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Gehhilfe



Gehhilfe ist die Bezeichnung für ein Hilfsmittel für dauernd oder vorübergehend gehbehinderte Personen zur eigenständigen Fortbewegung durch Gehen.

Gehhilfen sind anerkannte Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es gibt zahlreiche unterschiedliche Gehhilfen für unterschiedliche Grade der Gehbehinderung.

Arten und Formen von Gehhilfen

   

  Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet folgende Produkte:

Produktgruppe 10.46 Gehhilfen für den Innenraum:

  • Gehgestelle
  • Gehwagen
    • Gehwagen mit Armauflagen
    • Gehwagen mit Achselauflagen
    • Gehwagen für Kinder
  • Gehübungsgeräte (Gehbarren)

Produktgruppe 10.50 Gehhilfen für den Innenraum und Außenbereich:

  • Hand-/Gehstöcke
    • Handstöcke
    • Gehstöcke
    • Gehstöcke mit anatomischem Handgriff
    • Mehrfußgehhilfen (Dreipunkt -, Vierpunkt-, Fünfpunktgehstützen)
    • Mehrfußgehhilfen mit anatomischem Handgriff
  • Unterarmgehstützen
    • Unterarmgehstützen
    • Unterarmgehstützen mit anatomischem Handgriff
    • Arthritisstützen
  • Achselstützen
  • Fahrbare Gehhilfen
    • Dreirädrige Gehhilfen (Deltaräder)
    • Vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren)


Die Hilfsmittel-Klassifikationsnorm EN ISO 9999 unterscheidet abweichend davon in der Produktgruppe 12 - Hilfsmittel für die persönliche Mobilität die Untergruppen

  • 12 03 Mit einem Arm gehandhabte Gehhilfen
    • 12 03 03 Gehstöcke
    • 12 03 06 Unterarmgehstützen
    • 12 03 09 Arthritis-Gehstützen
    • 12 03 12 Achselstützen
    • 12 03 16 Gehstöcke mit drei oder mehr Stützbeinen, einem Handgriff und/oder einer Unterarmauflage oder Manschette
    • 12 03 18 Gehstöcke mit Sitz
  • 12 06 Mit beiden Armen gehandhabte Gehhilfen
    • 12 06 03 Gehrahmen/Gehgestelle (auch Gehrahmen/Gehgestelle mit zwei Rollen)
    • 12 06 06 Rollatoren und Delta-Gehräder
    • 12 06 09 Gehwagen und Gehwagen mit Sitz (Gehsessel)
    • 12 06 12 Gehwagen mit Tisch (Gehtische)

Kurze Einzelbeschreibungen

  • Handstöcke sind Stützstöcke mit einfachem Handgriff. Der Handgriff kann auch anatomisch geformt sein. Der Aufstandspunkt von Handstöcken besteht aus einem einfachen Ende mit Abschlusskappe.
  • Mehrfußgehhilfen (Dreipunkt -, Vierpunkt-, Fünfpunktgehstützen) haben ein Oberteil wie die Gehstöcke, jedoch drei bis fünf abgespreizte Einzelaufstandspunkte.
  • Unterarmgehstützen (oft auch Krücken genannt) sind Stützstöcke mit Handgriff und zusätzlich einer höhergelegenen Manschette, an der sich der Unterarm abstützen kann. Hier gibt es weitere Variationen nach der Form der Manschette, den Handgriffen oder der Form des Stützrohres.
  • Gehgestelle oder Gehrahmen sind leichte Stützgestelle mit vier Aufstandspunkten auf dem Boden. Sie werden bei jedem Schritt etwas angehoben und um eine Schrittweite nach vorn wieder aufgesetzt.
  • Gehwagen sind im Prinzip Gehgestelle mit Rädern, die beim Gehen nicht angehoben werden müssen. Sie werden meist im Innenbereich verwendet. Gehwagen können je nach Bedarf mit speziell orthopädisch angefertigten Armstützen ausgestattet sein, um die Anwendung auch bei verminderter Greiffähigkeit zu ermöglichen.
  • Als Rollatoren werden Gehwagen für den Außenbereich und für die Straße bezeichnet. Rollatoren sind robuster und mit größeren Rädern ausgestattet als Gehwagen, haben zudem auch Bremsen, teilweise auch Sitzflächen und Rückenlehnen. Dem Rollator ähnlich sind Delta-Gehräder oder Dreirad-Gehräder, die mit Aufstandspunkten in Dreieck-Form jedoch weniger stabil, dafür aber beweglicher sind.

Normen

  • Die europäische Norm EN ISO 11199 definiert Gehhilfen für beidarmige Handhabung und Anforderungen und Prüfverfahren.
  • Für Deutschland ist diese Norm als DIN EN ISO 11199 ausgefertigt.
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gehhilfe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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