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GewerbeaufsichtDie Gewerbeaufsicht ist die zuständige Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes. In einzelnen Bundesländern wird die Gewerbeaufsicht auch als Amt für Arbeitsschutz bezeichnet. Ihr obliegt die Überwachung und die Erteilung von Genehmigungen der ihr zugewiesenen Vorschriften. Sie ist nicht zu verwechseln mit Ordnungsämtern bzw. dem Gewerbeamt. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIn anderen Ländern werden die Namen Arbeitsinspektion oder Arbeitsschutzinspektion verwendet. DeutschlandIn Deutschland ist die Gewerbeaufsicht in verschiedene Behörden integriert.
Abgrenzung zu den BerufsgenossenschaftenDie ebenfalls auf dem Feld der Arbeitssicherheit und des beruflichen Gesundheitsschutzes tätigen Berufsgenossenschaften befassen sich vorrangig mit den Belangen der bei ihnen versicherten Arbeitnehmer und ihrer Arbeitsbedingungen. Demgegenüber erfasst das Arbeitsfeld der Gewerbeaufsicht darüber hinaus den Schutz der breiten Öffentlichkeit. In Deutschland gibt es ein duales System seitens des Arbeitsschutzes. Einerseits werden von den Gewerbeaufsichtsämtern (bzw. Ämtern für Arbeitsschutz) und andererseits von den Berufsgenossenschaften hoheitliche Aufgaben im Arbeitsschutz übernommen. In den letzten Jahrzehnten hat es immer wieder Bestrebungen gegeben, diese "doppelte Aufgabenwahrnehmung" in nur einer Behörde zu vereinen. Dies scheiterte aber bisher an der unterschiedlichen Struktur und an der Finanzierung. Die Berufsgenossenschaften setzen bundeseinheitlich vorwiegend das branchenspezifische berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk um (z.B. Beschaffenheit einer Wurstaufschnittmaschine), während die Gewerbeaufsichtsämter den staatlichen Arbeitsschutz auf Ebene der Bundesländer vollziehen (z.B. Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz). Grundsätzlich können aber Defizite im Arbeitsschutz sowohl von der Berufsgenossenschaft wie auch von der Gewerbeaufsicht beanstandet werden.
ÖsterreichIn Österreich gibt es verschiedene Kompetenzen:
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gewerbeaufsicht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |