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Hebamme



Eine Hebamme (althochdeutsch Hev(i)anna: „Großmutter, die das Neugeborene vom Boden aufhebt“), auch Kindsfrau (regional), ist eine staatlich geprüfte und anerkannte Geburtshelferin. Seit 1987 dürfen in Deutschland auch Männer den Beruf einer Hebamme ausführen; deren offizielle Berufsbezeichnung lautet dann Entbindungspfleger. In Österreich aber ist Hebamme auch für männliche Personen gesetzlich vorgesehen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabengebiete

Die Aufgabe der Hebamme besteht darin, die Frau während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit zu betreuen und zu beraten. Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören Aufklärung und Beratung in Fragen der Familienplanung, Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe (Entbindung, zum Teil Hilfeleistung/Betreuung insbesondere bei späten Schwangerschaftsabbrüchen, Fehl- und Totgeburten), Betreuung im Wochenbett (Überwachung der Rückbildungsvorgänge, Hilfe beim Stillen), Rückbildungsgymnastik und Beratung zur sachgemäßen Pflege und Ernährung des Neugeborenen.

Sie kann sowohl frei praktizieren, als auch in Kliniken angestellt sein. Außerdem kann sie, wenn sie freiberuflich tätig ist, als Beleghebamme tätig sein. Dabei arbeitet sie, vergleichbar mit Belegärzten, auf eigene Rechnung in einer Klinik. Ein wachsender Arbeitsbereich ist die Schwangerschaftsvorsorge z. T. in Kooperation mit Frauenärztinnen und -ärzten in einer Praxisgemeinschaft. Weiterhin bestehen Geburtshäuser, von Hebammen betreute selbstständige außerklinische Einrichtungen.

Es besteht laut § 4 Abs. 1 Satz 2 Hebammengesetz (HebG) die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme, das heißt, ein Arzt darf nur im Notfall eine Geburt ohne Hebamme durchführen. Eine Hebamme darf dagegen eine normale Geburt völlig selbstständig ohne Arzt durchführen.

Viele Hebammen wenden heutzutage alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur und Homöopathie zur Schmerzbehandlung, Beschwerdenbehandlung und auch während der Geburt an, was zu einer Schonung von Mutter und Kind führt.

Da die Geburt und das Mutter-Kind-Verhältnis eine der wichtigsten und tiefgreifensten Änderungen im Leben einer Frau bzw. eines Paares ist, die oft zu vielseitigen Problemen führt, kommt auf Hebammen oft auch eine psychologische Verantwortung zu, weshalb sich viele Hebammen auch auf diesem Gebiet weiterbilden. Insbesondere gibt es in diesem Bereich das Wiederaufbrechen verdrängter Traumata bei den Müttern. Hier wird von der Hebamme viel Fingerspitzengefühl verlangt. Bei einem gestörten Verhältnis zur eigenen Mutter sehen viele Frauen in der Hebamme eine Art Ersatzmutter und zugleich engsten Freundin, was für die Hebamme eine Abgrenzung nicht leicht macht. Oft muss auch analysiert werden, warum es zu Schreikindern kommt, und von der Hebamme erwartet man eine Ersteinschätzung, ob hier eine Weiterbehandlung durch eine Schreiambulanz notwendig ist.

Auch auf dem Gebiet der Ernährungsberatung nimmt die Bedeutung der Hebamme immer mehr zu. Die vielseitigen Erfahrungen durch den Besuch unterschiedlichster Familien ermöglichen eine gute Beratung der Frauen.

Als spezielles Aufgabengebiet für Hebammen gibt es die Betreuung von Familien mit medizinischen und /oder sozialen Risikofaktoren. Diese Hebammen nennen sich dann "Familienhebammen" und betreuen ausschließlich minderjährige Mütter, Familien mit Gewaltproblematik, Familien mit Suchtproblemen, psychisch kranke Mütter etc. Diese Hebammen werden seit 2006 in Fortbildungslehrgängen (auf Bundesländerebene) auf ihre zusätzlichen Aufgaben vorbereitet. Sie sind bei Gesundheitsämtern, Trägern freier Wohlfahrtspflege, Stiftungen etc. angestellt oder arbeiten freiberuflich auf Honorarbasis als Mitarbeiterinnen des Jugendamtes.

Vertragsverhältnis zu den Kostenträgern in Deutschland

Das Vertragsverhältnis zu den Kostenträgern in Deutschland ist im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V geregelt. Vertragspartner sind die beiden Hebammenverbände Deutschlands (Bund Deutscher Hebammen e. V. in Karlsruhe und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. in Frankfurt/Main) einerseits und die Spitzenverbände der Krankenkassen andererseits. Die neueste Version dieses Vertrags ist vom 1. August 2007.

Er regelt:

  • die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten mit abrechnungsfähigen Leistungen der Hebammenhilfe
  • die Vergütung der Hebammenleistungen
  • die Abrechnung von Hebammenleistungen
  • eine Vereinbarung über den Einsatz und die Vergütung von Materialien und Arzneimitteln
  • die Teilnahme der Hebammen an diesem Vertrag

Er gilt für alle Hebammen, die Mitglied in einem der beiden Verbände sind, sowie für Nichtmitglieder, wenn sie eine Beitrittserklärung zum Vertrag abgegeben haben.[1]

Ausbildung

Österreich

In Österreich erfolgt im Zuge des Bologna-Prozesses die Umstellung auf eine Ausbildung an der Hochschule mit akademischem Abschluss. Im Wintersemester 2006 starten an der FH Joanneum, der Fachhochschule Salzburg und an der Fachhochschule Krems die ersten Jahrgänge, die im Sommer 2009 mit dem Bakkalaureat abschließen werden.

Deutschland

Es gibt in Deutschland 58 Hebammenschulen, die jeweils an eine Klinik angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Der schulische Theorieteil besteht u. a. aus Geburtshilfe, Anatomie, Physiologie und Pädiatrie. Der praktische Teil der Ausbildung findet hauptsächlich in der Klinik im Kreißsaal, auf der Wochenstation, in der Kinderklinik und im Operationssaal statt. Einer Krankenschwester oder einem Krankenpfleger ist es möglich, die Ausbildung auf zwei Jahre zu verkürzen.

Die Ausbildung endet mit dem staatlichen Examen. Dieses Examen besteht aus je einer mündlichen, schriftlichen und einer praktischen Prüfung (unter anderem der Examensgeburt). Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung oder die mittlere Reife. Dies sind allerdings nur die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, in der Praxis haben sehr viele Hebammenschüler und Hebammenschülerinnen Abitur.

Im Jahr 2010 wird Deutschland sich an die EU angleichen müssen. Dies bedeutet, dass die Hebammenausbildung dann nicht mehr wie bisher stattfinden könnte, sondern dass der theoretische Unterricht von den beruflichen Schulen auf die Fachhochschulen übergehen könnte. Dies bedeutet dann nicht nur ein längere Ausbildungs- oder Studienzeit von neun Semestern, sondern auch einen höheren Theorieanteil der Ausbildung als bisher.

Zurzeit laufen von Seiten der Hebammen Bestrebungen, die Ausbildung auf Hochschulniveau anzuheben.

Die Arbeit einer freiberuflichen Hebamme lernen Studierende bisher nur in einem zwei- bis vierwöchigen Externat kennen. Deshalb wird häufig ein Praktikum bei einer selbstständigen Hebamme nach der Ausbildung empfohlen, insbesondere, wenn Hausgeburten angeboten werden sollen. Über den genauen Ausbildungsverlauf und die Vergütung, die sich nach den gültigen Tarifverträgen richtet, informieren Arbeitsämter und Hebammenschulen

Schweiz

Die Hebammenausbildung in der Schweiz wird ab Herbst 2008 auf Hochschulstufe angeboten. Ausbildungsorte werden Bern, Genf, Lausanne und Winterthur sein. Wer das Bachelorstudium erfolgreich absolviert, ist berechtigt, den Titel Bachelor of Science Hebamme zu tragen. Das Bachelordiplom ist eidgenössisch anerkannt, europakompatibel und gilt international als Hochschulabschluss.

Geschichte

Das erste Hebammenlehrbuch wurde um 117 von einem gewissen Soranos in Ephesos verfasst. Dieses Lehrbuch wurde um 220 vom griechischem Arzt Moschion erneut herausgegeben. Das wohl um die Mitte des 2. Jh. nach Chr. verfasste Protevangelium des Jakobus berichtet anlässlich der Geburt Jesu, dass eine der beiden anwesenden Hebammen, Salome, die Jungfräulichkeit Mariae überprüfen wollte, wobei ihre Hand verdorrte, aber bei der Berührung der Windeln Jesu wieder verheilte - ein Motiv, das auch in der Kunst dargestellt wurde, z.B. um 543/553 auf einem Elfenbeinrelief an der Maximians-Kathedra in Ravenna oder von Robert Campin um 1420/30 (Literatur: Marlies Buchholz: ‚’Anna selbdritt’’. Königstein i. Ts. 2005, S. 58-70).

  Seit 1310 wird die Hebamme von der Kirche zur Taufe verpflichtet. 1452 wurde in Regensburg die erste Hebammenverordnung erlassen. 1491 folgte Ulmer Hebammenordnung, die eine Zulassung erst nach Prüfung ihrer Ausbildung und praktischen Kenntnisse durch Ärzte verlangt: "Die Hebammen sollen Armen und Reichen treu und fleißig beistehen; auch nach der Niederkunft sollen sie Mutter und Kind alle Sorgfalt widmen." Das bedeutendste Hebammenbuch des 17. Jahrhunderts wird 1690 von Justine Siegmund veröffentlicht und in mehreren Auflagen gedruckt. Der englische Arzt P. Chamberlan († 1631) erfand um 1600 die Geburtszange. Die Erfindung war ein Familiengeheimnis und wurde mit der Zeit vergessen. 1721 erfand der belgische Chirurg J. Palfyn (1650-1730) aus Gent die Geburtszange erneut.

1818 wird in Sachsen durch die erste Hebammenordnung das Hebammenwesen geregelt. Am 22. September 1890 fand der erste deutsche Hebammentag mit über 900 Frauen in Berlin statt. Hierbei ging es hauptsächlich um das Einkommen. Denn seitdem ab 1850 in Preußen für die Ärzte die Geburtshilfe ein Pflichtfach wurde, verdienten die Hebammen nur einen Hungerlohn. Auch forderte die Versammlung eine gründliche Desinfektion in Kreißsälen und Geburtszimmern. Kontaktinfektionen mit Bakterien durch die ungewaschenen Hände der Ärzte, die das gefährliche Kindbettfieber hervorrufen, wurden zwar schon 1846 durch Ignaz Semmelweis nachgewiesen, seine Erkenntnisse aber jahrzehntelang nicht anerkannt. Das Reichshebammengesetz von 1938 verfügt die staatliche Anerkennung der Hebammen und gibt - bedingt durch die nationalsozialistische Ideologie - der Hausentbindung den Vorzug. Daher kann man zwar davon ausgehen, dass die Nationalsozialistische Herrschaft die Hausgeburt popularisierte, hierfür sprachen zum damaligen Zeitpunkt allerdings andere Argumente als heute.

Zur Namensbildung

In Zuge einer geschlechtergerechten Sprache wird immer wieder auf diesen Beruf Bezug genommen, da er eine der wenigen Bezeichnungen trägt, die nicht nur ein generisches Femininum tragen, sondern von denen sogar kein Maskulinum existiert. Das Wort steht althochdeutsch heb(i)ana, mittelhochdeutsch heb(e)amme, von hevan „heben“ und ana „Ahnin“, und bezeichnet die Großmutter des Neugeborenen.[2]

In Deutschland wurde daher 1987 Entbindungspfleger als Maskulinum eingeführt. Der §1 Hebammengesetz in Österreich schreibt aber ausdrücklich Hebamme auch für männliche Berufsausübende vor: „Die Berufsbezeichnung Hebamme wird daher für beide Geschlechter gelten“ (S. 20 Erl.RV zum HebG), und beruft sich dabei auf Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes („Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen") und auf die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die deutsche Bezeichnung Entbindungshelfer(in) oder -pfleger wird als „zu eng“ beurteilt, weil sie „die sehr wesentlichen Aufgaben der Hebamme in der pränatalen Beratung und Betreuung und in der postpartalen Versorgung von Mutter und Kind nicht berücksichtigt.“ (S. 20 Erl.RV)[3] Formen wie „Hebammer“ sind nicht zulässig.

Literatur

Zum Berufsbild heute:

  • Angelica Ensel: Hebammen im Konfliktfeld der pränatalen Diagnostik - zwischen Abgrenzung und Mitleiden. 2002, ISBN 3934021107
  • Angelika Ensel, Silke Mittelstädt: Pränataldiagnostik und Hebammenarbeit. Ethische Fragen und Konfliktfelder in der Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen. 1999
  • Shirley R. Jones: Ethik und Hebammenpraxis. 2003, ISBN 3456839316
  • Eva M. König: Pränatale Diagnostik. Eine Arbeitshilfe für Hebammen und alle, die Schwangere beraten. Hebammengemeinschaftshilfe Karlsruhe e.V., 2000
  • Christine Lammert: Psychosoziale Beratung in der Pränataldiagnostik. Ein Praxishandbuch. 2002, ISBN 3801716457
  • Barbara Maier: Ethik in Gynäkologie und Geburtshilfe. Entscheidungen anhand klinischer Fallbeispiele. 2000
  • E. Schneider: Familienhebammen. Die Betreuung von Familien mit Risikofaktoren. Mabuse 2006.

Historische-kulturelle Auseinandersetzung:

  • Silke Amberg: Hebammenordnungen in deutschen Städten um 1500, Freiburg 2003 (Webdokument, PDF, 680 kB) – Eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der Hebammen und der Hebammenordnungen um 1500.
  • Sibylla Flügge: Hebammen und heilkundige Frauen: Recht und Rechtswirklichkeit im 15./16. Jahrhundert. 2000, ISBN 3-86109-123-2
  • Rosalie Linner: Immer unterwegs. Erinnerungen einer Landhebamme. 1993
  • Angela Gehrke da Silva: Als Hebamme in Brasilien. ISBN 3-8251-7418-2

Einzelnachweise

  1. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Deutschland) (PDF)
  2. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 31, S. 1168; nach Allmer
  3. § 1 HebG, kommentiert von Gertrude Allmer, auf: Medizinrecht-Pflegerecht www.pflegerecht.at
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hebamme aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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