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Heilmittelgesetz



Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über Arzneimittel
und Medizinprodukte
Kurztitel: Heilmittelgesetz
Abkürzung: HMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
SR: 812.21
Datum des Gesetzes:15. Dez. 2000
Inkrafttreten am: 1. Jan. 2002
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Heilmittelgesetz (offiziell: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte) (HMG) regelt in der Schweiz die Abgabe und Zulassung von Medizinprodukten. Es ist seit dem 1. Januar 2002 nach einem Beschluss des Schweizerischen Bundesrates vom 8. November 2001 in Kraft. Zudem wurde die Organisationsverordnung und die Verordnung über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts beschlossen sowie der Leistungsauftrag für die Jahre 2002 bis 2005 erteilt.

Das Heilmittelgesetz regelt im Einzelnen

  • Abgaben von Arzneimitteln.
  • Die Zulassung von Arzneimitteln.
  • Betriebsbewilligung für Herstellung, Grosshandel sowie Inspektion dieser.
  • Marktüberwachung von Heilmitteln.
  • Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs.
  • Prüfung der Arzneimittelqualität.
  • Recht-und Normensetzung

Zentrale Überwachungsbehörde ist die Swissmedic in Bern, die dem Departement des Inneren untersteht.

Weblinks

  • Gesetzestext
  • Bundesrat beschliesst Verordnungen zum Heilmittelgesetz
 
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