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Gerichtete Spende



Als Gerichtete Spende wird eine Blutspende dann bezeichnet, wenn sie für einen zuvor bestimmten Empfänger entnommen wird, was zum Beispiel bei der sogenannten "Verwandtentransplantation" oder "Verwandtenspende" auftritt.

Diese zunächst naheliegende Vorgehensweise ist äußerst problematisch, denn für gewöhnlich ist es weder bekannt, noch von Bedeutung, wer wem Blut spendet, solange die Blutgruppen hinreichend übereinstimmen.

Nachteile

Ein bestimmter Spender kann aufgrund der Haltbarkeit von Blutkonserven und der höchstens wöchentlichen Entnahme allenfalls vier Konserven spenden. Diese begrenzte Anzahl von Blutkonserven erfordert eine frühzeitige Information des Spenders mindestens vier Wochem im Voraus. Damit ist eine kurzfristige Planung ausgeschlossen. Da ein bestimmter Spender nicht jederzeit in beliebiger Menge nachspenden kann, ist ein Mehrbedarf nicht zu decken. Außerdem sind Blutspendedienste für diese Spendeprozedur nicht eingerichtet, weil sie mit erheblichem logistischem Aufwand verbunden ist. Darüber hinaus sind Verwandtenspenden tendenziell eher unsicher, da aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft manche Leiden verschwiegen werden, die bei einem "normalen" Blutspender zum Ausschluss geführt hätten.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gerichtete_Spende aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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