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FabrikgesetzUnter den Fabrikgesetzen oder der Fabrikgesetzgebung wird die in England ab 1833 und später auch in anderen Ländern langsam einsetzende staatliche Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiter, in England vor allen Dingen auch der als nationale Ressource als besonders schützenswert empfundenen Frauen und Kinder, vor der Willkür der Fabrikherren (Unternehmer), die die ihnen zu Beginn der Industrialisierung vollkommen ausgelieferten Arbeiter üblicherweise 15 Stunden und mehr beschäftigten. Das Fabrikgesetz wurde in der Schweiz im 20. Jahrhundert durch das Arbeitsgesetz abgelöst. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Entwicklung in EnglandDas englische Fabrikgesetz von 1833 beschränkte erstmals den Arbeitstag für Kinder, und zwar sorgfältig abgestuft: Zwischen 9 und 13 Jahren auf acht Stunden, für Kinder zwischen 14 und 18 Jahren auf 12 Stunden, Kinder unter 9 Jahren sollten die Schule besuchen. Vier Fabrikinspektoren sollten das Gesetz in ganz England durchsetzen. Weitere Schritte (in England) waren:
Entwicklung in der SchweizNachdem in der Schweiz zu Beginn der Industrialisierung zunächst einzelne Kantone wie Glarus und Zürich Fabrikgesetze zum Schutz der Arbeiter erlassen hatten, übernahm der Bundesstaat 1877 die entsprechende Gesetzgebungskompetenz um die schlimmsten Missstände landesweit zu bekämpfen. So arbeiteten beispielsweise schulpflichtige Kinder regelmäßig vor und nach dem Unterricht in den Fabriken, bis dies verboten wurde.[1] Frühe Gesetzgebung im Kanton GlarusIm Bereich der Sozialgesetzgebung nahm der Kanton Glarus innerhalb der Schweiz eine Pionierrolle ein, welche aufgrund der direkten Demokratie in der Form der Landsgemeinde möglich war. Die Gesetze von 1848 und 1856 sahen Arbeitssicherheits- und Hygienemaßnahmen vor und sowie einen bescheidenen Wöchnerinnenschutz vor und die Gründung des Kadettencorps Glarus erfolgte 1856 in diesem Umfeld.[2][3] Für die Durchsetzung der von der Landsgemeinde verabschiedeten Schutzbestimmungen war ausschlaggebend, dass die Kontrolle durch eine kantonale Fabrik-Kommission und nicht durch die Gemeinden erfolgte.[4] Die einzelnen Entwicklungsschritte waren wie folgt:[5]
Frühe Gesetzgebung im Kanton ZürichDie Gesetzgebung im wirtschaftliche bedeutenden und von den Liberalen regierten Kanton Zürich setzte früher ein als im Kanton Glarus. Die Entwicklung blieb jedoch stehen und schlussendlich wurde der Kanton Zürich vom Kanton Glarus in der Sozialgesetzgebung überholt:[6]
Übernahme Gesetzgebungskompetenz durch den Schweizerischen BundesstaatDas erste gesamtschweizerisches Fabrikgesetz wurde erst 1877 erlassen und ersetzte die kantonalen Fabrikgesetze.[7] Dieses Fabrikgesetz des Bundes wurde nach dem Muster des 1872 vom Kanton Glarus erlassenen Fabrikgesetzes verabschiedet, verantwortlich dafür war der zuständige Bundesrat Joachim Heer, FDP, welcher aus dem Kanton Glarus stammte. Der große Einfluss des Kantons Glarus auf die frühe schweizerische Sozialgesetzgebung zeigt sich auch daran, dass einer der ersten drei schweizerischen Fabrikinspektoren, nämlich Fridolin Schuler, aus dem Kanton Glarus stammte.[8] Einzelverweise
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Fabrikgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |