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Gottfried WelschGottfried Welsch (* 12. November 1618 in Leipzig; † 5. September 1690 ebenda) war ein deutscher Mediziner, der als einer der Begründer der Rechtsmedizin in Deutschland gilt. Welsch war Dekan der medizinischen Fakultät und Rektor der Universität Leipzig. Weiteres empfehlenswertes FachwissenLebenGottfried Welsch studierte Medizin in Leipzig. 1639 wurde er Magister der Philosophie. Es folgten Aufenthalte in Italien, Frankreich, Holland und England. Nach seiner Rückkehr nach Leipzig war Welsch als Militärarzt tätig. Am 30. Januar 1644 wurde er zum außerordentlichen Professor der Anatomie an der Leipziger Universität berufen. In diesem Amt schloss er einen Vertrag mit Stadt und Schöppenstuhl über die Ablieferung von Hingerichteten an die Anatomie der Universität zur Verbesserung der Ausbildung, der später Modell für ähnliche Übereinkommen in ganz Sachsen wurde. Welsch’ Promotion in Medizin folgte am 4. April desselben Jahres. Am 29. Januar 1647 wurde Welsch Professor der Physiologie, weitere Professuren folgten 1662 (Pathologie) und 1668 (Therapie). Zum 1. September 1662 wurde er Mitglied des Großen Fürstenkollegs. Ab dem 16. Oktober 1665 hatte Gottfried Welsch das Amt des Rektors der Universität Leipzig inne, zum Dekan der medizinischen Fakultät wurde er drei Jahre später, am 18. Januar 1668, ernannt. Ab dem 24. Juni 1670 war der Arzt Mitglied des Kleinen Fürstenkollegs. 1660 erschien erstmals sein Rationale vulnerum lethalium judicium, sein grundlegendes Werk zur Gerichtsmedizin über die „vernunftgemäße Beurteilung tödlicher Wunden“, das „von der Natur und den Ursachen tödlicher Wunden“, ihrer richtigen Untersuchung und anderen mit der Materie verbundenen Fragen handelt. Die zweite Auflage, die nur zwei Jahre nach der ersten erschien, wurde um einen Abschnitt über „die Todeszeichen bei denen, die durch Gift verstorben sind“ ergänzt. Welsch setze sich für die Durchführung der Sektion im Rahmen gerichtsmedizinischer Untersuchungen ein und forderte diese auch für Fälle, bei denen keine äußerlichen Verletzungen erkenntlich waren. Im Rahmen gerichtsmedizinischer Untersuchungen beschränkte man sich zu dieser Zeit auf die Untersuchung äußerer Wunden. Als 1680 die letzte Pest in Leipzig wütete, beriet Gottfried Welsch den Stadtrat in seiner Funktion als Stadtphysikus über Gegenmaßnahmen und veranlasste u. a. die erste Straßenreinigung und das Verbot der Schweinehaltung innerhalb der Stadtmauern. Ebenfalls als Stadtphysikus setzte er das Apothekenmonopol durch (Verbot an „Possenreißer und Hanswürste“, Medikamente zu verkaufen) und stellte eine Medikamententaxe auf (Liste der von den Apotheken vorzuhaltenden Arzneien mit Angabe der Inhaltsstoffe und Preise). Werke (Auswahl)
Literatur
Kategorien: Mediziner (17. Jahrhundert) | Rechtsmediziner |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gottfried_Welsch aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |