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Heinrich Schütz (KZ-Arzt)



Heinrich Schütz (* 12. April 1906 in Bad Schmiedeberg) war Arzt und beteiligte sich an Menschenversuchen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern.

Leben

Schütz stammt aus einer bürgerlichen Familie. Sein Vater war Badearzt in Bad Schmiedeberg und Mitglied einer Freimaurerloge. Nach seinem Medizinstudium wurde Heinrich Schütz 1936 Oberarzt der Inneren Abteilung des Stadtkrankenhauses in Chemnitz. Im gleichen Jahr trat er in die SS ein, 1937 auch in die NSDAP. Seit Ende 1938 führte er eine eigene Praxis in Chemnitz, sein Tätigkeitsfeld umfasste auch Verlobungs- und Einstellungsuntersuchungen, die die SS u. a. im Rahmen der „NS-Rassenhygiene“ von ihren Mitgliedern forderte.

Seit 1940 war Schütz im SS-Lazarett Dachau beschäftigt. Im Jahr 1941 wurde er zur SS-Panzerdivision Leibstandarte Adolf Hitler versetzt, im März 1942 – einhergehend mit der Beförderung zum Sturmbannführer – übernahm er die Leitung der Inneren Abteilung des SS-Lazaretts Dachau. Mitte Juni 1942 wurde Schütz Leiter der „Biochemischen Versuchsstation“ im Krankenrevier des Konzentrationslagers Dachau. Dort erprobte er biochemische Heilmittel an Häftlingen, die an Phlegmonen erkrankt waren. Hintergrund war die These, dass Krankheiten auf einer Störung der Gewebesalze in den Körperzellen beruhen und durch Mineralzufuhr in homöopathischer Verdünnung geheilt werden könnten. Obwohl die meisten Versuche mit dem Tod der Erkrankten endeten, wurden die biochemischen Mittel weiter erprobt, ungeachtet der Tatsache, dass wirksame Medikamente, Sulfonamide, zur Verfügung standen. Im September 1944 wechselte Schütz als Chefarzt in das SS-Lazarett in Bad Aussee.

Das Kriegsende überstand er unbehelligt und ließ sich 1947 in Essen als Facharzt für Innere Medizin nieder. Erst im Dezember 1972 wurde er vor dem Landgericht München II wegen seiner Menschenversuche angeklagt. Eine Reihe „Persilscheine“, die er zu seiner Entlastung vorlegte, erwiesen sich im Prozess als Gefälligkeitsanfertigungen. Am 20. November 1975 wurde er schließlich zu 10 Jahren Haft verurteilt. Kollegen bescheinigten ihm eine schwere Krankheit, so dass er keinen Tag seiner Haftstrafe verbüßen musste.

Literatur

  • Ernst Klee: Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer, Fischer Taschenbuch Verlag, 3. Auflage, Frankfurt/Main, 2004
 
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