Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
Hermann Paul NitscheHermann Paul Nitsche (* 25. November 1876 in Colditz; † 25. März 1948 (Hinrichtung) in Dresden) war im Dritten Reich Direktor der Heil- und Pflegeanstalten Leipzig-Dösen und Pirna-Sonnenstein, Gutachter und medizinischer Leiter der Aktion T4. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Herkunft und StudiumHermann Paul Nitsche wurde am 25. November 1876 in Colditz bei Leipzig als Sohn eines Arztes geboren. Er studierte in Leipzig und Göttingen Medizin und promovierte 1902 in Göttingen mit einer Arbeit über „Gedächtnisstörungen in zwei Fällen von organischer Gehirnkrankheit“. 1904 bis 1908 war er Assistent bei dem Psychiater Emil Kraepelin sowie Assistenz- bzw. Abteilungsarzt an der städtischen Irrenanstalt in Frankfurt am Main bzw. den Universitätskliniken Heidelberg und München. 1913 wechselte er nach Dresden als Oberarzt in der städtischen Heil- und Pflegeanstalt. Mit dem Begründer der deutschen Rassenhygiene, Alfred Ploetz, seit 1910 gut bekannt, beteiligte sich Dr. Nitsche an der Dresdener Ausstellung zur Rassenhygiene 1911. Später war er als Psychiater an der Heil- und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein tätig, die er von 1914 bis Anfang 1918 kommissarisch leitete. Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-DösenIm April 1918 wurde er zum Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen bestellt. 1925 zum Professor berufen, avancierte Dr. Nitsche 1927 zum beratenden Psychiater für Anstaltsfragen der sächsischen Landesregierung. Er befasste sich schon in den frühen Zwanziger Jahren mit der Frage, wie mit psychisch Kranken und deren Fortpflanzung umgegangen werde sollte. In wissenschaftlichen Vorträgen sprach er sich für eine Unterbindung der Fortpflanzungsmöglichkeit von Geisteskranken aus. Er zählte schon vor 1933 zu den führenden Vertretern einer rassenhygienisch ausgerichteten Psychiatrie. Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Pirna-SonnensteinAm 1. August 1928 kehrte er als Direktor an die Heil- und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein zurück. Auch hier arbeitete er an wissenschaftlichen Fragestellungen zur Erbbiologie und Forensik. Er steuerte als seine bedeutendste Arbeit das Kapitel „Allgemeine Therapie und Prophylaxe der Geisteskrankheiten“ für das „Handbuch der Geisteskrankheiten“ bei, das von Oswald Bumke herausgegeben wurde und als Standardwerk galt. Einer Zwangssterilisierung stand er damals noch ablehnend gegenüber. Ein Sinneswandel deutete sich 1930 an, als er als Mitautor des Begleittextes zur Abteilung „Seelische Hygiene“ der zweiten Internationalen Hygieneausstellung in Dresden einer „umfassenden Bevölkerungspolitik“ das Wort redete. Spätestens ab 1933, als mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ Zwangssterilisationen offiziell eingeführt wurden, sprach sich Dr. Nitsche vorbehaltlos für diese Maßnahme aus. Er bekannte sich nunmehr auch als ein Verfechter der Ideen von Karl Binding und Alfred Hoche. Die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ sei kein Verstoß gegen elementare menschliche Grundrechte, sondern im Gegenteil ein Gebot der Humanität. Schon 1936 führte Dr. Nitsche in Pirna-Sonnenstein in Eigeninitiative eine Hungerkost ein, um die Sterblichkeitsrate von Patienten zu erhöhen, die nach seinen rassehygienischen Vorstellungen als „Ballastexistenzen“ das Recht auf ein weiteres Leben verloren hatten und eine unnötige finanzielle Belastung der Gesellschaft darstellten. Als ärztlicher Leiter blieb er bis zur Umwandlung der Heil- und Pflegeanstalt in eine Tötungsanstalt für die Aktion T4, der als „Euthanasie“ verbrämten systematischen Tötung von Geisteskranken und Behinderten Ende 1939. Politisch band er sich bereits 1933 durch seinen Eintritt in die NSDAP. Er wurde Richter am Erbgesundheitsobergericht in Dresden. Als Schriftführer des „Deutschen Vereins für Psychiatrie“ entwarf er die Satzung für die „Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater“, die ihn 1935 zum Geschäftsführer ernannte. Im Januar 1940 ging Dr. Nitsche wieder zur Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen zurück und übernahm am 1. Februar 1940 die dortigen Amtsgeschäfte. Gutachter und medizinischer Leiter der Aktion T4Der Leiter des Amtes II der Kanzlei des Führers, Oberdienstleiter Viktor Brack, der mit der Organisation der Aktion T4 beauftragt war, wandte sich Anfang des Jahres 1940 an Dr. Nitsche mit der Bitte, für die Tötung der „Euthanasie“-Opfer ein medikamentöses Verfahren zu entwickeln und zu erproben. Dr. Nitsche entschied sich für das Barbiturat „Luminal“, ein Schlafmittel, das u. a. gegen Epilepsie verwendet wurde und für den geforderten Verwendungszweck zwei entscheidende Vorteile aufwies. Zum einen war es ein in allen Kliniken gängiges und damit auch mengenmäßig ausreichend vorhandenes Medikament, das zum anderen nur bei höherer Dosierung tödlich war und nicht direkt zum Tode führte, sondern zu gesundheitlichen Komplikationen, die erst nach einigen Tagen den Tod des Patienten zur Folge hatten. Der Tod konnte damit auf eine „natürliche“ Ursache zurückgeführt werden. Dr. Nitsche prägte hierfür den Begriff „Luminalschema“ und erprobte dieses Verfahren an über 100 Kranken. Ab 28. Februar 1940 als T4-Gutachter tätig, wurde Dr. Nitsche schließlich am 1. Mai 1940 an die T4-Organisation abgeordnet und dort zunächst als Obergutachter und stellvertretender medizinischer Leiter verwendet. Ab Dezember 1941 löste er Werner Heyde als medizinischen Leiter der Aktion T4 ab. Nach einer Aussage von Georg Andreae, dem Dezernenten für Fürsorge sowie die Heil- und Pflegeanstalten der Provinzialverwaltung Hannover, am 8. August 1961, äußerte sich Dr. Nitsche zur „Euthanasie“-Aktion wie folgt: „Es ist doch herrlich, wenn wir in den Anstalten den Ballast loswerden und nun richtige Therapie treiben können.“ Als medizinischer Leiter der Aktion T4 gehörte er zu den Hauptverantwortlichen für die Tötung von ca. 70.000 Kranken und Behinderten. Außerdem war er der Veranlasser der medikamentösen Tötungen in der Phase der sog. „wilden Euthanasie“, die nach dem offiziellen Stopp der Aktion T4 im August 1941 diese ablöste und nochmals mindestens 30.000 Opfer forderte. Auch an der Aktion 14f13 war Dr. Nitsche als Gutachter beteiligt, die in den Konzentrationslagern die potentiellen Opfer unter den Häftlingen auswählten, die dann in den beiden Tötungsanstalten Pirna-Sonnenstein und Hartheim vergast wurden. Urteil und Hinrichtung in DresdenNoch im Frühjahr 1945 wurde Dr. Nitsche in Sebnitz verhaftet. Die von sowjetischen Dienststellen vorgenommenen Untersuchungsergebnisse wurden am 20. Juni 1946 an die deutschen Justizbehörden in Sachsen übergeben. Das Landgericht Dresden erhob am 7. Januar 1947 Anklage gegen Dr. Nitsche und weitere 14 Täter. Dr. Nitsche verwies auf seinen Standpunkt, wonach die Tötung von unheilbar Kranken wissenschaftlich und auch gesellschaftlich gerechtfertigt sei, und verwahrte sich gegen die Mordanklage. Mit Urteil vom 7. Juli 1947 wurde er jedoch zum Tode verurteilt. Nach Ablehnung der Berufung durch das Oberlandesgericht Dresden, wurde das Urteil am 25. März 1948 durch das Fallbeil vollstreckt. Literatur
Kategorien: Neurologe | Mediziner (20. Jahrhundert) |
|||||||||||||||
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hermann_Paul_Nitsche aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |