Meine Merkliste
my.bionity.com  
Login  

Gemeinsamer Bundesausschuss



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist in Deutschland das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss bildet der § 91 des fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V), eingeführt durch das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG). Der Gemeinsame Bundesausschuss ist eine eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Aufgaben

Der Gemeinsame Bundesausschuss ersetzt die bisher vier nebeneinander tätigen Ausschüsse: - Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen - Koordinierungsausschuss - Ausschuss Krankenhaus.

Er trifft vielfältige Entscheidungen zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung. Unter anderem konkretisiert er den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Er legt die Leistungen fest, die von Krankenkassen bewilligt und von Leistungserbringern bewirkt werden dürfen. Daneben ist er mit Qualitätssicherung und Qualitätsmanagementaufgaben betraut. Der Ausschuss wird vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durch Gutachten unterstützt.

Der Ausschuss hat unter anderem im Bereich Disease-Management-Programme (DMP) gemäß § 137f SGB V Richtlinien für Diabetes Mellitus Typ 1 und Diabetes Mellitus Typ 2, Brustkrebs und koronare Herzkrankheit sowie Empfehlungen für Asthma bronchiale und Chronisch obstruktive Lungenerkrankung verabschiedet.

Zusammensetzung

Im Ausschuss wirken Kostenträger (vertreten durch die Spitzenverbände der Krankenkassen; ab 2008 Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und Leistungserbringer (vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft) zusammen. Ferner gibt es drei unparteiische Mitglieder, von denen einer Vorsitzender des Ausschusses ist. Auch Patientenvertreter nehmen im Ausschuss mit beratender Stimme teil; diese werden vom Deutschen Behindertenrat, der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband benannt. Der G-BA tagt je nach Themenstellung in wechselnden Zusammensetzungen.

Siehe auch

  • Gesundheitspolitik
  • Gesundheitsreform
  • Gesundheitswesen
  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
  • Disease-Management-Programm
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gemeinsamer_Bundesausschuss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.