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KrankheitEine Krankheit (synonym: Erkrankung, Morbus, griech: Nosos - vgl. dann Noxe) ist eine Störung der körperlichen, kognitiven, sozialen und/oder seelischen Funktionen, die die Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden eines Lebewesens subjektiv oder intersubjektiv deutlich wahrnehmbar negativ beeinflusst oder eine solche Beeinflussung erwarten lässt. In diesem Umschreibungsversuch sind drei Ebenen angedeutet, die beim Menschen mit „Krankheit“ bzw. „Kranksein“ verbunden sind: der mehr oder weniger objektive, beobachtbare Tatbestand, das subjektive Befinden und das daraus folgende oder erwartete soziale Verhalten (Krankheitsverhalten). Eine besondere Definitionsschwierigkeit stellen die Übergänge zwischen gesund und krank dar. Eine schwere Erkrankung ist als Zustand mit einer Definition einfach zu umschreiben. Der Krankheitsbeginn, in dem Prävention sinnvoll sein kann, ist nicht so einfach zu definieren. Die gesellschaftliche Diskussion um die Abgrenzung von Krankheit zur Gesundheit wird in der Fachwelt mit Begriffen wie Healthism, Disease Mongering und Medikalisierung geführt. Häufig wird Krankheit mit Zweckdefinitionen umschrieben, die notwendig werden, wenn wie im Krankenversicherungsrecht über erhebliche finanzielle und soziale Konsequenzen entschieden wird. Artikel 2 Satz 2 Grundgesetz handelt von der körperlichen Unversehrtheit. Der deutsche Bundesgerichtshof hat am 21. März 1958 definiert: „Krankheit ist jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d.h. beseitigt oder gelindert werden kann.“ Nach einer neueren Formulierung wird in der Kranken- und Unfallversicherung unter Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“, verstanden (BSGE 35, 10, 12 f.). Im historischen, soziologischen und regionalen Vergleich ist das Verständnis von Krankheit sehr unterschiedlich (vgl. Krankheitskonzept, Krankheitsmodell). Abwesenheit von Krankheit ist eine notwendige, aber laut WHO nicht hinreichende Voraussetzung für Gesundheit. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
SystematikSystematische Einteilung von Krankheiten wird als Krankheitslehre oder Nosologie bezeichnet (Roche Lexikon, 1987). Die Bezeichnungen der Krankheiten einschließlich der Systematik sind ständigem Wandel unterworfen (vgl. Liste historischer Krankheitsbezeichnungen). Die moderne Einteilung der Krankheiten im medizinischen Krankheitsmodell kann grob organbezogen nach den Hauptdiagnosegruppen (MDC, Major Diagnostic Categories) erfolgen. Eine genauere Einteilung erlaubt die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10, bzw. für den onkologischen Bereich entsprechend der ICD-O. Eine an den bekannten oder vermuteten Krankheitsursachen orientierte Einteilung ist die nach
Bei einigen Krankheiten sind keine spezifischen Ursachen, sondern lediglich Risikofaktoren bekannt. Eine seelisch-körperliche Betrachtungs- und Heilweise, unter Berücksichtigung der emotionalen und sozialen Ursachen sowie der Persönlichkeit und des Lebensschicksals des Patienten versucht die Psychosomatische Medizin. Außerhalb der evidenzbasierten Medizin werden auch andere Krankheitsursachen bis hin zu metaphysischen Zusammenhängen angenommen. Mit der gesellschaftlichen Bedingtheit von Erkrankung und Krankheitsverläufen sowie der staatlichen Steuerung des Gesundheitswesens beschäftigt sich die Medizinsoziologie. KrankheitsursachenInnere Faktoren
wenig beeinflussbar Äußere Faktoren
gut beeinflussbar KrankheitsverlaufDer Krankheit selbst geht das Krankheitsvorfeld voraus, das durch die Anamnese ermittelt wird. Krankheit führt - behandelt oder unbehandelt - zu Heilung, Remission, einem Rezidiv (oder mehreren Rezidiven), Leiden oder Tod. Häufig verwendete Begriffe, die den zeitlichen Verlauf beschreiben:
Krankheit im rechtlichen Sinne
Krankheit im SozialversicherungsrechtKrankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm "Gesundheit". (vgl. § 120 Abs 1 Z 1 ASVG, wonach Krankheit "ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der krankenbehandlung notwendig macht".) Dadurch ist der medizinische Krankheitsbegriff nicht deckungsgleich mit dem sozialrechtlichen. Entscheidende Kriterien für die Beurteilung als Krankheit im Sozialrecht sind:
Letzter Punkt kann problematisch sein für unheilbare Krankenfälle, da in solchen Fällen keine Besserung möglich ist. Davon ist im Sozialversicherungsrecht das Gebrechen (§ 154 ASVG) abzugrenzen. Dabei handelt es sich um unbehebbare Leiden, deren Entwicklung abgeschlossen ist und eine Möglichkeit auf ärztliche Einflussnahme im Sinne einer Heilung, Besserung oder Verhütung von Verschlimmerungen nicht möglich ist. Siehe auchLiteratur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Krankheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |