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Forensische PsychiatrieDie forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie wie der Rechtsmedizin und befasst sich mit dem Grenzgebiet von Psychiatrie und Recht. Dazu gehören juristischen Fragen wie die Beurteilung der Schuldfähigkeit von Straftätern, aber auch Gutachten im Hinblick auf die Unterbringung in geschlossenen Anstalten oder die Betreuung von (mutmaßlich) psychisch Kranken. Als Institution und Exekutivorgan dient sie der psychiatrischen und psychotherapeutischen Therapie von Straftätern im Rahmen des Maßregelvollzugs sowie der Verwahrung nicht therapierbarer psychisch kranker Straftäter. Forensische psychiatrische Einschätzungen bewegen sich in ihrer Grunddisposition in der Schnittmenge empirisch-induktiver und normativ-deduktiver Entscheidungsvorgänge. Für die Tat soll eine Einschätzung getroffen werden hinsichtlich der subjektiven Verfassung des Täters: Vor, während und nach der Tat. Es versteht sich von selbst, dass ein rein empirisch-induktives versus ein normativ-deduktives Vorgehen nicht die Mitte zwischen den Bereichen eines determinierten bzw. autonomen Verhaltens treffen wird. Für diese Einschätzung bedient sich das Gericht bei vermutlichem Vorliegen einer heteronomen Störung des Forensischen Psychiaters. Dieser ist verpflichtet, abwägend in seinen Einschätzungen zwischen Auto- und Heteronomie, vorzugehen vor dem Hintergrund des gegenwärtigen medizinischen Erkenntnisstands. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
UnterschiedeIm Gegensatz zu anderen medizinischen Berufen ist der forensische Psychiater verpflichtet den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand kritisch in Hinsicht einer möglichen Einschränkung des Individuums für sein Handeln zu reflektieren. Eine einheitliche Richtlinie kann hier weder medizinisch noch juristisch sinnvoll zur Gänze getroffen werden. Denn die forensisch psychiatrische Fragestellung ist keine absolute oder exkludierende, sondern notwendig eine graduelle. Der Freiheitsgrad des Täters in seiner Handlung wechselt nach Betrachtung, ähnlich bei der Betätigung eines Schiebereglers, von negativ empirisch-induktiv auf null und bei Hochschieben auf den Relativismus einer allgemeinen Erkenntnis auf hundert Prozent. So ist die forensisch psychiatrische Kunst, die nach dem Maß des hierin stattfindenden methodisch verursachten Perspektivwechsels. Es genügt dem Forensischen Psychiater in seiner Einschätzung also nicht die Berufung auf ein noch so hoch evidenzbasiertes medizinisches Wissen. Dieses Wissen stellt nur die Antipode zu einer der allgemeinen medizinischen Wissenschaft nicht vertrauten methodischen Vorgabe, der normativ-juristischen, dar. Im Irgendwo zwischen Allgemeinen und Besonderen gilt es in der forensisch-psychiatrischen Frage sich festzulegen. Die Verfahren, welche bei der Prognoseerstellung zur Anwendung kommen, sollten hier nicht in einem methodischen Entweder-Oder ausgewählt werden, sondern finden sich in der Frage der individuellen Schnittmenge der Anwendung der Methoden, oder anders der jeweils individuell zu beurteilenden Handlungsautonomie, wieder. Lehrstühle für forensische Psychiatrie
Siehe auch
Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Forensische_Psychiatrie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |