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Grünling (Pilz)
Der zu den Ritterlingen gehörende Grünling (Tricholoma equestre) ist ein früher oft gesammelter Pilz, der auch auf den Märkten angeboten wurde. Die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse einer französischen Studie[1] über diesen Pilz zeigen jedoch, dass der Grünling unbedingt aus der Liste der Speisepilze gestrichen werden sollte (Wissensstand: 2002). Der Pilz hat schon bei mehreren Personen eine Muskelschwäche (Rhabdomyolyse) ausgelöst, die in einigen Fällen tödlich endete, und sich damit als Giftpilz erwiesen.[2] Weiteres empfehlenswertes FachwissenAllerdings soll der im Grünling enthaltene Giftstoff nicht bei jedem Menschen wirken. Man kennt diesen Wirkstoff zwar noch nicht, vermutet aber, dass es sich um bestimmte Pigmente handelt. Diese treten offenbar bei manchen Menschen in Wechselwirkung mit anderen Stoffen und verursachen so die mitunter gefährlichen Krankheitserscheinungen. Der Grünling fällt in Deutschland unter die Bundesartenschutzverordnung. Beschreibung
Ähnliche ArtenDer Gelbgrüne Ritterling (Tricholoma flavovirens) und der Kiefernwald-Grünling (Tricholoma auratum) werden von einigen Autoren nicht als eigenständige Arten anerkannt, sondern als Abweichungen von der Typus-Art T. equestre gesehen. Unkundige Pilzsammler können Grünlinge mit Grünen Knollenblätterpilzen verwechseln. In der Vergangenheit, als der Grünling noch als Speisepilz galt, hatte dies mitunter fatale Folgen. Quellennachweise |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Grünling_(Pilz) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |