Meine Merkliste
my.bionity.com  
Login  

Freisetzung



Der Begriff Freisetzung wird in unterschiedlichen Sinnzusammenhängen verwendet.

  • In der Diskussion über Gentechnik ist die Freisetzung das Ausbringen eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) in die Umwelt
  • In der Wirtschaft wird Freisetzung im Sinne von Entlassung von Mitarbeitern verwendet und als Euphemismus kritisiert
  • In der Pharmazie werden Wirkstoffe von Medikamenten im Körper freigesetzt

Ausbringen eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) in die Umwelt

Unter einer Freisetzung versteht man das kontrollierte Ausbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen außerhalb eines "geschlossenen Systems" (z.B. Labor, Gewächshaus oder Produktionsanlage). Jede Freisetzung muss genehmigt werden (siehe Gentechnik-Sicherheitsverordnung. Die Erteilung einer Genehmigung einer (experimentellen) Freisetzung erfolgt im Verfahren gemäß den Vorschriften der §§ 14 ff. GenTG in Verbindung mit Teil B der Richtlinie 2001/18/EG oder nach dem Verfahren gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Sie wird nur erlaubt, wenn Mensch und Umwelt nach dem Stand des Wissens nicht gefährdet werden.

  • Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Genehmigung gilt immer nur für einen bestimmten Organismus an einem bestimmten Standort.
  • Inzwischen ist ein "vereinfachtes Verfahren" möglich, wenn genügend Erfahrungen mit einem gentechnisch veränderten Organismus gemacht worden sind. Dann können auch weitere Standorte für Versuche nachgemeldet werden.
  • Die Genehmigungspflicht gilt unabhängig vom Zweck der Freisetzung – sei es zur Grundlagenforschung, zur Entwicklung einer neuen Sorte, zu Anbauversuchen oder zur Sicherheitsforschung.

Für die Freisetzung, das Inverkehrbringen von GVOs sowie für "gentechnische Arbeiten im geschlossenen System" gelten in allen EU-Ländern die gleichen gesetzlichen Vorschriften. Freisetzungen werden durch die jeweils zuständige Behörde der einzelnen Mitgliedsländer genehmigt.

Freisetzung im Sinne von Entlassung von Mitarbeitern

Die betriebsbedingte Entlassung von Mitarbeitern wurde mit dem Begriff der Freisetzung umschrieben. Diese Begriffsverwendung wurde heftig kritisiert, da sie ein entstehen, beziehungsweise "verfügbar machen" von menschlichen Ressourcen suggerieren und damit die Realität des "auf die Straße Setzens" verschleiern würde.

Die Verwendung dieses Begriffs ist aufgrund der Kritik weitgehend zurückgegangen.

Hauptartikel: Personalfreisetzung

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freisetzung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.