z.B. eine Pupillenreaktion durch Medikamente (bis 15 Stunden post mortem), die Funktionsfähigkeit von Spermien (von bis zu einem Tag post mortem) oder noch mittels mechanischem oder elektrischem Schlag auslösbare Kontraktionen des Muskelgewebes (bis 20 Stunden nach dem Individualtod). Kategorien: Pathologie | Rechtsmedizin |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Intermediäres_Leben aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |