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Huforthopädie



Huforthopädie ist eine spezielle Form der Hufbearbeitung am unbeschlagenen Pferd. Die Orthopädie (Fachgebiet der Medizin, das sich mit Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates befasst) am Pferdehuf wird sowohl vorausschauend/präventiv als auch zur Behandlung akuter und chronischer Probleme eingesetzt. Diese Probleme können sehr vielfältig sein: Von einer Erkrankung direkt am Huf wie z.B. Spaltenbildung, Hufrehe, Strahlfäule bis hin zu degenerativen Erkrankungen der gesamten Gliedmaße (z.B. Arthrose, Spat) gibt es ein großes Tätigkeitsfeld in der Huforthopädie. Meist greifen mehrere Probleme ineinander, so dass in der Regel mit der Arbeit am Huf nicht nur ein Symptom behandelt wird, sondern die Gesamtsituation der Pferdegliedmaße(n) verbessert wird.

Ein wichtiger gedanklicher Ansatz der Huforthopädie ist es, den gesunden Huf als Indikation für einen gesunden Bewegungsapparat des Pferdes vorauszusetzen – sehr viele Lahmheiten und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates haben ihren Ursprung im Huf. Hierdurch ergibt sich folgende Zielsetzung: Hufe bereits vom ersten Tag der Geburt an gesund zu erhalten, um damit die Gesundheit des gesamten Pferdes zu fördern und Folgeerkrankungen, die sich aus unadäquaten Hufzuständen ergeben, zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Vor etwa 30 Jahren begann Jochen Biernat, der Begründer dieser Lehre, durch Beobachtung, Röntgenuntersuchungen und Präparieren Erkenntnisse darüber zu sammeln, wie sich Anomalien und Erkrankungen des Bewegungsapparates auf die Form und Stellung der Hufe auswirken und wie die veränderte Hufform den krankhaften Veränderungen des Bewegungsapparates Vorschub leistet und selbige begünstigt. In zahlreichen Langzeitbeobachtungen hat er eine Bearbeitungsmethode entwickelt, die es in vielen Fällen ermöglicht, die sich mit zunehmendem Alter der Equiden verstärkenden Veränderungen aufzuhalten und im günstigsten Fall wieder umzukehren. 1998 begann er, diese Methode zu lehren und zu verbreiten. Die Absolventen der Ausbildung an seinem DIfHO und an der Lehranstalt für Huforthopädie der DHG e.V. behandeln Pferde nach diesen neuartigen Gesichtspunkten mit immer größerem Erfolg. Seit der DHG – Vereinsgründung im Jahr 2000 wird die noch recht junge Huforthopädie ständig weiterentwickelt, durch die vervielfältigten Erfahrungen der praktizierenden Huforthopäden befindet sich die Methode in einem andauernden Entfaltungsprozess.

Huforthopädie ist eine empirisch exakte Wissenschaft

Die wissenschaftliche Arbeitsweise hat durch die Beteiligung von Akademikern an diesem Forschungskreis Einzug gehalten. Huforthopäden kommen aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen. Meist haben sie durch die Erfahrungen mit dem eigenen Pferd ihr Interesse an dieser Methode entdeckt. So sorgen unter anderem auch universitär ausgebildete Mathematiker, Gesellschafts- und Naturwissenschaftler für eine kritische empirische Objektivität indem sie ihre Erfahrungen unterschiedlicher wissenschaftlicher Methoden bei der Überprüfung neuer Erkenntnisse einbringen. Vorwiegend induktiv werden anhand der Beobachtung von Einzelfällen Theorien und Techniken entwickelt, die dann in mehrjährigen Langzeituntersuchungen und sorgfältigen Dokumentationen ähnlich gelagerter Fälle verifiziert oder falsifiziert werden. So verfügt diese Forschungsgruppe über Bilddokumentationen mehrerer Tausend Fälle, die es erlauben die Behandlungstechniken immer weiter zu optimieren und zu verfeinern. Gerade weil mehrere Gnadenbrothöfe durch Huforthopäden in enger Zusammenarbeit mit den Stallbetreibern betreut werden, ist es möglich Langzeitdokumentationen unter quasi klinischen Bedingungen durchzuführen, was eine Verfälschung der Ergebnisse durch nicht immer ganz konsequente Pferdebesitzer weitgehend ausschließt. Mit Verfälschung ist hier gemeint, dass die Bedingungen des Pferdes nicht kontrollierbar oder nachvollziehbar sind. Beispielsweise bedeutet ein Pferd nicht viel bewegt zu haben für ein Freizeitpferd im Offenstall eine andere Anzahl von Stunden und eine andere Intensität der Bewegung als für das eines ambitionierten Turnier- oder Distanzreiters.

Abgrenzung zur traditionellen Hufbearbeitung

Die Huforthopädie arbeitet gänzlich ohne Beschläge, wobei diese nicht prinzipiell abgelehnt werden. Nach huforthopädischer Lehrmeinung ist es notwendig, den Huf unbeschlagen zu belassen, um die gewünschten Veränderungen und Verbesserungen zu erreichen, ein Beschlag kann nicht als Therapiemaßnahme dienen. Gegen ein Eisen als Abriebschutz am gesunden Huf bei sehr intensiver Nutzung hingegen ist nichts zu sagen. Die eigentliche Arbeit am Huf unterscheidet sich mehr oder weniger stark von anderen Bearbeitungsweisen; ein hervorzuhebender Unterschied ist, dass in der Huforthopädie in der Regel derTragrand nicht einseitig von unten gekürzt wird, um die damit verbundene abrupte Umstellung der Pferdegliedmasse zu vermeiden. Es wird vielmehr auf z.B. vermehrte Abnutzung einzelner Tragrandbereiche hingearbeitet, so dass sich allmählich eine Veränderung der Hufform ergibt, ohne eine radikale Umstellung hervorzurufen.

Möglichkeiten und Grenzen der Huforthopädie

Die Huforthopädie ist eine Methode unter vielen anderen möglichen. Sie erfordert manchmal auch Geduld seitens des Pferdebesitzers, da eine Umstellung vom Eisen auf Barhuf eine gewisse Zeit dauern kann; nicht alle Pferde kommen sofort mit dem Barfußlaufen zurecht, wenn sie vorher jahrelang beschlagen waren. Hier wird auf langfristige Verbesserung der Hufsituation gesetzt, was einen zeitlich begrenzten Nutzungsausfall für das Pferd bedeuten kann. Wer also ohne Einschränkungen reiten will, ist mit einem Beschlag womöglich besser beraten. Degenerative Erkrankungen der Gliedmassen können durch keine der möglichen Hufbearbeitungsmethoden rückgängig gemacht werden, jedoch kann die Huforthopädie z.B. helfen, krankhafte Prozesse aufzuhalten und eine Verschlimmerung zu stoppen.

Ausbildung zum Huforthopäden

Festgelegte Zugangsvoraussetzungen zur Erlernung des Berufes gibt es bisher nicht; jedoch ist ein Interesse an medizinischem Fachwissen erwünscht und Vorkenntnisse in diesem Bereich sicher von Vorteil. Natürlich sollte auch Interesse an Pferden und eine gewisse Erfahrung im Umgang mit den Tieren mitgebracht werden. Beim DIfHO gliedert sich der schulische Teil der Ausbildung in 272 Stunden, die an insgesamt 17 Wochenenden in einem Zeitraum von 2 Jahren stattfinden. Diese 38 Tage gliedern sich auf in ca. 15 Tage praktische Ausbildung am Pferd unter Aufsicht und Anleitung, an den restlichen Tagen findet theoretischer Unterricht statt, welcher in Eigenleistung von den Auszubildenden aufgearbeitet wird. Nach einem Jahr findet eine Zwischenprüfung in Praxis und Theorie statt, welche den angehenden Huforthopäden zur selbständigen Arbeit am Pferd autorisiert. Als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung gilt die fotografische und schriftliche Dokumentation der bearbeiteten Hufe über den Zeitraum eines halben Jahres. Die Ausbildung an der Lehranstalt für Huforthopädie (LFH) der DHG e.V. gliedert sich in 20 Wochenendseminare in vier- bis sechswöchigem Abstand. Insgesamt umfasst die Ausbildung 340 Unterrichtsstunden, verteilt auf Theorie- und Praxistage. Z.Z. gibt es drei Ausbildungsorte in Stubenberg (Bayern), Oschatz (Sachsen) und Nahe(Schleswig-Holstein). Nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung werden die Absolventen zu einem 30tägigen Mitfahrpraktikum verpflichtet, welches bei bereits ausgebildeten Huforthopäden durchgeführt wird. Außerdem ist eine weitere Zugangsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ein Berichtsheft über fünf verschiedene vom Absolventen bearbeitete Hufzustände. Die Prüfung gliedert sich in Theorie und Praxis, im Praxisteil müssen alle 4 Hufe eines Pferdes bearbeitet werden. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung besteht die Möglichkeit, Mitglied der DHG e.V. zu werden.

Vergleich der Ausbildung mit anderen Berufsgruppen

Ein Veterinär, der sich nicht fortgebildet oder spezialisiert hat, hört Röntgendiagnostik in einer Vorlesung mit 2 Semesterwochenstunden, das sind insgesamt 28 Stunden, in denen aber nicht nur die Diagnostik des Bewegungsapparates, sondern auch die aller organischen Symptome und Strukturen abgehandelt werden. Die tierartspezifischen Pferdekrankheiten umfassen mit 5,5 Semesterwochenstunden insgesamt 77 Stunden Lehrveranstaltung, wobei die Erkrankungen des Bewegungsapparates und der Hufe neben allen anderen Pferdekrankheiten davon nur einen Bruchteil ausmacht. [1] Nur darf man den Veterinären auch nicht unrecht tun, schließlich haben sie sich in den anatomischen Besonderheiten einer solchen Vielzahl von Tieren auszukennen, Vögel, Reptilien, Säugetieren und jede von ihnen hat ihre besondere Anzahl von spezifischen Krankheiten mit ihren Symptomen und Behandlungen. Die Studienzeit ist eben begrenzt. Das ist auch der Grund, warum sich so viele Tierärzte auf Kleintiere oder Haustiere oder Nutztiere spezialisieren und dahingehen fort- und weiterbilden. Trotzdem ist für den Huforthopäden die Kooperation mit dem Tierarzt von großer Bedeutung, denn viele Gliedmaßenprobleme und Lahmheiten haben ihren Ursprung im Huf. Oft ist eine gemeinsame Behandlung des Patienten Pferd sinnvoll, um eine möglichst rasche, langfristige Genesung zu erreichen. Eine gute Zusammenarbeit ist also im Sinne des Pferdes wünschenswert.

Die Ausbildung der Hufbeschlagschmiede ist gänzlich anders organisiert: Diese machen (gem. Hufbeschlagverordnung von 1940, bzw. 1965 [2] [3], ) ein 12monatiges Praktikum bei einem staatlich anerkannten Hufschmied, dessen Qualität allein in der Hand des jeweiligen Hufschmiedes liegt. Es wird an keiner Stelle gefragt, kontrolliert, dokumentiert oder nachvollzogen, was der Praktikant tatsächlich gemacht hat, oder welche Tätigkeiten er selbstständig ausgeführt hat, ob er etwa unter Anleitung Eisen abgenommen hat, ob er Hufe für den Beschlag zugerichtet hat, ob er an Beratungsgesprächen mit den Kunden teilgenommen hat oder nur Handlanger war. All das liegt in der Verantwortung des Hufschmiedes. Eigenverantwortliche Bearbeitung der Hufe ist mehr die Ausnahme, denn die Regel, da das Risiko von möglichen Rechtsansprüchen bei Fehlleistungen an den u.U. sehr wertvollen Tieren auch von dem Hufschmied, bzw. dessen Versicherung getragen wird. Nach der Teilnahme an diesem Praktikum macht er einen 4monatigen Lehrgang an einer staatlich zugelassenen Lehrschmiede, und legt eine Prüfung ab. Bei 4 Monaten, also 88 Arbeitstagen sind das maximal 704 Stunden (meistens weniger, denn kaum eine Lehrschmiede bietet wirklich 8Std Unterricht an jedem Tag, weil einige Azubis von weit her anreisen müssen. Berechnet man beispielsweise montags und freitags nur 6Std, dann sind das nur noch 632Std. In der Ausbildungsverordnung für die Lehrgänge werden nur 18Std pro Woche + 2Std Ausgleichssport verlangt. Im Allgemeinen liegt die tatsächliche Zahl der Unterrichtsstunden irgendwo dazwischen). Das bedeutet, die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied ist etwa doppelt so lang, wie die zum Huforthopäden. Schaut man in die Inhalte, findet man die identischen Anteile der Anatomie, Physiologie und Pathologie des Bewegungsapparates insb. der Extremitäten.

Ein sehr großer Teil der 4monatigen Ausbildung entfällt allein auf die handwerkliche Ausbildung, deren Grundkentnisse Voraussetzung zur Lehrgangszulassung sind, in der Schmiedekunst, Schweißtechniken, Kaltverformung von Stahl und die Anbringung bzw. Nagelung an den Pferdehuf, die einiges Geschick erfordert. Die Barhufbearbeitung hat in der Ausbildung der Hufschmiede nur einen untergeordneten Stellenwert, es wird lediglich in einem Teil der Inhalte die Pflege unbeschlagener Hufe erwähnt, diese ist aber für die Prüfung nicht relevant.

Das neue Hufbeschlaggesetz

Am 1. Januar 2007 ist das neue Gesetz über die Reform Hufbeschlagrechtlicher Regelungen in Kraft getreten (HufG). In diesem Gesetz wird die Ausbildung für Hufbeschlagschmiede neu geregelt. Die zugehörige Hufbeschlagsverordnung ist bereits am 5. Dezember 2006 erlassen worden. Stein des Anstoßes in diesem Gesetz ist die Definition des Hufbeschlages, der in Zukunft nicht mehr seinem Begriff entsprechen soll. Hufbeschlag ist nach § 2 des Gesetzes die Gesamtheit aller Verrichtungen am Huf, die dem Schutz, der Korrektur, der Gesunderhaltung und der Behandlung dienen. Das umfasst neben dem eigentlichen Hufbeschlag alle Bereiche der Barhufbearbeitung, die bisher nicht gesetzlich geregelt waren. Auch diese sollen künftig ausschließlich den staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden vorbehalten sein, obwohl sie in deren Ausbildung bisher thematisch gar nicht vorkamen. Die auf Grund der Defizite in der Schmiedeausbildung entstandenen Barhufberufe werden als "Graubereich" abgewertet. Uneinigkeit besteht darüber, ob oder inwieweit private Ausbildungsinstitute in Zukunft weiterhin Nachwuchs in den verschiedenen alternativen Hufbehandlungs- oder Bearbeitungsmethoden ausbilden dürfen. [4] Hierzu wurde am 28. August 2006 von 21 Klägern/Ausbildungsstätten alternativer Hufbearbeiter Verfassungsklage eingereicht, da berechtigte Zweifel an der Verfassungskonformität dieses Gesetzes bestehen. Ferner sind einige Teile des Gesetzestextes inkonsistent oder bedürfen einer Interpretation. Als Rechtsbeistand konnte der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hufen von der Uni Mainz gewonnen werden. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2006 hat das Bundesverfassungsgericht dem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgegeben und das Gesetz auf Grund der Verfassungsklage in den Teilen nicht in Kraft treten lassen, die den Barhufbearbeitern/Huftechnikern die Arbeit am Huf, und den alternativen Ausbildern die Ausbildung von Nachwuchs verbietet. Mit Beschluss vom 3. Juli 2007 hat das BVerfG den Klägern nun endgültig Recht gegeben. Das Gericht fand es unverhältnismäßig, dass Huforthopäden in ihrer Ausbildung lernen sollten, das Eisen zu schmieden, obwohl ihre Arbeit den Einsatz von Eisenbeschlag doch gerade ausschließt.[5]

Quellen

  1. Das Studium nach dem Studienplan der Tierärztlichen Hochschule in Hannover erfüllt alle Kriterien der aktuellen Approbationsordnung für Tierärzte (TAppO).
  2. Hufbeschlagverordnung von 1940, geändert und bereinigt 1964“
  3. Hufbeschlagverordnung in der 1965 geänderten und bereinigten Fassung“
  4. Kommentar auf der Web-Präsenz eines der Initiatoren
  5. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2007

Siehe auch

  • Huf
  • Hufbeschlag
  • Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006
  • Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006
  • Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2006,
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Huforthopädie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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