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Gewerbeordnung
Weiteres empfehlenswertes FachwissenGrundsätzlich ist das Betreiben eines Gewerbes erwünscht. Notwendig ist aber regelmäßig keine Erlaubnis, sondern allein eine Anmeldung. Die Bestimmungen einzelner Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung konkretisiert. Zudem wird das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag durch die Vorschriften der §§ 105–110 Gewerbeordnung näher bestimmt (Arbeitszeugnis, Direktionsrecht usw.). Die Gewerbeordnung dient darüber hinaus auch der Gefahrenabwehr. Gerade für Gewerbe mit engem Bezugspunkt zur Kriminalität bestimmt die Gewerbeordnung die schuldhafte Verletzung gewerberechtlicher Pflichten zu Straftaten (somit gehört die Gewerbeordnung auch zum Nebenstrafrecht). Die Gewerbeordnung enthält auch die Regelungen zum Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt, das ab dem 1. Januar 2007 vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt wird.
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