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Elektronische PatientenakteDie elektronische Patientenakte (EPA) stellt eine zentrale elektronische Sammlung und Verwaltung aller den Krankheits- und Behandlungsverlauf eines Patienten betreffenden Daten (Befunddaten, Diagnosen, Behandlungsverlauf, Behandlungsergebnis, zugehörige Korrespondenz) dar. Es werden dabei die Informationen aller beteiligten medizinischen Bereiche mit deren jeweiligen geeigneten Formaten bzw. Medien (Text, Grafik, Bild, Film, Ton) für die problem-, fall- oder prozessorientierte Dokumentation zusammengefasst und verfügbar gemacht. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Elektronische Patientenakten in ärztlichen PrimärsystemenJedes ärztliche Primärsystem, Praxenverwaltungssystem (PVS) und Krankenhausinformationssystem (KIS), verfügt über eine interne Wissensbasis, die wichtige Informationen zum Patienten speichert. Es handelt sich dabei um systeminterne elektronische Patientenakten. Die Informationen beziehen sich auf Anamnesedaten, Diagnosen, Behandlungspläne und begonnene oder abgeschlossene Therapien. Ursprünglich orientierte sich die medizinische Dokumentation häufig an bestimmten Problemen. Aufgrund der längeren Lebenserwartung von PatientInnen und der damit verbundenen Zunahme von chronischen Krankheiten und komplexen Behandlungsverläufen, reicht die Problembezogenheit oftmals nicht mehr aus, um ÄrztInnen ein ganzheitliches Bild der Patientenversorgung zu vermitteln. Daher ist in den letzten Jahren verstärkt ein Trend weg von problemorientierten Akten, die das elektronische Pendant zum papierbasiertem Karteisystem bilden, hin zu prozessorientierten Dokumentationsvorgängen (siehe auch Klinische Pfade) zu beobachten. Einrichtungsübergreifende elektronische PatientenaktenZeitgleich zeichnet sich noch ein anderer Trend im Gesundheitswesen ab. Dieser setzt auf eine stärkere Vernetzung von LeistungserbringerInnen untereinander, um eine ganzheitliche, integrierte Patientenversorgung zu erzielen (siehe auch IV-Verträge, Disease Management Programme). Dies setzt voraus, dass Ärztinnen und Ärzte in kürzerer Zeit mehr medizinische Informationen austauschen als bisher. In Gesprächen mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten zeigt sich, dass alle Beteiligten und natürlich besonders die PatientInnen darunter leiden, dass wichtige Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Z.B. fehlen Anamnesedaten und Befunde bei der Einweisung eines Patienten ins Krankenhaus oder die Hausärztin bzw. der Hausarzt müssen wochenlang auf den Entlassbrief aus dem Krankenhaus warten. Unnötige Doppeluntersuchungen oder das Hinauszögern notwendiger Eingriffe kann die Folge solcher Kommunikationsdefizite sein. Der elektronische Austausch medizinischer Informationen mit Hilfe von einrichtungsübergreifenden Patientenakten soll Abhilfe von solchen Missständen schaffen. Es wurden bereits eine Reihe von Initiativen gestartet, um solche einrichtungsübergreifenden Patientenakten umzusetzen (openEHR, ePARuhr, Elektronische Fallakte, um nur einige zu nennen). Patientengeführte vs. Arztgeführte PatientenakteBei elektronischen Patientenakten kann man zwischen patientengeführten Patientenakten und leistungserbringergeführten Patientenakten unterscheiden. Erstere legt sich der Patient selbst bei entsprechenden Serviceanbietern an und gibt den einzelnen an seiner Behandlung beteiligten Ärzten Zugriff darauf. Demgegenüber stehen die leistungserbringergeführten Patientenakten. Dabei stellt ein medizinischer Leistungserbringer (in der Regel ein Krankenhaus) anderen an der Behandlung von Patienten in seinem Einzugsbereich beteiligten Leistungserbringern eine Patientenakte zur Verfügung, in welche sie (nach Einwilligung des Patienten) gemeinsame Patienteninformationen einstellen. Darüber hinaus gibt es ein Ein- oder Zuweiserportal, das als webbasierte Plattform dem niedergelassenen Arzt fallspezifische Patientendaten zur Verfügung stellt. AnforderungenIdealerweise werden nicht nur die Daten des aktuellen Falles zusammengetragen, sondern auch alle verfügbaren Informationen früherer Krankheiten und Behandlungen integriert. Dazu kann auch die elektronische Erfassung und Auswertung bestehender Patientenakten in Papierform gehören. Ob der Arzt mit dieser gewaltigen Datenflut überhaupt vernünftig umgehen kann, ist derzeit noch offen. Um ein Navigieren in umfangreichen elektronischen Patientenakten zu ermöglichen, bieten sich daher geeignete Suchmechanismen oder Sortierkriterien (Diagnosen, Dokumententypen, Episoden) an. Mögliche Anforderungen an die Datensicherheit sind unter anderem die sichere (verlustfreie), revisionssichere und idealerweise auch rechtssichere (elektronische Signatur) Langzeitarchivierung aller Daten. Hinzu kommt die strikte Reglementierung des Zugriffs nur für autorisierte Personen. Gefordert werden in der Regel auch eine sehr hohe Verfügbarkeit und die Möglichkeit des elektronischen Austauschs über kryptografisch gesicherte Kommunikationswege. VorteileDurch eine direkte Verfügbarkeit aller relevanten Behandlungsinformationen der verschiedenen an der medizinischen Leistungserbringung beteiligten Heilberufler kann die Anamnesezeit verkürzt werden, sich die Therapieentscheidung auf eine bessere Informationsbasis stützen, und es können ggf. auch Doppeluntersuchungen vermieden werden. Missbrauchsmöglichkeiten und KritikDie Elektronische Patientenakte steht aber auch in der Kritik, da befürchtet wird, dass die gesammelten Daten für andere Zwecke, z. B. strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Täterprofile, Risikoabwägung von Versicherern etc. verfügbar gemacht werden. Da der Patient häufig keine Übersicht und auch keinen Einblick in die gesammelten Daten hat, kann auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Ob die erhofften Einspareffekte durch die elektronische Akte tatsächlich realisiert werden können, ist auch fraglich. Die Theorie geht davon aus, dass Doppeluntersuchungen vermieden werden, wenn jedem Arzt alle Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen bekannt sind. Ein gewissenhafter Arzt wird sich aber schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht auf die Befundergebnisse und Untersuchungen der vorbehandelnden Ärzte verlassen können. Ob eine ausschließliche Verwendung einer elektronischen Patientenakte lege artis ist, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Literatur
Kategorien: Medizininformatik | Medizinrecht |
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