Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
Heilmittelgesetz
Das Heilmittelgesetz (offiziell: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte) (HMG) regelt in der Schweiz die Abgabe und Zulassung von Medizinprodukten. Es ist seit dem 1. Januar 2002 nach einem Beschluss des Schweizerischen Bundesrates vom 8. November 2001 in Kraft. Zudem wurde die Organisationsverordnung und die Verordnung über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts beschlossen sowie der Leistungsauftrag für die Jahre 2002 bis 2005 erteilt. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDas Heilmittelgesetz regelt im Einzelnen
Zentrale Überwachungsbehörde ist die Swissmedic in Bern, die dem Departement des Inneren untersteht. Weblinks
|
||||||||||||||||||||||
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Heilmittelgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |