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Heinrich GrossHeinrich Gross (* 14. November 1915 in Wien; † 15. Dezember 2005 in Hollabrunn) war ein österreichischer Arzt, dessen Tätigkeit im Sommer 1944 als Stationsarzt an der Wiener Euthanasieklinik Am Spiegelgrund zu zwei Anklagen vor Gericht führte. Gross, der an der Tötung von neun behinderten Kindern mitgewirkt hat und verdächtigt wurde an zahlreichen weiteren Tötungen beteiligt gewesen zu sein, wurde jedoch nie rechtskräftig verurteilt. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
BiographieLeben bis 1945Gross trat bereits 1932 der Hitlerjugend bei, 1933 auch der SA. Dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich ließ Gross seinen Beitritt zur NSDAP folgen. Nach Abschluss seines Medizinstudiums trat er Anfang 1940 seinen Dienst als Anstaltsarzt in der Pflegeanstalt Ybbs an und wechselte im November an das Krankenhaus am Wiener Spiegelgrund. Dort soll er sich 1944 an der Ermordung von behinderten Kindern beteiligt haben. Erstes Gerichtsverfahren und Aufstieg in NachkriegsösterreichBereits 1950 wurde ein erstes Gerichtsverfahren gegen Gross angestrengt. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung am Totschlag eines Kindes, wofür er zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. 1951 wurde das Urteil jedoch vom Obergericht aufgehoben und das Verfahren in der Folge eingestellt. Gross konnte erneut in den Dienst der Stadt Wien treten und arbeitete in der Folge in der Nervenheilanstalt Rosenhügel. 1953 trat er der SPÖ bei und kehrte 1955 an den Spiegelgrund (heute Baumgartner Höhe) zurück. Es folgte eine steile Karriere, für seine Forschungen an den teilweise aus der NS-Zeit stammenden Kinderhirnen wurde Gross sogar mit dem Theodor-Körner-Preis ausgezeichnet und erhielt das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst Erster Klasse, das ihm nach einem Beschluss des Ministerrates vom 25. März 2003 wieder aberkannt wurde. Zweites GerichtsverfahrenErst der Wiener Unfallchirurg Werner Vogt, heute Pflegeombudsmann, rief der Öffentlichkeit den Fall wieder in Erinnerung. Er beschuldigte Gross 1979 der Beteiligung an der Euthanasie. Wegen dieser Vorwürfe wurde gegen Vogt ein strafrechtliches Gerichtsverfahren wegen Verleumdung eingeleitet, in dem er aber in zweiter Instanz freigesprochen wurde, da er den Wahrheitsbeweis für seine Anschuldigungen erbringen konnte. Die Anschuldigungen, dass Gross an neun Morden beteiligt war, wurden dadurch gerichtlich bestätigt.[1] Die Eröffnung eines neuerlichen Gerichtsverfahrens verzögerte sich jedoch. 1981 konnte Gross unbescholten seinen Ruhestand als Arzt des psychiatrischen Krankenhauses antreten. Aus der SPÖ wurde Gross 1981 ausgeschlossen; die Partei konnte - obwohl bis dahin ununterbrochen in der Regierung - bis 1997 aufgrund der Gewaltenteilung die unabhängige Gerichtsbarkeit nicht daran hindern Gross trotz seiner erwiesenen Verwicklung in schwerste Verbrechen zum hochbezahlten und meistbestellten Gerichtsgutachter der zweiten Republik zu machen. Erst im März 2000 wurde das Verfahren eingeleitet, die Verhandlung jedoch bereits nach 30 Minuten wegen der per Gutachten festgestellten fortschreitenden Hirndemenz vertagt und nie wieder aufgenommen. Zweifel über diese Beurteilungen kamen jedoch in der Öffentlichkeit rasch auf, nachdem Gross im Anschluss an das Verfahren in einem Kaffeehaus Interviews gab und über den Zweiten Weltkrieg erzählte. 2005 aufgetauchte Dokumente aus russischen Archiven belasteten Gross in der Folge noch schwerer, da der Arzt Erwin Jekelius, ein mutmaßlicher Hauptverantwortlicher für das NS-Euthanasieprogramm in Österreich, seinen Gehilfen Heinrich Gross schwer belastete. Jekelius soll tausende behinderte Menschen in die Gaskammern der NS-Tötungsanstalt Hartheim deportieren lassen und die Ermordung behinderter Kinder am Spiegelgrund angeordnet haben, die Gross ausgeführt hätte. Siehe auch
Literatur und FilmBücher
Filme
Einzelnachweise
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Heinrich_Gross aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |