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Hyperbare Oxygenierung



OPS2007-Codes Hyperbare Oxygenierung (HBO)
8-721.0 HBO, Therapiedauer bis 145 min, ohne Intensivüberwachung
8-721.1 HBO, Therapiedauer bis 145 min, mit Intensivüberwachung
8-721.2 HBO, Therapiedauer 145-280 min, mit Intensivüberwachung
8-721.3 HBO, Therapiedauer über 280 min, mit Intensivüberwachung
8-721.4 HBO, Therapiedauer 145-280 min, ohne Intensivüberwachung
8-721.x HBO, sonstige
8-721.y HBO, nicht näher bezeichnet

Die hyperbare Oxygenierung (HBO) (Alternativbezeichnungen: hyperbare Sauerstofftherapie, HBO-Therapie; englisch: hyperbaric oxygen therapy; HBO2, HBOT) ist eine Therapieform, bei der Sauerstoff (zumeist 100%iger Anteil in der Einatemluft) unter einem erhöhten Umgebungsdruck (der Luftdruck ist höher als der normale Atmosphärendruck) für definierte Zeiträume und Intervalle einem Patienten systemisch (hier: durch Einatmung) zur Anwendung kommt.

Inhaltsverzeichnis

Durchführung


Der erhöhte Umgebungsdruck (Überdruck) wird dabei typischerweise durch eine Druckkammer etabliert. Es werden prinzipiell unterschieden:

  1. Einpersonendruckkammer: in diesen besteht die „Kammerluft“ zugleich aus dem Atemgas (typischerweise hier 100 % Sauerstoff)
  2. Mehrpersonendruckkammer: in diesen besteht die Kammerluft nicht aus dem Atemgas. Dieses muss über separate Atmungssysteme zugeführt werden.


Die systemische Zufuhr von Sauerstoff kann auf mehrere Weisen realisiert werden:

  1. Atmung über eine Gesichtsmaske
  2. Atmung über ein so genanntes Kopfzelt
  3. Atmung über einen Tubus (Endotrachealtubus, Pharyngealtubus)


Die Durchführung einer hyperbaren Sauerstofftherapie ist somit auch bei maschinell beatmeten Patienten möglich. Hierzu sind allerdings speziell zertifizierte Beatmungsgeräte erforderlich.

Prinzip

Physikalische Grundsätze

Mehrere physikalische Prinzipien liegen der Erfindung und Anwendung hyperbaren Sauerstofftherapie zugrunde:

Druck-Volumenbeziehung

Dieses richtet sich nach dem Gesetz von Boyle-Mariotte. Dieses Gesetz besagt im Kernsatz, dass sich bei zunehmendem Druck das Volumen (Rauminhalt) eines Gases verkleinert. Oder: bei abnehmenden Druck vergrößert sich das Volumen (Rauminhalt). Umgekehrt gilt auch, dass bei zunehmenden Volumen der Druck abnimmt oder bei abnehmenden Volumen der Druck zunimmt.
Beispiel:
Ein Luftballon enthält auf Meereshöhe 1 Liter Luft. Bringt man diesen Luftballon in eine Wassertiefe von 10 Metern, so enthält der gleiche Ballon ohne Zufuhr oder Abfuhr von Luft lediglich noch 500 Milliliter (0,5 Liter) Luft. Der Umgebungsdruck ist gleichzeitig von etwa. 1,0 bar (Meereshöhe) auf 2,0 bar (etwa 10 Meter Wassertiefe) angestiegen.

Partialdruck-Prinzip

Dieses Prinzip richtet sich nach dem Gesetz über die Partialdrücke von Dalton). Dalton stellte fest, dass der Gesamtdruck eines Gasgemisches wie beispielsweise der normalen Atmosphärenluft der Erde sich zusammensetzt aus den Partialdrücken der einzelnen Gase des Gemisches.
Beispiel:
Auf Meereshöhe besteht die Atmosphärenluft aus etwa 78% Stickstoff, etwa 21 % Sauerstoff und etwa 1 % Edelgasen, Kohlendioxid und anderen Gasen und hat einen Druck von etwa 1,0 bar. Der Luftdruck auf Meereshöhe von 1,0 bar setzt sich nach dem Gesetz von Dalton daher zusammen aus:
etwa 78 % Stickstoff = etwa 0,78 bar Partialdruck des Stickstoffs
etwa 21 % Sauerstoff = etwa 0,21 bar Partialdruck des Sauerstoffs
etwa 1 % restliche Gase = etwa 0,01 bar Partialdruck der restlichen Gase

Löslichkeit von Gasen in Flüssigkeiten

Dieses Prinzip beruht auf der durch das physikalische Gesetzes von Henry von der Löslichkeit von Gasen in Flüssigkeiten. Dabei nimmt die Menge des in einer Flüssigkeit gelösten Gases im proportionalen Ausmaß mit dem auf der Flüssigkeit lastenden Druck zu. Konkretisiert bedeutet dies, dass man um so mehr Gas in eine Flüssigkeit „drücken“ kann, je stärker man „drückt“.
Beispiel:
Ein gutes und anschauliches Beispiel ist die Flaschenabfüllung von Mineralwasser mit Kohlensäure. Dabei wird entsprechend dem Gesetz von Henry unter Überdruck Kohlendioxid dem Wasser zugeführt. Und (nach Henry) auch vermehrt im Wasser gelöst. Wird beim Öffnen der Flasche der Druck vermindert, entweicht Kohlendioxid und das im Wasser unter Überdruck gelöste Kohlendioxid perlt als Sprudel aus. Die Löslichkeit des Kohlendioxids sinkt im Wasser mit der Minderung des Drucks durch Öffnung.

Übertragung auf Lebewesen

Da Blut aus Zellen und Flüssigkeit besteht, gelten die zuvor genannten Grundsätze auch dann, wenn Blut einem höherem Umgebungsdruck ausgesetzt wird. Und wenn das Blut 100 % Sauerstoff ausgesetzt wird. Dies geschieht im Rahmen der hyperbaren Sauerstofftherapie. Durch die Erhöhung des Umgebungsdrucks in einer Druckkammer wird der darin befindliche Patient einem erhöhten Umgebungsdruck ausgesetzt, inklusive seines Blutes. Entsprechend dem Partialdruck-Prinzip ist bei Atmung von normaler Luft mit etwa 21 % Sauerstoff nur 21 % des erhöhten Umgebungsdrucks auf den Sauerstoff zurückzuführen. Wird der Anteil (wie bei der Hyperbaren Sauerstofftherapie üblich) des Sauerstoff auf 100 % erhöht, so steigt der durch den Sauerstoff bedingte Partialdruck auf 100 % des Gesamtdrucks. Als Summeneffekt wird der Sauerstoffpartialdruck, welcher der Gradmesser der Sauerstoffversorgung im Blut ist, erhöht. Die Erhöhung findet nicht ihre Grenzen in der Löslichkeit von Sauerstoff unter Normaldruckbedingungen.

Sauerstoff wird normalerweise durch die roten Blutkörperchen des Menschen transportiert (genauer: durch das in diesen enthaltene Hämoglobin). Die Anzahl der roten Blutkörperchen ist dabei ausschlaggebend für die Sauerstofftransportkapazität des Blutes. Es ist möglich durch die Zufuhr von 100 % Sauerstoff mehr Sauerstoff im Blut zu transportieren als bei Atmung normaler Luft mit 21% Sauerstoff. Da die roten Blutkörperchen bzw. das Hämoglobin bereits bei 21 % Sauerstoff zu 95-100 % ausgelastet oder gesättigt sind (Sauerstoffsättigung), ist eine Steigerung über das Hämoglobin nur wenig möglich. Die verbleibende Steigerung muss über eine Lösung von Sauerstoff in der Blutflüssigkeit (Plasma) erfolgen. Durch Anhebung des Sauerstoffanteils in der Luft von 21 auf 100 % (etwa fünffach) wird der Sauerstoffpartialdruck ebenfalls deutlich erhöht. Atmet der Mensch nun in einer Druckkammer Sauerstoff bei einem Druck von zum Beispiel 2,5 bar, gelangt ungefähr die 20-fache Menge an Sauerstoff in Lösung im Blut. Bezogen auf den gesamten Sauerstoffgehalt im Blut ist der Steigerungseffekt nicht groß, aber bedeutsam: Hierdurch wird die mögliche Diffusionsstrecke für Sauerstoff im Kapillarbereich (also die Strecke zwischen Blutgefäß und Zelle) von normalerweise 64 µm auf 247 µm vergrößert, was bei Durchblutungsstörungen und anderen Sauerstoffmangelzuständen von Bedeutung werden kann.:

Beispiel:
Sauerstoffpartialdruck Lunge bei 21 % Sauerstoff (normale Luft) 150 mmHg
Sauerstoffpartialdruck Lunge bei 100 % Sauerstoff bei 1 bar Umgebungsdruck (Normaldruck) 600 mmHg
Sauerstoffpartialdruck Lunge bei 100 % Sauerstoff bei 2,5 bar Umgebungsdruck (Druckkammer) 1800 mmHg
Sauerstoffgehalt arterielles Blut bei 100 % Sauerstoff und Hämoglobinkonzentration von 15 g/dL 22,4 mL/dL
 - davon chemisch gebunden an Hämoglobin 20,3 mL/dL
 - davon physikalisch gelöst im Plasma 2,1 mL/dL
 - Menge gelöster Sauerstoff bei 3 bar Überdruck in der Druckkammer 6,4 mL/dL

Wirkungen (Effekte)

Kurzfristige Wirkungen

Mittelfristige Wirkungen

Langfristige Wirkungen

Anwendung (Indikationen)

Grundsätzliches

Die hyperbare Sauerstofftherapie ist als insgesamt umstrittene Behandlungsform anzusehen. Dies gilt insbesondere für Deutschland, aber auch in anderen Ländern und Gesundheitssystemen ist die Anwendung der HBO nicht unumstritten. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen (Listung ohne Wertung der Wertigkeiten der einzelnen Faktoren):

  1. Für viele Indikationsgebiete existieren zur Zeit keine nach den Maßstäben der evidenzbasierten Medizin qualitativ hochwertigen Studien (idealerweise: prospektiv, randomisiert, kontrolliert, doppel-verblindet).
  2. Die Strukturen der HBO in der Bundesrepublik Deutschland mit Einrichtungen vorwiegend in privater Trägerschaft bedingen finanzielle Notwendigkeiten, die einer rein wissenschaftlich gesteuerten Erkenntnisgewinnung nicht hilfreich sind.
  3. Die Verfügbarkeit von Einrichtungen zur HBO ist limitiert. Folgerichtig gestaltet sich die Balancierung von Untersuchungsgruppen infolge beispielsweise Transportzeiten schwierig.
  4. Die hohen Kosten einer solchen Therapie infolge Vorhaltung (24 Stunden zumal) von Technik und Personal wirken auf die Durchführung von Studien nicht förderlich (hoher Finanzeinsatz für ungewisse Ergebnisse notwendig).
  5. In den einzelnen Ländern haben sich unterschiedliche Indikationsspektren etabliert, trotz Konsensfindungen über Indikationsgebiete auf nationaler und supranationaler Ebene.
  6. Hieraus resultieren zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Erstattung der Kosten einer HBO-Therapie

Außer bei den klassischen Indikationen wie Dekompressionsunfall, arterielle Gasembolie, Kohlenmonoxydvergiftung,ist die Anwendung der HBO ist bei allen sonstigen gelisteten Indikationen in der Diskussion. Insoweit kann die nachfolgende Tabelle nur einen Stand des Wissens zum angegebenen Zeitpunkt widerspiegeln, zumeist auch mit unterschiedlichen Auffassungen, welche aus der mangelnden Qualität (Betrachtung unter methodischen Gesichtspunkten) der Daten herrühren.
Nach ständiger Rechtsprechung der obersten bundesdeutschen Gerichte (Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht) muss die Aufklärung des Patienten auch die Information beinhalten, dass die hyperbare Sauerstofftherapie umstritten ist. Die Aufklärungspflicht ist dabei entsprechend dem zu behandelnden Krankheitsbild so aufzufassen, dass auch Behandlungsalternativen aufgezählt werden. Die Behandlungsalternativen schließen die Möglichkeit des Beobachtens oder keiner Intervention ein (siehe hierzu auch Spontanheilungsrate bei der Erkrankungen Tinnitus und Hörsturz). Hinsichtlich des Umfanges der Aufklärungspflicht ergibt sich zwischen der hyperbaren Sauerstofftherapie und anderen medizinischen Maßnahmen kein Unterschied (umfassende Aufklärungsverpflichtung). Dies schließt die Information über die Situation hinsichtlich der Kostenerstattung (oder der nicht erfolgenden Kostenerstattung) durch Krankenversicherungsträger ein.

Gesicherte Anwendungsgebiete

Nach gegenwärtigem Stand des Wissens (2006-04-20) können folgende Indikationen für die HBO als zusätzliche Therapiemaßnahme gelten, da hier die verfügbare Evidenz auf einen Nutzen schließen lässt. Somit sind diese Anwendungsfelder nach Stand des gegenwärtigen Wissens (2006-04-03) als leicht bis mäßig umstritten anzusehen.

  1. Schwere Kohlenmonoxid-Vergiftung (Zeit bis zur Behandlung darf maximal 24 Stunden betragen) [1] [2] [3]
  2. Gasbrand-Infektion
  3. Luft- oder Gasembolie, entweder traumatisch oder iatrogen
  4. Dekompressionserkrankung
  5. Neuroblastom Stadium IV Rezidive [4] [5] [6] [7]
  6. Überbrückung von akuten Blutverlusten bei Ablehnung einer Bluttransfusion, etwa aus religiösen Gründen

Alle Indikationsfelder bedürfen einer Behandlung mit mehreren Therapieelementen. Die Behandlung allein mit HBO ist nicht korrekt.

Wahrscheinliche Anwendungsgebiete

Bei nachfolgenden Anwendungsgebieten spricht die gegenwärtige Wissenlage (oder Evidenzlage) für einen Einsatz der HBO als zusätzliche Behandlung.
Diese Anwendungsfelder sind nach Stand des gegenwärtigen Wissens (2006-04-03) als mäßig umstritten anzusehen.

  1. Chronische Osteomyelitis des Unterkiefers (keine akute!), welche nicht auf eine Standardtherapie angesprochen hat
  2. Schlecht heilende Wunden (nach Ausschöpfung der konventionellen Therapien), unter anderem bei Diabetes mellitus und bei Durchblutungsstörungen
  3. Nebenwirkungen einer Strahlentherapie mit Wunden oder Organschäden an
    1. Haut,
    2. Knochen,
    3. Blase,
    4. Enddarm [8] [9]
  4. entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) mit schweren Fistelbildungen, die sich nicht auf eine Standardtherapie bessern
  5. minderdurchblutete, gefährdete Haut- und Weichteiltransplantate, die nicht ohne Weiteres operativ versorgt werden können

Umstrittene Anwendungsgebiete

Bei nachfolgenden Anwendungsgebieten gibt es Hinweise auf eine Wirksamkeit der HBO als Therapiemaßnahme. Es gibt allerdings auch Hinweise, dass die HBO bei diesen Anwendungsgebieten nicht hilfreich ist.
Somit sind diese Anwendungsfelder nach Stand des gegenwärtigen Wissens (2006-04-03) als stark umstritten anzusehen.

  1. Eiterherde im Hirngewebe
  2. Hörsturz (akut = nicht älter als 3 Monate) [10][11] [12] [13] [14][15]
  3. Akutes Lärm- und Knalltrauma (akut = nicht älter als 3 Monate)
  4. Durchblutungsstörungen der Netzhaut des Auges
  5. Knocheninfarkte (aseptische bzw. avaskuläre Knochennekrosen) [16] [17] [18] [19] [20]

Keine Anwendungsgebiete

Bei nachfolgenden Anwendungsgebieten gibt es nach gegenwärtigem Stand des Wissens keine Hinweise auf eine Wirksamkeit der HBO als Therapiemaßnahme.

  1. Lyme-Borreliose
  2. Migräne
  3. erektile Dysfunktion
  4. Akuter oder chronischer Tinnitus (akut = nicht älter als 3 Monate) [21]
  5. Einsatz als Anti-Aging-Mittel

Bei der Indikation akuter Tinnitus gibt es Hinweise im Sinne persönlicher Beobachtungen und unkontrollierter Fallserien, die auf eine Wirksamkeit deuten. Bei wiederholt beschriebener signifikanter Spontanheilungsrate (Angaben je nach Literaturquelle bis zu 60% der Betroffenen) und weiterhin Fehlen von nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin qualitativ guten Studien ist eine Einordnung in diese Kategorie bis zum Beweis des Gegenteils gerechtfertigt. Eine Einordnung in die Kategorie „umstrittene Anwendungsgebiete“ ist auch möglich, ändert an den vorbeschriebenen Tatsachen einschließlich des fehlenden qualitativ guten Wirksamkeitsnachweises nichts.

Risiken und Nebenwirkungen

Risiken und Nebenwirkungen bei Anwendung der hyperbaren Sauerstofftherapie sind:

  • Schädigung der Lunge durch Sauerstoff (ALI und ARDS)
Entsteht durch die Einwirkung einer hohen "Dosis" von Sauerstoff. Gleiches Erkrankungsbild ist auch bei Patienten mit langfristiger maschineller Beatmung mit 100% Sauerstoff bekannt. Bei der Sauerstoffüberdrucktherapie sind bleibenden Lungenschäden bei sachgerechter Anwendung nicht zu erwarten.
Entsteht durch die Einwirkung einer hohen "Dosis" von Sauerstoff. Diese Nebenwirkung ist sehr selten (1 Vorkommen in 3388 Behandlungen, entsprechend 0,03% behandlungsanzahlbezogen), aber wie jeder Krampfanfall des Gehirns prinzipiell gefährlich (Verletzungsgefahr durch unkontrollierte Bewegungen, Verlegung von Atemwegen). Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Krampfanfällen unter HBO-Bedingungen hängt dabei einerseits vom Gesundheitszustand des Patienten und andererseits von der Sauerstoffdosis bzw. der Expositionszeit gegenüber hohen Sauerstoffkonzentrationen ab. Eine Voraussage anhand empirischer Daten oder Berechnungen ist allerdings nicht möglich, weil unbesehen der Zusammenhänge eine hohe intra- und interindividuelle Variabilität vorhanden ist. [22] [23]
  • Kurzsichtigkeit durch Einwirkung von Sauerstoff
Entsteht ebenfalls durch die Einwirkung von hohen "Dosen" von Sauerstoff. Die Kurzsichtigkeit ist nur gering ausgeprägt und bildet sich vollständig zurück. Bei Verwendung eines Kopfzeltes ist die Wahrscheinlichkeit eines Auftretens höher, aber diese Nebenwirkung betrifft immerhin 50 % der behandelten Patienten mit mehr als 15 Therapieeinheiten HBO (wird aber nur von sehr wenigen bemerkt).
Diese Nebenwirkung ist häufig. Zumeist beschränkt sie sich aber auf eine geringfügige Rötung der Trommelfelle, welche von selbst binnen 24 Stunden abheilt. Bei Kindern (vgl. Häufigkeit von Mittelohrentzündungen) ist die Nebenwirkungshäufigkeit höher.
  • Brandgefahr in der Druckkammer
Dies gilt insbesondere für die Atmosphäre mit 100% Sauerstoff in einer Einpersonendruckkammer. In Mehrpersonendruckkammer ist das Risiko zwar auch erhöht, aber de facto unbedeutend. Die Atmung findet in einem fast geschlossenen System statt, die Kammerluft besteht aus Druckluft und in Deutschland ist eine Überwachung des Sauerstoffgehaltes der Kammerluft zwingend vorgeschrieben (muss weniger als 22% sein).

Kosten & Erstattung der Kosten

Deutschland

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die ambulante Behandlung mittels der Hyperbaren Sauerstofftherapie ist kein Gegenstand des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Somit sind die Kosten der Behandlung durch den Patienten selbst zu tragen. Dies geschieht entweder auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte im Sinne einer Behandlung eines Privatpatienten unter Zugrundelegung der entsprechenden Gebührenziffern für die erbrachten Leistungen. Alternativ können Verträge im Rahmen so genannter individueller Gesundheitsleistungen (IGEL) abgeschlossen werden, welche zumeist einen pauschalierenden Preis pro Behandlungseinheit festschreiben. Die Kosten entstehen durch die Inanspruchnahme von Leistungen. Eine "Garantie" auf eine erfolgreiche (im Sinne Besserung oder Heilung) Leistung ist nicht eingeschlossen. Dies entbindet aber nicht von der Aufklärungspflicht hinsichtlich Wirksamkeit, Umstrittenheit etc. der angebotenen Therapie.
Hyperbare Sauerstofftherapien für die Indikationen Gasbrand, Kohlenmonoxidvergiftung (akut), Neuroblastom IV Rezidiv, Gasembolie und Dekompressionserkrankung werden im Rahmen einer vollstationären Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Fallpauschalen (G-DRG) in der jeweils gültigen Fassung übernommen. Einem Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung darf in einem solchen Fall (vollstationäre Behandlung, eine der vorbenannten Indikationen) keine Rechnung über die Hyperbare Sauerstofftherapie ausgestellt werden.

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen ambulante Behandlungen mittels Hyperbarer Sauerstofftherapie auf Anfrage. Die Anfrage sollte idealerweise einen Kostenvoranschlag über die geplante Behandlung beinhalten. Fast alle deutschen privaten Krankenkassen, sowie die Beihilfe der Beamten, übernehmen die Kosten beispielsweise auch für die Indikationen akuter Hörsturz und akuter Tinnitus nach entsprechender Anfrage.Ein Leistungsanspruch besteht aber infolge der Strittigkeit über die Wirksamkeit der Behandlung nicht.

Bei vollstationären Krankenhausbehandlungen gilt für private Krankenversicherungen Gleichsinniges. Hinsichtlich der Indikationen, welche auch die gesetzliche Krankenkasse unter stationären Bedingungen übernimmt, gibt es allgemein keine Einwände gegen die Erstattung der Kosten durch eine private Krankenversicherung.

International

Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland ist beispielsweise in der Schweiz, in den USA, in Großbritannien oder Frankreich die Hyperbare Sauerstofftherapie Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen. Zu beachten ist, dass je nach Krankenversicherungstyp und -träger die Indikationen zum Teil deutlich weiter gefasst sind als in Deutschland. Zum Teil ergeben sich auch bemerkenswerte Unterschiede (hier insbesondere die Behandlung von akutem Hörsturz und Tinnitus, welche beispielsweise in Großbritannien und insbesondere in den USA keine Indikation für eine Hyperbare Sauerstofftherapie sind). Das breitere Spektrum an erstattungsfähigen Indikationen bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass die Hyperbare Sauerestofftherapie in den bezeichneten Ländern unumstritten ist.

Quellen und Literatur

Originalarbeiten und Studien

  1. Weaver LK et al. Hyperbaric oxygen for acute carbon monoxide poisoning. N Engl J Med. 2002 Oct 3;347(14):1057-1067. PMID 12362006
  2. Hampson NB et al. Carbon monoxide poisoning: interpretation of randomized clinical trials and unresolved treatment issues. Undersea Hyperb Med 2001; 28(3):157-164. PMID 12067152
  3. Juurlink DN et al. Hyperbaric oxygen for carbon monoxide poisoning. Cochrane Database Syst Rev 2005;(1):CD002041. PMID 15674890
  4. Voute PA et al. Clinical experience with radiation enhancement by hyperbaric oxygen in children with recurrent neuroblastoma stage IV. Eur J Cancer 1995; 31A(4):596-600. PMID 7576976
  5. Van der Kleij AJ, Voute PA. Treatment of recurrent stage IV neuroblastomas with 131I-MIBG and HBO Six years follow-up. Strahlenther Onkol 1996; 172 Suppl 2:28-29. PMID 8946044
  6. Stankova J et al. 131I meta-iodobenzylguanidine in combination with hyperbaric oxygen therapy in the treatment of prognostically high-risk forms of neuroblastoma. Cas Lek Cesk 2001; 140(1):13-17. PMID 11242978
  7. Bennett MH et al. Hyperbaric oxygenation for tumour sensitisation to radiotherapy. Cochrane Database Syst Rev 2005;(4):CD005007. PMID
  8. Dall'era MA et al. Hyperbaric oxygen therapy for radiation induced proctopathy in men treated for prostate cancer. J Urol 2006; 176(1):87-90. PMID 16753375
  9. Fink D et al. Hyperbaric oxygen therapy for delayed radiation injuries in gynecological cancers. Int J Gynecol Cancer 2006; 16(2):638-642. PMID 16681739
  10. Bennett MH et al. Hyperbaric oxygen for idiopathic sudden sensorineural hearing loss and tinnitus. Cochrane Database Syst Rev 2005;(1):CD004739. PMID 15674964
  11. Pilgramm M, Lamm H, Schumann K. [Hyperbaric oxygen therapy in sudden deafness]. Laryngol Rhinol Otol (Stuttg) 1985; 64(7):351-354. PMID 3875776
  12. Dauman R, Poisot D, Cros AM et al. [Sudden deafness: a randomized comparative study of 2 administration modalities of hyperbaric oxygenotherapy combined with naftidrofuryl]. Rev Laryngol Otol Rhinol (Bord ) 1993; 114(1):53-58. PMID 8191053
  13. Zennaro O, Dauman R, Poisot A et al. [Value of the association of normovolemic dilution and hyperbaric oxygenation in the treatment of sudden deafness. A retrospective study]. Ann Otolaryngol Chir Cervicofac 1993; 110(3):162-169. PMID 8239337
  14. Nakashima T, Fukuta S, Yanagita N. Hyperbaric oxygen therapy for sudden deafness. Adv Otorhinolaryngol 1998; 54:100-109. PMID 9547880
  15. Lamm K, Lamm H, Arnold W. Effect of hyperbaric oxygen therapy in comparison to conventional or placebo therapy or no treatment in idiopathic sudden hearing loss, acoustic trauma, noise-induced hearing loss and tinnitus. A literature survey. Adv Otorhinolaryngol 1998; 54:86-99. PMID 9547879
  16. Bernbeck B et al. Aseptic osteonecrosis in a child with nephroblastoma healed by hyperbaric oxygen therapy. Med Pediatr Oncol 2002; 39(1):47-48. PMID 12116080
  17. Scherer A et al. MRI follow-up study of aseptic osteonecrosis (AON) in children treated with chemotherapy for malignant diseases. Klin Padiatr 2001; 213(2):56-62.
  18. Bernbeck B et al. Bone marrow oedema and aseptic osteonecrosis in children and adolescents with acute lymphoblastic leukaemia or non-Hodgkin-lymphoma treated with hyperbaric-oxygen-therapy (HBO): an approach to cure? -- BME/AON and hyperbaric oxygen therapy as a treatment modality. Klin Padiatr 2004; 216(6):370-378. PMID 15565553
  19. Reis ND et al. Hyperbaric oxygen therapy as a treatment for stage-I avascular necrosis of the femoral head. J Bone Joint Surg Br 2003; 85(3):371-375. PMID 12729112
  20. Scherer A et al. MRI evaluation of aseptic osteonecrosis in children over the course of hyperbaric oxygen therapy. Rofo 2000; 172(10):798-801. PMID 11111290
  21. Bennett MH et al. Hyperbaric oxygen for idiopathic sudden sensorineural hearing loss and tinnitus. Cochrane Database Syst Rev 2005;(1):CD004739. PMID 15674964
  22. Bitterman N. CNS oxygen toxicity. Undersea Hyperb Med 2004; 31(1):63-72. PMID 15233161
  23. Hampson N, Atik D. Central nervous system oxygen toxicity during routine hyperbaric oxygen therapy. Undersea Hyperb Med 2003; 30(2):147-153. PMID 12964858

Übersichtsarbeiten

  1. Leach RM et al. ABC of oxygen: Hyperbaric oxygen therapy. BMJ 1998; 317(7166):1140-1143. PMID 9784458.
  2. Tibbles PM, Edelsberg JS. Hyperbaric-oxygen therapy. N Engl J Med 1996;334(25):1642-1648. PMID 8628361.
  3. Wiese S et al. Hyperbaric oxygenation: Characteristics of intensive care and emergency therapy. Anaesthesist 2006. PMID 16625359.

Bewertungen

  1. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Gasembolie
  2. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Clostridiale Myonekrose (Gasbrand)
  3. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Dekompressionserkrankung)
  4. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Kohlenmonoxidvergiftung
  5. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Morbus Perthes
  6. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Herzinfarkt
  7. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Neuroblastom
  8. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Schädel-Hirn-Trauma
  9. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zum Indikationsfeld Weitwinkelglaukom
  10. Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §91 Abs. 7 SGB V zur HBO insgesamt
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