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Neohesperidin-Dihydrochalkon
Neohesperidin-Dihydrochalkon (E 959) ist ein gesetzlich zugelassener kalorienfreier Süßstoff, welcher eine in etwa 1700-1800 mal stärkere Süßkraft als Zucker besitzt und seit 1994 in Deutschland zugelassen ist. Er hat die Eigenschaft, die Wirkung anderer Süßstoffe zu verstärken. In natürlicher Form kommt der Stoff in Zitrusfrüchten vor, künstlich gewonnen wird er aus Flavonoiden. In Reinform ist Neohesperidin pulverförmig. Es hat eine hohe Hitzebeständigkeit, ist sehr gut lagerfähig und hat einen Lakritz- bzw. Mentholnachgeschmack, der durch die Mischung mit anderen Süßstoffen in Lebensmitteln überdeckt wird. Der Stoff wird unverdaut mit dem Urin wieder ausgeschieden. Weiteres empfehlenswertes FachwissenEr wird z.B. in Getränken, Kaugummi, Halbfettmargarine, Eiscreme und Arzneimitteln verwendet. Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Die Europäische Union schreibt eine akzeptable tägliche Höchstdosis (Acceptable Daily Intake) (ADI-Wert) von 5 mg/kg Körpergewicht täglich vor. In den USA trägt er den GRAS-Status (generally recognized as safe). Kategorien: Sekundärer Pflanzenstoff | Glykosid |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Neohesperidin-Dihydrochalkon aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |