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Gentechnisch verändertes LebensmittelEin gentechnisch verändertes Lebensmittel ist ein Lebensmittel, das aus gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen (genetisch veränderte Organismen, GVO oder im Englischen GMO) besteht, diese enthält oder daraus hergestellt ist. Rechtlich werden in der EU mit Hilfe transgener Mikroorganismen hergestellte Lebensmittel und mit genetisch veränderten Futtermitteln gefütterte Tiere nicht dazu gezählt. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind seit den 1990ern im Handel, der Großteil davon fällt zurzeit auf solche aus Soja und Mais. Aufgrund besorgter Verbraucher gibt es innerhalb der Europäischen Union nach Aufhebung des Import- und Anbauverbots 2004 strenge Gesetze zur Rückverfolgung und speziellen Kennzeichnung dieser Lebensmittel. In Japan gibt es vergleichbare Regelungen. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
ZweckGenetische Eingriffe bei Lebensmitteln zielen bisher auf die wirtschaftlichere Produktion der Lebensmittel, in seltenen Fällen auch auf die Veränderung der Lebensmittelqualität, beispielsweise die Haltbarkeit [1]. Genetisch hinzugefügte Eigenschaften sind heute[1][2]
Es wird zur Zeit auch an Pflanzen gearbeitet, die selbständig Impfstoffe produzieren (Functional Food, Pharmapflanzen) und so die Impfstoffproduktion verbilligen sollen. Eine Impfung durch den direkten Verzehr einer Frucht birgt unter anderem die Gefahr oraler Toleranz und wird daher nicht mehr angestrebt [3]. Die unten beschriebene Diskussion zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln bezieht sich jedoch in erster Linie auf den breiten Einsatz in der Lebensmittelindustrie und nicht so sehr auf mögliche Entwicklungen im medizinischen Bereich. KennzeichnungIn der Europäischen Union müssen alle genetisch veränderten Lebensmittel mit den Ergänzungen „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem … hergestellt“ gekennzeichnet werden. Davon ausgenommen sind nur Lebensmittel, die Material mit einem GVO-Anteil unter dem Schwellenwert von 0,5% (Stand: 06-02-2006) enthalten. Dieser GVO-Anteil muss zufällig sein und technisch nicht vermeidbar. Der Schwellenwert wird nach unten angepasst, wenn der wissenschaftlich-technische Fortschritt es erlaubt. Die Kennzeichnung muss darüber hinaus angeben, inwiefern sich das gentechnisch veränderte Lebensmittel von einem herkömmlichen Lebensmittel unterscheidet. Das betrifft die Zusammensetzung, den Nährwert, den Verwendungszweck, die gesundheitlichen Auswirkungen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie Eigenschaften, die Anlass zu ethischen oder religiösen Bedenken geben [4]. Beispielsweise wurde versuchsweise ein Paranuss-Gen in Sojapflanzen eingeschleust. Im Test reagierten Nussallergiker allergisch auf das genveränderte Soja obwohl sie herkömmliches Soja beschwerdefrei vertragen [4]. Die Kennzeichnung müsste auf diese Eigenschaft des gentechnisch veränderten Sojas hinweisen. Bei Produkten, die aus biologischem Anbau kommen, sind gentechnische Veränderungen nicht erlaubt. Gesetzliche ZulassungGentechnisch veränderte Lebensmittel sollen nur dann zugelassen werden, wenn ihre Produktion und ihr Konsum keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt haben. Darüber hinaus legt das Zulassungsverfahren fest, welche Probenahme-, Identifizierungs- und Nachweisverfahren angewendet werden und gegebenenfalls die Art und Weise der marktbegleitenden Beobachtung. Maßstab der Zulassung soll eine den höchstmöglichen Anforderungen standhaltende wissenschaftliche Bewertung der Risiken sein. Wenn die wissenschaftliche Bewertung zur Abschätzung der Risiken nicht ausreicht, dürfen auch andere Faktoren berücksichtigt werden. [4] Diese aufwendigen Zulassungsverfahren sind wegen der schwierigen Risikoabschätzung von Genomänderungen notwendig. Beispielsweise wurde im November 2005 die 10-jährige Forschung australischer Wissenschaftler an genveränderten Erbsen aufgegeben, weil Mäuse unerklärliche allergische Reaktionen auf diese Erbsen zeigten.[5] Befürworter von gentechnisch veränderten Lebensmitteln argumentieren, dass die Zulassungsverfahren diese Lebensmittel sogar sicherer machen als ihre konventionellen Varianten. Kritiker sagen, dass eine Risikoabschätzung trotz aufwändiger Verfahren so gut wie unmöglich ist, weil es unendlich viele Möglichkeiten chemischer Veränderungen auf Mikroebene geben kann, die man nicht alle voraussehen und überprüfen könnte. Dazu kommt das Risiko der Hybridbildung mit Wildformen, die verdrängt werden könnten, weshalb Gegner zu dem Schluss kommen, dass der Nutzen von Gentechnik im Bereich der Lebensmittelversorgung in keiner vernünftigen Relation zu den Risiken steht. Wirtschaftliche BedeutungWeltweit wurden im Jahr 2005 von 8,5 Mio. Landwirten auf 90,0 Mio. Hektar Landfläche genveränderte Nutzpflanzen angebaut (2003 67,7 Mio., 2004 81,0 Mio.; vergleiche Fläche der BRD 35 Mio. ha). Der Großteil davon fällt auf Soja (60%), Mais (24%), Baumwolle (11%) und Raps (5%). Der Anteil gentechnisch veränderter Sorten an der Gesamtanbaufläche von Soja beträgt schon 56%. Andere genveränderte Nutzpflanzen wie Reis, Zucchini und Papayas spielen bisher nur eine geringe wirtschaftliche Rolle. Folgende Länder sind führend im Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (Zahlen von 2005) [6]:
In der Europäischen Union wurde 2005 auf 60.000 ha gv-Mais angebaut, davon 1000 ha in Deutschland. Der Anteil genveränderter Lebensmitteln an allen Lebensmittel ist in der EU sehr gering. Das muss jedoch nicht für den Anteil von importierten, gentechnisch veränderten Futtermitteln zutreffen. Wirtschaftlich bedeutende Eigenschaften sind bisher nur die Resistenzen gegen Unkrautvernichtungsmittel und Insekten (auf 80% bzw. 28% der weltweiten Anbaufläche, Stand: 2004).[6] Wichtige Lieferanten des genveränderten Saatguts sind Monsanto, Syngenta (Schweiz), Bayer CropScience (Deutschland) und DuPont (USA). Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Tieren gibt es bisher nicht, allerdings forscht Aqua Bounty Technologies momentan an transgenem Lachs und wirbt um eine Zulassung auf dem amerikanischen Markt. Marketing und PatentierungEin besonders wichtiger Antrieb zur Entwicklung transgenetisch modifizierte Lebensmittel ist die Patentierbarkeit[7] der Bestandteile kompletter Produkt-Pakete bestehend aus beispielsweise Saatgut, Herbiziden, Pestiziden und Düngemitteln. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten für das Marketing landwirtschaftlicher Vorprodukte und Veränderungen der Abhängigkeiten zwischen Anbietern und Nachfragern im Markt. Die Terminator-Technologie ist ein Beispiel für den Mehrwert, den die Gestaltbarkeit von Lebensmitteln durch transgenetische Modifikation dem Marketing bietet. Der Nutzen dieser gentechnischen Veränderung besteht darin, dem Bauern die Möglichkeit zu nehmen, das von ihm angebaute Getreide als Saatgut verwenden zu können. Kritiker sehen in diesen Effekten der Marktbeeinflussung ein wichtiges Motiv der Gentechnik-Konzerne. Nutzen und RisikenDie Abschätzung der Nutzen und Risiken der genveränderten Lebensmittel ist Gegenstand aktueller Forschung. Daher raten Umweltorganisationen wie Greenpeace und der BUND dem Verbraucher vom Einkauf gentechnisch veränderter Lebensmittel ab und sprechen sich für ein Verbot des Anbaus aus. Befürworter von genveränderten Lebensmitteln argumentieren, dass - im Vergleich zu herkömmlichen Lebensmitteln -
Kritiker von gentechnisch veränderten Lebensmitteln argumentieren, dass
LebensmittelqualitätDie Pestizidbelastung von Lebensmitteln hängt vom Saatgut ab: In den Anfangsjahren haben Landwirte in den USA für Herbizid-resistente Nutzpflanzen pro Hektar weniger Herbizide eingesetzt als für herkömmliches Saatgut, nach 2001 jedoch mehr. [8] Kritiker zweifeln, ob die gegenwärtigen Zulassungsverfahren tatsächlich alle Gefahren für den Menschen aufdecken können. Im Tierversuch wurde bewiesen, daß Genfragmente aus GVOs in das Blut und innere Organe des Konsumenten gelangen, aber es ist unbekannt, welche gesundheitlichen Folgen dies langfristig haben kann [9]. Obwohl bisher keine Fälle bekannt sind, in denen zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel Schäden am Menschen verursacht haben, könnten die Schäden langfristiger Natur sein oder noch nicht entdeckt sein. Die gesetzlich geforderte bestmögliche wissenschaftliche Risikobewertung ist bislang nicht gegeben [10], denn
Sonstige RisikenGesetzliche Kennzeichnungspflicht und Zulassungsverfahren schützen nicht vor Fehlern der Saatgut-Hersteller. Von der Schweizer Firma Syngenta wurde aufgrund einer Verwechslung von 2001 bis 2004 die genveränderte und nicht zugelassene Maissorte Bt-10 mit Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin als zugelassene Sorte Bt-11 verkauft. Im Jahr 2000 wurde die genveränderte Bt-Maissorte StarLink versehentlich für den menschlichen Verzehr angebaut, obwohl deren Anbau wegen möglicher allergischer Reaktionen nur für Futtermittel zugelassen war. Im August 2006 entdeckt Greenpeace das Vorkommen von gentechnisch verändertem Reis, mit dem Namen LLRice 601, in chinesischen Nudeln. Diese Nudeln wurden in Deutschland, Frankreich und Großbritannien hergestellt. Weder hier, noch im Ursprungsland China, hat der Reis eine Zulassung um als Lebensmittel angebaut zu werden. Trotz der Vernichtung von illegalen Feldern in China kam es zur Durchmischung des Saatgutes. Da die Herstellerfirma (Bayer CropScience) nicht darstellen kann, wie es zu dieser Verunreinigung kam, steht auch der Versuchsanbau der Louisiana State University im Verdacht, obwohl der Anbau bereits in den Jahren 1999 bis 2001 stattfand. Wie die TAZ am 12. Mai 2007 berichtet sind biologisch arbeitende Honigbauern durch den Eintrag von Pollen des MON-810-Mais wirtschaftlich gefährdet. Daher entschied das Verwaltungsgericht Augsburg, dass dieser Mais keine Pollen produzieren darf. Internationale KomplikationenSeit dem Jahre 2003 kam es infolge der Weigerung der EU, genetisch modifizierte Lebensmittel einzuführen, zu Handelskonflikten. Im Jahr 2004 wurde die Einfuhr von gentechnisch verändertem Konservengemüse für den direkten, menschlichen Verzehr („Gen-Mais“) auf Druck der USA, der WTO und der Gentechnik-Lobby in der EU zugelassen. Weitere Zulassungen sind bereits beantragt und werden vermutlich auch genehmigt werden. Mit der Abstimmung vom 27. November 2005 stimmten die Schweizer zu Gunsten eines Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft. Dieses Moratorium verbietet Schweizer Landwirten für fünf Jahre Pflanzen anzubauen oder Tiere zu halten, die gentechnisch verändert sind. Fußnoten
Siehe auch
Subjektive InformationenBefürworter
Gegner
Kategorien: Gentechnologie | Gentechnisch veränderte Pflanze |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gentechnisch_verändertes_Lebensmittel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |