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HippotherapieDie Hippotherapie ist als Form des Therapeutischen Reitens eine Ergänzung zur Physiotherapie, bei der speziell ausgebildete Pferde eingesetzt werden. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
WirkungsweiseHippotherapie ist eine Form der Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis. Das Therapiepferd wird als Medium verwendet, um Bewegungsimpulse auf das Becken des Menschen zu übertragen. Dabei sitzt oder liegt der Patient meist in der Gangart Schritt auf dem Pferderücken. Ein heilender Effekt soll hier vor allem dadurch erreicht werden, dass sich der menschliche Körper auf die Impulse, die durch das sich bewegende Pferd verursacht werden, neu einpendeln muss. Dabei werden alle Bewegungsachsen sowie Torsionsbewegungen genutzt. Anwendung beiHalbseitig gelähmte Menschen (Cerebralparese) können ein Gefühl für ihre Körpermitte entwickeln. Menschen mit Gliedmassenschäden (Dysmelie) und folgender Verkrümmung des Stützapparates stabilisieren ihre Muskulatur, lernen korrigierende Haltungen und verhindern so auch Gelenkfehlstellungen. Zugleich wird die Muskelspannung (Muskeltonus) positiv beeinflusst; schlaffe Muskeln spannen sich an, spastische, also zu stark gespannte Muskulaturen, geben nach. Dadurch wird die gesamte Haltung vor allem des Oberkörpers geschult und das Balancegefühl verbessert. nicht geeignet beiNicht angewendet werden soll die Hippotherapie bei Patienten mit Entzündungen der Wirbelsäule oder medikamentös nicht gut eingestellten Anfallsleiden, mit einem aktiven Schub Multipler Sklerose, Gefahr von Thrombosen oder Embolien, Bluterkrankheit oder Pferdehaar-Allergie. Ausbildung zum Hippotherapeutenphysiotherapeuten, die Hippotherapie anbieten wollen, müssen hierzu eine Zusatzqualifikation erwerben, die unter anderem vom Deutschen Kuratorium für therapeutisches Reiten in Warendorf angeboten wird. Für die Schweiz kann sie entweder in Basel oder bei der Deutschen Gruppe Hippotherapie in Süddeutschland erworben werden. KritikDer Hauptkritikpunkt an der Hippotherapie ist der hohe finanzielle Aufwand im Vergleich zu anderen therapeutischen Verfahren ohne nachgewiesenen höheren Nutzen. Obwohl in Deutschland schon 1982 bei einer Krankenkasse die Kostenübernahme einer Hippotherapie beantragt wurde erging erst 2002 ein Urteil des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.03.2002, Az B 1 KR 36/00 R), wonach die Therapie nicht von der Krankenkasse finanziert werden muss. Es stützte sich dabei vor allem auf eine fehlende Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (der Ärzte und Krankenkassen). Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 20. Juni 2006 mitgeteilt, dass ein therapeutischer Nutzen der Hippotherapie nicht nachgewiesen ist und die Therapie daher als nicht verordnungsfähiges Heilmittel zu führen ist (vgl. BAnz. v. 26.09.2006, S. 6499). Verbände
Literatur
Siehe auch
Kategorien: Therapie | Alternativmedizin |
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