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Geburtszange



Die Geburtszange (lat. Forceps) dient zur Beendigung der vaginalen Geburt, wenn aus unterschiedlichen Gründen das Herauspressen des Kindes durch die Gebärende nicht möglich ist (z. B. Erschöpfung, PDA). Auch eine kindliche Notlage (Herztonabfall) ist Grund für eine Zangenentbindung da die schnelle Geburtsbeendigung angezeigt ist.

Eine Geburtszange besteht aus zwei gleichen Metallteilen (Blättern). Jedes Blatt besteht aus den Löffeln, die den kindlichen Kopf umfassen, dem Halsteil, an dem sich der Zangenverschluss befindet, und den Griffen der Zange, die durch seitlich eingesetzte Zughaken beim Ziehen einen festen Halt bieten.

Das kindliche Köpfchen wird hierbei mit den beiden Zangenlöffeln umfasst und behutsam und sorgfältig, während einer oder mehrerer Wehen, hinausgezogen.

Voraussetzungen für eine Zangenentbindung
  1. Vollständig eröffneter Muttermund.
  2. Gesprungene Fruchtblase.
  3. Kindlicher Kopf steht zangengerecht auf dem Beckenboden (der Hinterkopf befindet sich oben, d. h. das Kind schaut geradeaus in Richtung des mütterlichen Rückens).

Die Anwendung der Zange erfordert vom ärztlichen Geburtshelfer Erfahrung und Geschick. Bei unsachgemäßer Handhabung kann es zu gravierenden Schädigungen beim Kind kommen (z. B. Lähmung des Gesichtsnerves, Schädelfrakturen, Genickbruch etc.). Ferner kann es infolge des großen Raumbedarfes durch die Zange zu mütterlichen Weichteilverletzungen kommen.

 
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