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Famulatur
Weiteres empfehlenswertes FachwissenMedizinDie Famulatur bei Medizinstudenten dauert vier Monate und muss in Form einer praktischen Tätigkeit in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis absolviert werden. Die Famulatur ist zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung abzuleisten. Nach der Approbationsordnung müssen zwei Monate in einem Krankenhaus und ein Monat in einer Arztpraxis absolviert werden. Die Ableistung des weiteren Monats kann wahlweise in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis geschehen. Sie kann anstatt in einer Arztpraxis auch in folgenden Einrichtungen unter ärztlicher Leitung abgeleistet werden:
Famulaturen in der Ambulanz einer Klinik, einer Poliklinik oder einer Notaufnahme können anerkannt werden. Je nach Universität und Bundesland besteht teilweise auch die Möglichkeit, eine Famulatur in bestimmten Universitätsinstituten (z. B. Rechtsmedizin, Pathologie oder Mikrobiologie) als Äquivalent einer Praxisfamulatur anrechnen zu lassen. In manchen Bundesländern werden derartige Famulaturen nur für den Wahlmonat angerechnet. Famulaturen können auch unterteilt werden, wobei der kleinste Famulaturteil je nach Bundesland eine gewisse Mindestdauer aufweisen muss. Diese beträgt z. B. in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg 14 Tage, in Hessen hingegen 30 Tage. PharmazieAuch für Pharmaziestudenten schreibt die Approbationsordnung eine Famulatur vor, die zweimal vier Wochen dauert und zwischen Studienbeginn und erstem Staatsexamen durchgeführt werden muss. Die Famulatur dient dazu, den Studenten mit pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut zu machen. In zweiter Linie soll er auch die Organisation, die Betriebsabläufe, die Rechtsvorschriften für Apotheken und die Fachsprache kennen lernen. Mindestens vier Wochen müssen unter Anleitung und in Verantwortung eines Apothekers in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden, die übrigen vier Wochen können auch in einer Krankenhausapotheke, in einer Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie oder bei einer Arzneimitteluntersuchungsstelle durchgeführt werden. Auch eine Famulatur im europäischen Ausland ist möglich. Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten sind von einer Famulatur befreit.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Famulatur aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |