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Fliegerarzt



Nur Fliegerärzte sind berechtigt, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten und Flugsicherungspersonal erforderliche medizinische Begutachtung durchzuführen und die medizinische Fliegertauglichkeit (Flugtauglichkeitszeugnis/Medical) für die Zulassungsbehörde zu bestätigen. Bei großen Fluggesellschaften und beim Militär werden zudem Fliegerärzte für die ärztliche Behandlung von Luftfahrtpersonal beschäftigt.

Die Tätigkeit als Fliegerarzt erfordert Kenntnisse über die besonderen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während des Fluges ausgesetzt ist, insbesondere der Flugphysiologie. Die Weiterbildungskurse für Fliegerärzte finden in Deutschland bei der Lufthansa und der Bundeswehr statt. Die Kosten sind erheblich. Die Durchführung dieser Kurse berechtigen noch nicht zur Leitung einer Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle. Die Zulassung erfolgt durch die Luftfahrtbehörden der Länder b.z.w. das Luftfahrt-Bundesamt.

Die Ausbildung zum flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) ist in § 24e Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und in der Ersten Durchführungsverordnung zu LuftVZO (1. DV LuftVZO). geregelt.

Literatur

Hinkelbein J, Glaser E (Hrsg.). Flugmedizin. UniMed-Verlag, Bremen, 1. Auflage 2007

 
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