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Implantologe



Ein Implantologe ist ein spezialisierter Zahnarzt, Oral- oder Kieferchirurg, der auf das Setzen von Zahnimplantaten spezialisiert ist. Der Begriff Implantologe ist nicht geschützt und nicht öffentlich-rechtlich erteilt. Mit der Approbation erwirbt jeder Zahnarzt die Erlaubnis, Zahnheilkunde uneingeschränkt auszuüben und damit auch Zahnimplantate zu setzen.

Zu Beginn der zahnärztlichen Implantologie in Deutschland (ca. 1969) wurden zunächst von einigen wenigen hauptsächlich in freier Praxis niedergelassenen Zahnärzten Zahnimplantate gegen den jahrelang erklärten Widerstand vieler Universitätskliniken und Kieferchirurgen implantiert. Die Nachfrage nach Zahnimplantaten bei den betroffenen Patienten war andererseits von Anfang an sehr groß. Dennoch erfolgte in Deutschland erst 1982 die wissenschaftliche Anerkennung der zahnärztlichen Implantologie. 1988 wurden die mit der Implantologie verbundenen zahnärztlichen Einzelverrichtungen in die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstmals mit einem bescheidenen Positionskatalog von 10 Gebührennummern (GOZ 900-909)aufgenommen, dort einzeln beschrieben und mit einem Honorar bewertet und bis heute (2006) nicht verändert. Erst von da an sollte bei schwerpunktmäßiger Tätigkeit auf diesem Gebiet der Begriff „Implantologe“ verwendet werden, weil immerhin durch die Etablierung der implantologischen zahnärztlichen Verrichtungen in einer amtlichen Gebührenordnung die staatliche Anerkennung diesem Begriff einen Boden verleiht. Die Bezeichnung „Implantologe“ gibt sich der betroffene Zahnarzt/Arzt selbst.

Heute (im Jahre 2006) implantieren ca. 5000-7000 Zahnärzte (ca. 10-12% der ca. 60000 bundesdeutschen Zahnärzte) mehr oder weniger regelmäßig. Diese Zahl ist nur geschätzt. Eine große Zahl arbeitet interdisziplinär eng mit einem implantierenden Kieferchirurgen zusammen, der bei den betroffenen Patienten die Implantate setzt. Die eigentlichen Zähne auf den Implantaten dürfen in einigen Bundesländern nicht von Kieferchirurgen angefertigt und eingegliedert werden. Dies hat für den Patienten eine Zweiteilung der implantologischen Behandlung zur Folge.

Da die Universitäten mit der zahnärztlichen Approbation die Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde generell erteilen und daher bis heute die Studenten in der Zahnimplantologie nicht als Basislehrfach ausbilden, ist diese spezielle Ausbildungslücke im Wesentlichen durch die Herstellerindustrie und auch durch fünf große Fachgesellschaften für Implantologie in Deutschland geschlossen worden. Die Bezeichnung „Implantologe“ ist keine von öffentlich-rechtlichen Stellen vergebene Bezeichnung, etwa wie die Bezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Geschichtschirurgie oder Fachzahnarzt für Parodontologie.

Daher haben sich angesichts der enormen Nachfrage durch die Patienten und der außergewöhnlich hohen Erfolgsquote dieses medizinischen Eingriffs private nicht-staatliche Fachgesellschaften für Implantologen gebildet. Diesen privaten Fachgesellschaften stehen die Fachabteilungen (zahnmedizinischen Fakultäten) der Universitäten fördernd und unterstützend zur Seite.

Diese Fachgesellschaften haben nahezu alle auch örtliche Unterorganisationen, wo der Zusammenschluss von Implantologen regional durch Erfahrungsaustausch gepflegt wird . Die einzelnen Vereine bescheinigen Fortbildungen und erteilen Fach-Zertifikate, die der implantologisch orientierte Zahnarzt (Der Implantologe) mit der Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ erst seit einigen Jahren öffentlich tragen darf. Diese Zertifikate sind kein zuverlässiger Spiegel der implantologischen Fähigkeiten eines Implantologen. Die Absolventen der kostenpflichtigen Qualifikationskurse unterwerfen sich den Zulassungskriterien zur theoretischen Prüfung , in denen - je nach Qualifikationsstufe - unterschiedlich hohe Erfahrungen, gemessen z.B. an der Zahl der bereits gesetzten Implantate, Voraussetzung sind. Diese Erfahrungen werden also zeitlich vor der durch das Zertifikat ausgewiesenen Qualifikation gemacht. Auf der Basis der zahnärztlichen Approbation ist dies möglich und legal.

Diese Fachgesellschaften - implantologisch orientierte eingetragene Fach-Vereinigungen von Zahnärzten, alle e.V - veröffentlichen ihre Mitgliederlisten im Internet (s.u.). Implantologen sind nur teilweise Mitglieder in diesen Vereinen. Daher lässt sich aus der Summe ihrer Mitglieder nicht auf die tatsächliche Zahl implantierender Zahnärzte in Deutschland schließen. Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung ist kein Qualitätsnachweis, allerhöchstens ein Interessennachweis.

Wenn also beispielsweise die DGI-eV angibt, sie hätte 3000 Mitglieder/Implantologen und die anderen Vereine zwischen 1000 und 2000, so ergibt sich wegen der überlappenden Mitgliedschaften nicht zwangsläufig eine Gesamtzahl von ca. 12000 Implantologen in Deutschland.

Diese Vereine von Implantologen sind ausschließlich vereinsrechtlich basierte Zusammenschlüsse mit Vereinssatzung und Mitgliederversammlung und keine öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Ihre Statements entfalten daher keine rechtliche Bindungskraft. Sie sind Ausdruck eines innervereinlichen Konsenses, der oftmals mehrheitlich unter den Gepflogenheiten des Vereinslebens per Abstimmung zustandekommt. Es ist angestrebt, einige Fachaspekte auch durch übervereinliche Übereinstimmung nach außen zu definieren, wobei neben wissenschaftlichen auch gesundheitspolitische und auch vereinspolitische Aspekte einfließen können („Konsensuskonferenzen“; z.B. zum Thema des Belastungszeitpunktes eines Implantates; s.a. entsprechenden Abschnitt bei Zahnimplantate).

In einigen dieser Implantologen-Vereine sind Hochschullehrer im Vereins-Vorstand, sodass über diese Präsenz der Einfluss der Hochschulen zum Tragen kommen kann. In anderen Vereinen werden die Präsidenten wiederum durch niedergelassene Implantologen gestellt, sodass dort zusätzlich auch die Ansichten und Einflüsse der praktisch tätigen Implantologen bei der Abfassung veröffentlichter implantologischer statements zum Tragen kommen können.

Seit kurzem gibt es universitäre Graduierungen, die mit dem europaweit anerkannten Titel Master abschließen. Diese vom Wissenschaftsrat anerkannte Qualifikation ist für den Bereich der oralen Implantologie in Deutschland u.a. an der Universität Münster zum Master of Oral Medicine in Implantology möglich. Aber auch im Ausland (Kings College London) lässt sich diese Graduierung nach entsprechender Erlangung der Qualifikation erwerben.

Über die Vereinstätigkeit der Implantologen-Vereine in Deutschland geben die untenstehenden links Auskunft.

Weblinks

  • http://www.Master-Implantologie.de Deutscher MasterVerband Implantologie
  • http://www.dgi-ev.de Deutsche Gesellschaft für Implantologie e.V.
  • http://www.dgoi.info Deutsche Gesellschaft für orale Implantologie
  • http://www.dzoi.de Deutsches Zentrum für orale Implantologie
  • http://www.dgzi.de Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie
  • http://www.bdiz.de Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte
  • http://www.zahnarztvergleich.ch Der Schweizer Zahnarztvergleich beinhaltet Preise (Taxpunktwerte), Angebote und Bewertungen von über 3000 Zahnärzten in der Schweiz.
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Implantologe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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