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G 37
Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie Erstuntersuchung ist vor der Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirm-Arbeitsplätzen durchzuführen, da vorher allgemeine Anamnese und Beschwerden wie:
zu dokumentieren sind. Spezielle Untersuchungen oder Siebtest bezüglich
sind in diesem Fall erforderlich. Bei Beanstandung ist eine Nachuntersuchung vor Ablauf von 60 Monaten, bei Personen über 40 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten erforderlich. Eine vorzeitige Nachuntersuchung ist vorzunehmen
Je nach Intensität und Dauer der Tätigkeit am Bildschirmgerät können bei nicht ausreichendem Sehvermögen oder bei ergonomisch ungenügend gestalteten Bildschirm-Arbeitsplätzen asthenopische Beschwerden, wie z. B. Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen, Flimmern vor den Augen oder Beschwerden durch körperliche Fehlhaltungen, auftreten. Ein Arbeitnehmer an einem Bildschirm-Arbeitsplatz ist jeder, der gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzt.
Kategorien: Arbeitsmedizin | Diagnostik |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel G_37 aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |