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Fachkraft für ArbeitssicherheitDie Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS, SiFa oder FaSi) ist eine durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen oder einer Behörde. Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
BezeichnungAbhängig von der zugrunde liegenden Ausbildung trägt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Bezeichnung Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister.
Bei manchen Berufsgenossenschaften werden auch andere Personen zugelassen, wenn sie über die nötige Sachkunde verfügen. So können im Bereich der BG Druck und Papierverarbeitung Mitarbeiter in einer meister- oder technikerähnlichen Funktion zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Bei der Verwaltungs BG können in Ausnahmefällen auch nichttechnische Personen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden (z. B. in Büros), wenn die dort anfallenden Aufgaben überwiegend dem Gesundheitsschutz zuzurechnen sind (z. B. Bildschirmarbeitsverordnung, richtige Sitzhaltung usw.). AufgabenIn § 6 Arbeitssicherheitsgesetz sind die Aufgaben definiert: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere
Siehe auch Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (früher BGV A6 / A7) vom Februar 2005 TätigkeitIn der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 838 Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit von der Vereinigung der Metallberufsgenossenschaften, sind die Tätigkeiten in einem PDCA (Plan-Do-Control-Act)-Prinzip umrissen:
Durch weiterführende Schlussfolgerungen oder einer erneuten Analyse entsteht ein Kreislauf. Abweichend davon, wird in der aktuellen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften) der Bereich weiterführende Schlussfolgerungen nicht als Teil des Kreislaufes verstanden, da der Kreislauf im Zuge des Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP; siehe auch Qualitätsmanagement nach ISO 9001, Umweltmanagement nach EMAS oder ISO 14001 bzw. Arbeitsschutzmanagement nach OHRIS) auch ohne Handlungsanlass ständig durchlaufen werden soll und die weiterführenden Schlussfolgerungen für gewöhnlich nicht das Arbeitssystem sondern das Managementsystem betreffen (z. B. übergeordnete organisatorische Maßnahmen). Position im UnternehmenDie Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Unternehmer schriftlich bestellt (externe Fachkraft oder Mitarbeiter des Unternehmens). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dem Unternehmer direkt unterstellt und hat die Position einer Stabsstelle. Eine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern ergibt sich aus dieser Position nicht. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Besonderheiten
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Fachkraft_für_Arbeitssicherheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |