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Geschlechtsangleichende MaßnahmeUnter Geschlechtsangleichenden Maßnahmen werden medizinische Maßnahmen verstanden, welche dazu dienen, primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale an eine Norm anzugleichen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDiese bestehen üblicherweise aus einer Therapie und/oder mit:
Bei Intersexuellen (Menschen mit nicht eindeutig weiblichen oder männlichen körperlichen Geschlechtsmerkmalen) sind damit Maßnahmen gemeint, die den Körper an das Geschlecht, welches dem intersexuellen Menschen zugewiesen wurde, anzugleichen, dies kann von einem Ausgleich eines anormalen Hormonspiegels über "kleinere" Eingriffe wie die Kappung einer "zu großen" Klitoris, bis zu kompletten Rekonstruktionen des Genitalbereiches reichen. Bei Transgendern (Menschen, die sich mit ihren primären und sekundären Geschlechtsmerkmalen nicht oder nicht vollständig identifizieren können) werden diese Maßnahmen durchgeführt, um eine Anpassung des Körpers an das empfundene Geschlecht durchzuführen. Diese Maßnahmen finden auf ausdrücklichen Wunsch der betreffenden Personen und im Allgemeinen nach ausführlichen Begutachtungen statt. (Ausnahmen sind einige private Kliniken im Ausland, die auch medizinisch meist einen ausgesprochen schlechten Ruf haben.) Seltener werden auch juristische Maßnahmen zu den geschlechtsangleichenden Maßnahmen gerechnet, also die Anpassung von Vornamen und/oder Personenstand an ein anderes Geschlecht; siehe Transsexuellengesetz, bei Intersexuellen ist auch eine Änderung nach dem Personenstandsgesetz möglich. HäufigkeitDie folgende Tabelle stammt aus einem Artikel1 von Lynn Conway2, und stellt Abschätzungen von Prävalenzraten3 in der USA dar. Laut Lynn Conway unterliegen die groben Zahlen immer noch Definitions- und „Deklarations“-Problemen.
Siehe auch
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Geschlechtsangleichende_Maßnahme aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |