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Gynäkologie



Die Gynäkologie (griech.: gynä, Gen. gynaikos = Frau, logos = Lehre), oder auch Frauenheilkunde, ist die Lehre von der Behandlung der Erkrankungen des weiblichen Sexual- und Fortpflanzungstraktes. Das entsprechende Fachgebiet für männliche Patienten ist die Andrologie, zum Teil die Urologie. Allerdings beschäftigen sich Urologen auch mit weiblichen Patienten, wenn es um Erkrankungen der Nieren, der Harnblase und der Harnröhre geht.

Im engeren Sinne befasst sich die Gynäkologie mit den Erkrankungen der nicht schwangeren Frau im Gegensatz zur Geburtshilfe. Die Frauenheilkunde ist eines von etwa 30 Teilgebieten der Humanmedizin. Die Facharzt-Ausbildung erfolgt meist gemeinsam mit der Geburtshilfe.

Die wichtigsten Untersuchungsmethoden der Gynäkologie sind Ultraschall (siehe Sonografie) zur Abbildung der inneren Organe (vor allem der Gebärmutter), sowie die Tastuntersuchung (Eierstöcke) und visuelle Begutachtung mittels Spekulum zur Untersuchung von Scheide und Muttermund, wobei Gewebeproben (Knipsbiopsie) und Zellen von der Schleimhautoberfläche (Abstrich) zur Untersuchung entnommen werden können. Für Untersuchungen und Behandlungen im Bereich des Unterleibs wird die Patientin im Regelfall auf einem gynäkologischen Stuhl gelagert, damit die Geschlechtsorgane gut zugänglich sind. Im übrigen sei als wichtiges Hilfsmittel noch die Mikroskopie erwähnt: Zum Beispiel zum Nachweis einer Pilzinfektion der Vagina (Candidamycose).

Zu den Aufgaben der Gynäkologie gehört auch die Behandlung von Erkrankungen der weiblichen Brust bzw. die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen (Vorsorgemedizin; siehe auch Mammografie). Die Gynäkologie zählt zu den operativen Fachgebieten der Medizin. Einige klassische Eingriffe: Hysterektomie (Gebärmutterentfernung), Tubenligatur (Eileiterunterbindung zur Sterilisation), laparoskopische ovarielle Cystektomie (Eierstockzystenentfernung mittels Schlüssellochoperation durch die Bauchwand).

Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Gynäkologie ist die Fortpflanzungsmedizin und die Familienplanung. Ein Gynäkologe, der durch einen Behandlungsfehler eine ungewollte Schwangerschaft verursacht, haftet nach dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 14.11.2006 - VI ZR 48/06 -) sowohl dem Erzeuger als auch der Mutter, da auch das gesunde Kind bzw. die damit verbundene wirtschaftliche Mehrbelastung einen „Schaden“ darstellen könnte.

Der Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Um nach einem absolvierten Medizinstudium in Deutschland als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe tätig zu werden, bedarf es einer fünfjährigen Weiterbildung, von welcher mindestens drei Jahre im Stationsdienst abzuleisten sind. Anrechenbar auf diese Weiterbildungszeit sind:

Zwei Jahre dürfen bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden. Zur Anmeldung zur Facharztprüfung bedarf es zudem der Erfüllung eines „OP-Katalogs“ sowie dem Nachweis selbständig durchgeführter diagnostischer Verfahren bzw. von mindestens 250 selbständig geleiteten Geburten sowie selbständig durchgeführten Kaiserschnitten und vaginal-operativen Entbindungen. Zudem müssen alle bildgebenden Methoden der Gynäkologie und Geburtshilfe (allgemeine Sonographie, Dopplersonographie, sonographischer Fehlbildungsausschluss des Ungeborenen, urodynamische Messung, Kolposkopie, Mammographie, Zytologie, etc.) beherrscht werden. Eine Spezialisierung ist in der „speziellen gynäkologischen Onkologie“, „speziellen Perinatalmedizin“ und der „gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ möglich. Die Spezialisierung umfasst weitere drei Jahre Fortbildung nach dem Facharzt, die frühestens ein Jahr vor dem Facharzt begonnen werden kann. Außerdem wird ein Weiterbildungskurs von 80 Stunden in psychosomatischer Grundversorgung verlangt.

Die Gynäkologie und Geburtshilfe stellt als einziges Fach in der Medizin eine eigene Entwicklung außerhalb der Chirurgie und ohne Beeinflussung durch die Chirurgie als chirurgisches Fach, dar. Sie ist des weiteren ein „generalistisches Fach“, d. h. es besteht keinerlei Trennung wie sie in der Inneren Medizin oder Chirurgie üblich ist.

Wie in keinem anderen Fach der Medizin muss der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe alle medizinischen Fähigkeiten (Chirurgie, radiologische und sonographische Diagnostik und Intervention, Intensivmedizin, Onkologie, mikroskopische Verfahren, Geburtshilfe, humangenetische Beratung, reproduktionsmedizinische Verfahren, Stimulation der Eierstöcke, künstliche Befruchtung sowie die gesamte Endokrinologie) vereinigen. Sie stellt eine der aufwendigsten Facharztweiterbildungen in der Medizin dar und verlangt eine konsequente berufsbegleitende Weiterbildung.

Statistiken

  • Am 1. Januar 2001 waren in der Bundesrepublik Deutschland 18.223 Gynäkologen registriert, von denen 10.074 niedergelassen waren. 3.408 übten keine ärztliche Tätigkeit aus.
  • Die größte (an einem Standort befindliche) Frauenklinik Deutschlands ist die der Eberhard-Karls-Universität Tübingen: Sie hat 140 Betten und ca. 2.600 Geburten pro Jahr.
  • 1998 erzielten die Gynäkologen durchschnittlich € 100.700 Praxisüberschuss vor Steuern; in den neuen Ländern € 75.000.
  • Anfang 2001 gab es noch 68 offene Planungsbereiche.

Literatur

  • Barbara Maier: Ethik in Gynäkologie und Geburtshilfe. Entscheidungen anhand klinischer Fallbeispiele (2000)
  • Max Schad: Frauenheilkunde und Geburtshilfe bei Ettner. Diss. München 1943
  • Markus Vieten: Berufsplaner Arzt. Via medici-Buchreihe, Thieme Verlag, ISBN 3-13-116105-1
  • Patrick Voigt: Konservative und operative Gynäkologie sowie Urogynäkologie 2003
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gynäkologie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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